Für die Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 wird im Rahmen der fakultativen gekoppelten Stützung eine Förderung für Mutterkühe eingeführt.
Die Zahlung für Mutterkühe wird für Tiere gewährt, die sich im Eigentum des Betriebsinhabers befinden. Dabei ist es unschädlich, wenn die beantragten Tiere in einem Pensionsbetrieb oder in einer Betriebsstätte untergebracht sind.
Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, jede Veränderung, die dazu führt, dass die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nicht mehr mit seinen Angaben oder Erklärungen im Antrag übereinstimmen, dem zuständigen AELF unverzüglich zu melden.
Weitere Infos finden Sie im Merkblatt Zahlung für Mutterkühe im Förderwegweiser.
Möchten Sie für Ihre beantragten Mutterkühe eine Meldung an Ihr zuständiges AELF senden, können Sie dies im iBALIS unter dem Menü „Meldungen/Anträge" Untermenü "Mutterkühe“ erledigen.
Folgende Möglichkeiten von Meldungen sind dabei möglich:
Die Meldungen können im Zeitraum vom 16. Mai bis 15.August erfasst werden.
Die Meldungen können auch mehrfach im Zeitraum erfolgen z.B. bei Pensionsbetriebswechsel.
Auf der Seite "Meldung Mutterkühe" sehen Sie zur Meldungserfassung eine Liste aller Ihrer im Mehrfachantrag beantragten Mutterkühe.
Zu jedem beantragten Tier finden Sie in der Spalte Aktion Symbole zur Meldungserstellung und Meldungsbearbeitung.
Die Daten zu den Abgängen werden aus der HIT-Datenbank übernommen.
Hinweis
Die Meldung zu Mutterkühen kann nur erfolgen, wenn auch Mutterkühe im Mehrfachantrag beantragt wurden.
Liegt keine Beantragung vor, wird die Meldungsfunktion zu Mutterkühe in iBALIS nicht angezeigt.
Hinweis
Die Erfassung eines Ersatztier ist nur möglich wenn bei diesem Tier ein Abgang in der HI-Tier mit dem Grund "Verendung" oder "Tod" gemeldet wurde.
Bitte melden Sie zuerst den Abgang in HI-Tier.
Möchten Sie für Ihr abgegangenes Tier ein Ersatztier melden, können sie das über das Tiersymbol in der Spalte Aktion erfassen.
Das Ersatztier muss zum Zeitpunkt der Antragstellung die Förderfähigkeitsbedingungen erfüllen.
Über das Tiersymbol gelangen Sie zur Erfassungsseite des Ersatztieres.
Erfassen Sie zunächst das Abgangsdatum.
Gegebenenfalls Können Sie hier auch die Betriebsnummer des Pensionsbetriebs oder der Betriebsstätte des Ersatztieres angeben.
Wenn ein Erstkalbedatum für das Ersatztier aus der HIT-Datenbank vorliegt wird das Feld "Erstkalbedatum" automatisch befüllt.
Wird kein Erstkalbedatum angezeigt, müssen Sie das Erstkalbedatum manuell eingeben.
Dann ist auch ein Nachweis der ersten Kalbung für das Ersatztier notwendig.
Ein Nachweis zum Ersatztier ist nur notwendig, wenn die erste Kalbung eines Ersatztieres nachgewiesen werden muss und keine Daten zum Erstkalbedatum aus der HIT-Datenbank übernommen werden konnten.
Den Nachweis zum Ersatztier können Sie über das Hochladefeld auf dieser Seite nach iBALIS hochladen.
Die Hochgeladene Datei wird auf der Meldungsseite im Feld "Nachweis" angezeigt.
Für das erfasste Ersatztier wird auf der Meldungsseite eine weitere Zeile angelegt.
Auch für dieses Tier können dann wieder Meldungen erstellt werden.
Der Meldungsstatus des erfassten Ersatztieres wird auf der Meldungsseite in der Spalte "Status Ersatztier" angezeigt.
Mögliche Statuseinträge:
Möchten Sie für Ihr beantragtes Tier einen Pensionsbetrieb oder Betriebsstätte melden, können Sie die Bearbeitung über das Stiftsymbol in der Aktionsspalte starten.
Geben sie nun die Betriebsnummer des Pensionsbetriebs oder der Betriebsstätte ein.
Sie können die Meldung auch mehrmals machen, sollte das Tier den Pensionsbetrieb oder die Betreibsstätte wechseln.
Solange die zuständige Sachbearbeitung die Meldung noch nicht bearbeitet hat, kann die Meldung über das Stiftsymbol bearbeitet werden (grünes Stiftsymbol).
Danach kann die Meldung nicht mehr bearbeitet werden (graues Stiftsymbol).
Möchten Sie eine Meldung löschen, so nehmen Sie bitte direkt mit Ihrem AELF Kontakt auf.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten