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Meldung tatsächlicher Viehbestand

Meldung "Viehbestand" bei Betrieben mit GV-Besatz-relevanten AUKM-Maßnahmen sowie bei beantragter Öko-Regelung 4 (ÖR4)

Viehhaltende Betriebe, die an entsprechenden AUKM-Maßnahmen teilnehmen, können ihren tatsächlichen Viehbestand aus dem Vorjahr noch vor Abschluss der zweiten AUKM-Abrechnung (Ende März) melden und nicht erst zum Mehrfachantrag (MFA). Somit werden diese Betriebe zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausbezahlt.

Ab dem Antragsjahr 2024 richtet sich die Auszahlung der ÖR4 ebenso nach dem durchschnittlichen Viehbesatz (Haltungszeitraum 01.01. – 31.12.) des entsprechenden Antragsjahres.

Meldungserfassung

  • Für Rinder werden automatisch die in der HIT-Datenbank gespeicherten Werte übernommen.
  • Für alle anderen Tierarten sind die im Mehrfachantrag angegebenen (geschätzten) Tierzahlen in der Spalte "20xx Anzahl (geschätzt)" bereits eingetragen.
  • Zur Ermittlung des Durchschnittsbestands steht eine Rechnerfunktion zur Verfügung. Diese hilft auch, wenn eine Tierart nicht das ganze Jahr gehalten oder Tiere zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu- oder verkauft wurden.

GV-Übersicht

Nach Erfassung der Tierdaten wird der GV-Besatz für den gesamten Betrieb, bezogen auf die landwirtschaftliche Nutzfläche bzw. Hauptfutterfläche sowie den Anteil an raufutterverzehrenden Großvieheinheiten, berechnet.

Bitte beachten Sie:
Die eingegebenen Daten werden in das Viehverzeichnis des kommenden Mehrfachantrags übernommen. Nach Freigabe des kommenden Mehrfachantrags kann der tatsächliche Viehbestand nur noch über das Viehverzeichnis im MFA gemeldet werden.

Ansprechpartner

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern Externer Link