Das Ökokontrollblatt dient hauptsächlich als Nachweis für die Förderung des ökologischen Landbaus (Maßnahme O10). Auch für die Befreiung von Vorgaben zur Konditionalität ist ein Ökokontrollblatt notwendig.
Das Ökokontrollblatt wird durch einen Web - Service direkt von der Ökokontrollstelle zu iBALIS übermittelt.
Das Ökokontrollblatt wird von Zertifizierten Kontrollstellen, mit denen der Betriebsinhaber einen Kontrollvertrag abgeschlossen hat und nach der Kontrolle ausgestellt. Durch das Ökokontrollblatt wird den AELF mitgeteilt, ob der Betrieb uneingeschränkt alles Vorgaben einhaltet oder Verstöße gegen die Erzeugungsvorschriften der Öko-Verordnung nachweist.
Ausführliche Information zum Öko-Kontrollblatt entnehmen Sie bitte dem aktuellen
Der Landwirt kann das Öko-Kontrollblatt unter dem Menüpunkt „Meldungen / Anzeigen" > "Meldung Öko-Kontrollblatt“ online einsehen.
Unter diesem Menüpunkt steht Ihnen auch eine Druckfunktion für übermittelte Kontrollblätter zur Verfügung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten