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Meldung Ökokontrollblatt

Regelung bis einschließlich Kontrolle 2019

Vorlage des Öko-Kontrollblattes im Original als Nachweis für die Befreiung von den Greeningauflagen (Auszug aus dem Merkblatt zum Mehrfachantrag, Kapitel 4)

Angaben hierzu sind erforderlich, falls die Basis- und Greeningprämie (ausgenommen Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung) oder die KULAP-Maßnahmen B10 „Ökolandbau“ beantragt werden.

Anerkannte Betriebe des ökologischen Landbaus gemäß den Verordnungen (VO) (EG) Nr. 834/2007 und Nr. 889/2008 sind von den Greeningverpflichtungen befreit und haben automatisch ein Anrecht auf die Gewährung der Greeningprämie. Die Befreiung vom Greening gilt nur für diejenigen Teile des Betriebs, die dem ökologischen Anbau dienen und für die eine Anerkennung der zuständigen Kontrollstelle vorliegt.

Der Nachweis hierfür wird durch das Öko-Kontrollblatt aus der Kontrolle des Vorjahres erbracht, das im Original am AELF bereits vorhanden ist bzw. bis spätestens 15. Mai des aktuellen Jahres vorzulegen ist. Bei Teilbetriebsumstellung ist bis 15. Mai des aktuellen Jahres eine Kopie der Bescheinigung gemäß Art. 29 der VO (EG) Nr. 834/2007 aus der Kontrolle des Vorjahres am AELF einzureichen. Das Öko-Kontrollblatt im Original bzw. eine Kopie der Bescheinigung gemäß Art. 29 der VO (EG) Nr. 834/2007 aus der Kontrolle des aktuellen Jahres ist unverzüglich nach Erhalt einzureichen.

Betriebe im ersten Jahr der Umstellung auf den ökologischen Landbau, die bis zum 15. Mai des aktuellen Jahres kein für das aktuelle Jahr gültiges Öko-Kontrollblatt oder keine für das aktuelle Jahr gültige Bescheinigung gemäß Art. 29 der VO (EG) Nr. 834/2007 (bei Teilbetriebsumstellung) vorlegen können, müssen für den Erhalt der Greeningprämie bis zum 15. Mai des aktuellen Jahres eine Kopie des Kontrollvertrags mit einer in Bayern zugelassenen Kontrollstelle vorlegen, der spätestens am Tag der Einreichung des MFA rechtswirksam abgeschlossen wurde und mindestens den Zeitraum bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres umfasst. Bei Teilnahme an der KULAP-Maßnahme B10 muss jedoch der Kontrollvertrag spätestens am 28. Februar des aktuellen Jahres rechtswirksam abgeschlossen sein. Das Öko-Kontrollblatt bzw. eine Kopie der Bescheinigung gemäß Art. 29 der VO (EG) Nr. 834/2007 aus der Kontrolle des aktuellen Jahres ist dann nach Erhalt unverzüglich am AELF nachzureichen, vorher kann keine Zahlung erfolgen.

Soweit nach konventionellen Landbaumethoden bewirtschaftete Betriebsteile vorhanden sind, müssen jedoch für diese die Greeningverpflichtungen eingehalten werden.

Durch entsprechende Erklärung kann ein Betriebsinhaber aber auch für die Betriebsteile, die dem ökologischen Landbau dienen, auf die Befreiung von den Greeningverpflichtungen verzichten; dies gilt auch, wenn der Gesamtbetrieb dem ökologischen Landbau dient.

Neuerung ab der Kontrolle 2020

Das Öko-Kontrollblatt mussten Sie als Landwirt bisher in Papierform einreichen. Im Zuge der Digitalisierung wurde in Zusammenarbeit mit dem Dachverband der Öko-Kontrollstellen ein Webservice zur online-Übermittlung der Daten aus dem Öko-Kontrollblatt eingerichtet. Ab dem Kontrolljahr 2020 wird das einzelne Öko-Kontrollblatt online von den Kontrollstellen an die Zahlstelle übermittelt. Die Ausstellung eines Öko-Kontrollblatts in Papierform für Sie ist damit nicht mehr erforderlich, da Sie von der Pflicht zur Einreichung des originalen Öko-Kontrollblattes ab dem Kontrolljahr 2020 entbunden sind.
Bei Teilbetriebsumstellung ist dagegen weiterhin eine Kopie der Bescheinigung gemäß Art. 29 der VO (EG) Nr. 834/2007 aus der Kontrolle 2020 unverzüglich nach Erhalt beim AELF einzureichen (keine elektronische Übermittlung).

Ausführlichere Information zum Öko-Kontrollblatt entnehmen Sie bitte dem aktuellen

Merkblatt zum Mehrfachantrag Externer Link

Sobald Ihre Öko-Kontrollstelle das Öko-Kontrollblatt übermittelt hat, können Sie es online im iBALIS unter dem Menüpunkt „Meldungen / Öko-Kontrollblatt“einsehen.

Hier steht Ihnen auch eine Druckfunktion für übermittelte Kontrollblätter zur Verfügung. Klicken Sie dazu auf die Schaltfläche "PDF".