Für die Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 wird im Rahmen der fakultativen gekoppelten Stützung eine Förderung für Mutterschafe und -ziegen eingeführt.
Die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen wird für Tiere gewährt, die sich im Eigentum des Betriebsinhabers befinden. Dabei ist es unschädlich, wenn die beantragten Tiere in einem Pensionsbetrieb untergebracht sind.
Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, jede Veränderung, die dazu führt, dass die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nicht mehr mit seinen Angaben oder Erklärungen im Antrag übereinstimmen, dem zuständigen AELF unverzüglich zu melden.
Weitere Infos finden Sie im Merkblatt Zahlung für Mutterschafe und -ziegen 2023 im Förderwegweiser
In diesem Video zeigen wir Ihnen wie Sie Meldungen zu Veränderungen bei beantragten Mutterschafen und Mutterziegen im iBALIS erstellen können.
Möchten Sie für Ihre beantragten Mutterschafe /- ziegen eine Meldung an Ihr zuständiges AELF senden, können Sie dies im iBALIS unter dem Menü „Meldungen/Anträge" Untermenü "Mutterschafe/-ziegen“ erledigen.
Folgende Möglichkeiten von Meldungen sind dabei möglich:
Die Meldungen können im Zeitraum vom 16. Mai bis 15.August erfasst werden.
Die Meldungen können auch mehrfach im Zeitraum erfolgen z.B. bei Pensionsbetriebswechsel.
Auf der Seite Mutterschafe/ -ziegen sehen Sie eine Liste aller Ihrer im Mehrfachantrag beantragten Mutterschafe und -ziegen.
Hier können Sie eine Meldungen erfassen.
Zu jedem beantragten Tier finden Sie in der Spalte Aktion ein Stiftsymbol zum Starten der Bearbeitung.
Hinweis
Die Meldung zu Mutterschafen/ -ziegen kann nur erfolgen, wenn auch Mutterschafe/-ziegen im Mehrfachantrag beantragt wurden. Liegt keine Beantragung vor, wird die Meldungsfunktion zu Mutterschafen/ -ziegen in iBALIS nicht angezeigt.
Solange der Sachbearbeiter die Meldung noch nicht bearbeitet hat, kann die Meldung über das Stiftsymbol bearbeitet werden (grünes Stiftsymbol).
In der Spalte "Status Abgang" und "Status Ersatz" erkennen Sie ob der Sachbearbeiter die Meldung bearbeitet hat.
Hier wechselt der Eintrag nach der Bearbeitung durch den Sachbearbeiter von "angelegt" auf " in Bearbeitung", "anerkannt" oder "nicht anerkannt". Jetzt kann die Meldung nicht mehr bearbeitet werden (graues Stiftsymbol),
Möchten Sie eine Meldung löschen, so nehmen Sie bitte direkt mit Ihrem AELF Kontakt auf.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten