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Meldung Pensionsrinder

Die Meldung für das Jahr 2021 ist vom 29.10.2021 bis 31.12.2021 möglich.

Betriebe, die an der Maßnahme B60 teilnehmen und mit der Anlage „Weideprämie“ im Mehrfachantrag (MFA) die Absicht zur Abgabe bzw. Aufnahme von Pensionsrindern angezeigt haben, müssen diese Pensionsrinder unter Angabe der Ohrmarkennummer melden. Die Meldung ist vom Antragsteller ausschließlich online im iBALIS-Menü „Meldungen“ vorzunehmen.

Nach Freischaltung der Eingabemaske erfolgt die Meldung online, jetzt (auch für die Vorjahre) unter dem Menüpunkt "Meldungen/Pensionsrinder".

Mit Klick auf den Menüpunkt öffnen Sie eine Erfassungsseite, die automatisch auf die Angaben im Mehrfachantrag einschränkt (Abgabe von Pensionsrindern oder Aufnahme von Pensionsrindern oder beides).
In einer Liste werden Ihnen jeweils die Betriebsnummern der Betriebe, an die Sie Tiere abgegeben haben bzw. von denen Sie Tiere aufgenommen haben, angezeigt. Mit Klick auf den Stift neben der jeweiligen Betriebsnummer werden Sie auf die Erfassungsseite weitergeleitet. Dort können Sie die Ohrmarkennummern der abgegebenen bzw. aufgenommenen Tiere gemäß VVVO erfassen.
Benötigen Sie eine zusätzliche Zeile für weitere Tiere, klicken Sie auf das "+" unterhalb des Erfassungsbereichs. Es wird Ihnen eine weitere Erfassungsteile angezeigt. Überflüssige Zeilen oder Zeilen mit fehlerhaften Eingaben können Sie mit Klick auf die "Mülltonne" entfernen.
Um die erfassten Ohrmarkennummern zu speichern, drücken Sie auf die Schaltfläche „Speichern“. Sie gelangen wieder in die Übersichtsmaske, aus der Sie die Meldung absenden können.

Ab dem Antragsjahr 2019 steht unter dem Menü „Anträge/Ausdrucke“ neben dem aktuellen Stand auch die online durch Sie eingereichte Meldung als PDF-Ausdruck zur Verfügung.

Neuerungen seit 2019

Haben Sie Tiere von Betrieben aufgenommen, die Sie über den Mehrfachantrag nicht gemeldet hatten, können Sie diese wie folgt erfassen: Fügen Sie eine weitere Zeile durch Klick auf das "+" hinzu. Geben Sie die entsprechende Betriebsnummer ein. Speichern Sie durch Klick auf die Schaltfläche „Aufnahmebetriebe speichern“ ab. Betriebe, an die Eigentumstiere zur Pension abgegeben wurden, können allerdings nicht nachträglich erfasst werden.

Haben Sie von Betrieben, die Sie im Mehrfachantrag bereits angegeben hatten, doch keine Tiere aufgenommen oder haben Sie an diese Betriebe keine Tiere abgegeben, können Sie die Meldung dennoch absenden. Dazu müssen Sie erklären, dass keine Ohrmarkennummern zu einem Betrieb zu erfassen sind. Ein Löschen dieser Pensionsbetriebe durch das AELF in den Mehrfachantragsgrunddaten ist dadurch nicht mehr nötig.

Wurden zu Betrieben noch keine Angaben gespeichert, ist die Spalte „Anzahl Rinder“ der Übersichtseite nicht gefüllt. Wurde „… keine Rinder abgegeben / aufgenommen“ ausgewählt erscheint „0“, ansonsten die entsprechende Anzahl der gemeldeten Rinder.
Rinder, die im MFA bereits von der Weideprämie ausgenommen wurden, können in der Pensionsrindermeldung nicht erfasst werden.

Sie können die Meldung bis zum Meldeendtermin beliebig oft zurücknehmen und erneut senden. Die Rücknahme lösen Sie über die Schaltfläche „Zurücksetzen“ aus. Dies gilt jedoch nicht, wenn Ihnen eine behördliche Nachfrist eingeräumt wurde. In diesem Fall ist nur ein einmaliges Senden möglich.