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Kulap-Nährstoffsaldo

Haben Sie eine der Maßnahmen B19 bis B23 beantragt und im Mehrfachantrag erklärt, dass Sie fremde Wirtschaftsdünger aufnehmen und / oder eine hofeigene Biogasanlage betreiben (MFA-Code 55/57), sind Sie verpflichtet, einen KNS online einzureichen.

Die Meldung für das aktuelle Jahr ist nach dem Absenden des Mehrfachantrages bis zum 2. November des laufenden Jahres möglich.

Aufruf der Erfassungsmaske

Dazu rufen Sie unter dem Menüpunkt „Meldungen“ den Kulap-Nährstoffsaldo aus.

Aufruf des Kulap-Nährstoffsaldo

Es öffnet sich die Eingabemaske. Diese ist in die beiden Reiter „Dünger“ und „Biogas“ eingeteilt.

Der Einstieg in das Programm erfolgt im Reiter Dünger

Der Reiter "Dünger"

Bei Aufruf des Menüpunktes öffnet sich der Reiter „Dünger“ zur Erfassung des Zu- und Abgangs organischer Dünger.

Zum Eingeben Ihrer Daten klicken Sie zuerst auf das kleine Plus, im Bild rot umkreist. Es erscheint eine bearbeitbare Eingabezeile.

Übersicht der Erfassungsmöglichkeiten im Reiter Dünger

Unter „Beschreibung“ wählen Sie über das Klappmenü Ihre Düngerart aus.

Ist Ihre konkrete Düngerart nicht enthalten, wählen Sie bitte „Zusätzl. org. Dünger mit Untersuchung“ aus und informieren Ihr AELF, damit diese Liste ergänzt werden kann.

Hat Ihr Betrieb keinen Zu-/Abgang gem. KNS-Blatt, erfassen Sie bitte entsprechend: „KEIN Zu-/ Abgang gem. KNS-Blatt“.

Unter „Zugang“ bzw. „Abgang“ geben Sie die Menge an, die Sie aufgenommen haben oder die in Ihrem Betrieb anfällt bzw. die Sie abgegeben haben.
Das Programm gibt einen N-Gehalt vor. Haben Sie eigene Untersuchungen mit davon abweichenden Werten, können Sie den Wert unter „tats. N-Gehalt“ eingeben. Entsprechende Belege sind nach Aufforderung dem AELF oder bei einer Kontrolle vorzulegen.

Über das Mülltonnensymbol am Ende der Zeile können Sie die gesamte Zeile löschen.

Durch Speichern sichern Sie die Eingabe. Wird Ihnen die Meldung „Speichern war erfolgreich“ angezeigt, ist die Meldung abgeschickt.

Haben Sie mehrere Düngerarten erfasst, können Sie sich die Anzeige zur besseren Übersicht sortieren lassen. Durch Anklicken der kleinen Pfeilsymbole neben dem Spaltennamen können Sie nach der entsprechenden Spalte, z.B. "Beschreibung" aufsteigend oder absteigend sortieren lassen. Die Spalte, nach der sortiert wird, ist durch das Fehlen des entsprechenden Pfeiles ersichtlich; im Beispiel nach Beschreibung von A bis Z.

Eine Übersicht der Möglichkeiten die eingegebenen Daten zu sortieren

Der Reiter "Biogas"

Im Reiter „Biogas“ können Sie den Zukauf pflanzlicher Produkte zur Biogasvergärung eingeben.

In diesem Reiter können Sie nur Eingaben machen, wenn Sie im Mehrfachantrag im Reiter Ausgleichszulage/AUM bei „Eine hofeigene Biogasanlage ist vorhanden.“ einen Haken gesetzt haben.

Der Aufbau ist analog zum Reiter „Dünger“.

Im Reiter Biogas stehen Ihnen die identischen Funktionen wie im Reiter Düngung zur Verfügung.

Ist Ihr konkretes Produkt nicht enthalten, wählen Sie bitte „zusätzliches pfl. Produkt“ aus und informieren Ihr AELF, damit diese Liste ergänzt werden kann.

Hat Ihr Betrieb keinen Zu-/Abgang gem. KNS-Blatt, erfassen Sie bitte entsprechend: „KEIN Zu-/ Abgang gem. KNS-Blatt“.
Vergessen Sie auch hier nicht, am Ende Ihre Eingaben zu speichern.

Durch Anklicken der Schaltfläche „KNS gesamt löschen“ werden alle Angaben gelöscht. Ihre Meldung gilt dann als nicht abgegeben!

Bis Anfang November können Sie Ihre Daten jederzeit noch nach Belieben überarbeiten. Erst danach müssen Sie sich mit Änderungswünschen an Ihr AELF wenden.