Betriebe mit den nachfolgend genannten bewilligten Maßnahmen müssen den geplanten Abfischtermin mindestens 5 Tage vorher melden. Frühester Abfischtermin ist der 01. August des jeweiligen Jahres.
AUKM-Maßnahmen:
KULAP-Maßnahmen:
VNP-Maßnahmen:
Der Aufruf erfolgt unter dem Menüpunkt "Meldungen/ Anzeigen" im Unterpunkt " AUKM Teichmeldungen".
Der Menüpunkt wird nur bei Betrieben mit den oben genannten. Maßnahmen angeboten.
Auf der Erfassungsseite finden Sie alle Teichflächen aufgelistet, auf denen die oben genannten Maßnahmen beantragt sind.
Je nach bewilligter Maßnahme werden die erforderlichen Erfassungsmöglichkeiten (Abfischdatum, Sömmerung, Ablassdatum) je Feldstück angezeigt.
Sie können die Termine in das Erfassungsfeld eintragen oder die Kalenderfunktion nutzen um das Datum auszuwählen.
Haben Sie alle Termine erfasst, schließen Sie die Erfassung mit "Speichern" ab.
Beachten Sie
Sie können die Daten je nach Maßnahme bis spätestens 30.04. des Folgejahres abändern.
Wird eine bereits gemeldete Abfischung nicht durchgeführt, so ist zwingend ein neuer Abfischtermin zu erfassen!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten