Kulap-Nährstoffsaldo (KNS)
Haben Sie eine der Maßnahmen B19 oder K10 beantragt und im Mehrfachantrag erklärt, dass Sie fremde Wirtschaftsdünger aufnehmen und / oder eine hofeigene Biogasanlage betreiben, sind Sie verpflichtet, einen KNS online einzureichen.
Die Meldung für das aktuelle Jahr ist nach dem Absenden des Mehrfachantrages bis Anfang November des laufenden Jahres möglich.
Meldungserfassung
Unter dem Menüpunkt „Meldungen / Anträge“ finden Sie Punkt Kulap-Nährstoffsaldo.
Die Erfassungsseite ist in die beiden Reiter „Dünger“ und „Biogas“ eingeteilt.
Der Reiter "Dünger"
- Der Reiter „Dünger“ dient zur Erfassung des Zu- und Abgangs organischer Dünger.
- Zum Eingeben Ihrer Daten klicken Sie zuerst auf das kleine Plussymbol. Es erscheint eine bearbeitbare Eingabezeile.
- Unter „Beschreibung“ wählen Sie über das Klappmenü Ihre Düngerart aus.
- Ist Ihre konkrete Düngerart nicht enthalten, wählen Sie bitte „Zusätzl. org. Dünger mit Untersuchung“ aus und informieren Ihr AELF, damit diese Liste ergänzt werden kann.
- Hat Ihr Betrieb keinen Zu-/Abgang gem. KNS-Blatt, erfassen Sie bitte entsprechend: „KEIN Zu-/ Abgang gem. KNS-Blatt“.
- Unter „Zugang“ bzw. „Abgang“ geben Sie die Menge an, die Sie aufgenommen haben oder die in Ihrem Betrieb anfällt bzw. die Sie abgegeben haben.
- Das Programm gibt einen N-Gehalt vor. Haben Sie eigene Untersuchungen mit davon abweichenden Werten, können Sie den Wert unter „tats. N-Gehalt“ eingeben. Entsprechende Belege sind nach Aufforderung dem AELF oder bei einer Kontrolle vorzulegen.
- Durch Speichern sichern Sie die Eingabe. Wird Ihnen die Meldung „Speichern war erfolgreich“ angezeigt, ist die Meldung abgeschickt.
Der Reiter "Biogas"
- Im Reiter „Biogas“ können Sie den Zukauf pflanzlicher Produkte zur Biogasvergärung eingeben.
- In diesem Reiter können Sie nur Eingaben machen, wenn Sie im Mehrfachantrag eine hofeigene Biogasanlage angegeben haben.
- Der Aufbau ist analog zum Reiter „Dünger“.
- Ist Ihr konkretes Produkt nicht enthalten, wählen Sie bitte „zusätzliches pfl. Produkt“ aus und informieren Ihr AELF, damit diese Liste ergänzt werden kann.
- Hat Ihr Betrieb keinen Zu-/Abgang gem. KNS-Blatt, erfassen Sie bitte entsprechend: „KEIN Zu-/ Abgang gem. KNS-Blatt“.
Meldung bearbeiten / löschen
Bis Anfang November können Sie Ihre Daten jederzeit noch nach Belieben überarbeiten. Erst danach müssen Sie sich mit Änderungswünschen an Ihr AELF wenden.
Durch Anklicken der Schaltfläche „KNS gesamt löschen“ werden alle Angaben gelöscht. Ihre Meldung gilt dann als nicht abgegeben!
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