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Teichmeldungen

Betriebe mit den nachfolgend genannten bewilligten Maßnahmen müssen dem AELF den geplanten Abfischtermin mindestens 5 Tage vorher melden. Frühester Abfischtermin ist der 01. August des jeweiligen Jahres.

Maßnahmen für Teichmeldungen:

AUKM-Maßnahmen:

  • K76 – Extensive Teichwirtschaft
  • K77 – Extensive Teichwirtschaft mit Amphibienschutz
  • G41, G43 – Förderung ökologisch wertvoller Teiche mit Verlandungszone
  • Q21 – Bespannung vom 01.03. bis 15.09. und schnelle Wiederbespannung

KULAP-Maßnahmen:

  • B58 – Extensive Teichwirtschaft

VNP-Maßnahmen:

  • H41, H43 – Förderung ökologisch wertvoller Teiche mit Verlandungszone
  • W21 – Bespannung vom 01.03.-15.09. und schnelle Wiederbespannung

Erfassung der Teichmeldungen im iBALIS

Der Aufruf erfolgt unter dem Menüpunkt "Meldungen/ Anzeigen" im Unterpunkt " AUKM Teichmeldungen". Der Menüpunkt wird nur bei Betrieben mit den oben genannten. Maßnahmen angeboten.

Es öffnet sich eine neue Seite mit allen Teichflächen, auf denen die oben genannten Maßnahmen beantragt sind.
Je nach bewilligter Maßnahme werden die erforderlichen Erfassungsmöglichkeiten (Abfischdatum, Sömmerung, Ablassdatum) je Feldstück angezeigt.
Sie können die Termine in das Erfassungsfeld eintragen oder die Kalenderfunktion nutzen um das Datum auszuwählen.

 Sömmerung angeben

Abfischdatum und Ablassdatum erfassen und speichern

Haben Sie alle Termine erfasst, schließen Sie die Erfassung mit "Speichern" ab.

Nach erfolgter Eingabe und Speicherung sind die Daten im iBALIS hinterlegt.

gespeicherte Meldung

Beachten Sie
Sie können die Daten je nach Maßnahme bis spätestens 30.04. des Folgejahres abändern.

Wird eine bereits gemeldete Abfischung nicht durchgeführt, so ist zwingend ein neuer Abfischtermin zu erfassen!

Wollen oder können Sie die Ihre Meldung nicht selbst online abgeben, können Sie einen Dienstleister damit beauftragen.