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Teichmeldungen

Betriebe mit den nachfolgend genannten bewilligten Maßnahmen müssen den geplanten Abfischtermin mindestens 5 Tage vorher melden. Frühester Abfischtermin ist der 01. August des jeweiligen Jahres.

Maßnahmen für Teichmeldungen:

AUKM-Maßnahmen:

  • K76 – Extensive Teichwirtschaft
  • K77 – Extensive Teichwirtschaft mit Amphibienschutz
  • G41, G43 – Förderung ökologisch wertvoller Teiche mit Verlandungszone
  • Q21 – Bespannung vom 01.03. bis 15.09. und schnelle Wiederbespannung

KULAP-Maßnahmen:

  • B58 – Extensive Teichwirtschaft

VNP-Maßnahmen:

  • H41, H43 – Förderung ökologisch wertvoller Teiche mit Verlandungszone
  • W21 – Bespannung vom 01.03.-15.09. und schnelle Wiederbespannung

Erfassung der Teichmeldungen im iBALIS

Meldung aufrufen

Der Aufruf erfolgt unter dem Menüpunkt "Meldungen/ Anzeigen" im Unterpunkt " AUKM Teichmeldungen".
Der Menüpunkt wird nur bei Betrieben mit den oben genannten. Maßnahmen angeboten.

Meldung erfassen

Auf der Erfassungsseite finden Sie alle Teichflächen aufgelistet, auf denen die oben genannten Maßnahmen beantragt sind.
Je nach bewilligter Maßnahme werden die erforderlichen Erfassungsmöglichkeiten (Abfischdatum, Sömmerung, Ablassdatum) je Feldstück angezeigt.
Sie können die Termine in das Erfassungsfeld eintragen oder die Kalenderfunktion nutzen um das Datum auszuwählen.

 Sömmerung angeben

Abfischdatum und Ablassdatum erfassen und speichern

Meldung abschließen

Haben Sie alle Termine erfasst, schließen Sie die Erfassung mit "Speichern" ab.

Beachten Sie
Sie können die Daten je nach Maßnahme bis spätestens 30.04. des Folgejahres abändern.

Wird eine bereits gemeldete Abfischung nicht durchgeführt, so ist zwingend ein neuer Abfischtermin zu erfassen!

Ansprechpartner

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

https://www.stmelf.bayern.de/ministerium/liste-der-aemter-fuer-ernaehrung-landwirtschaft-und-forsten/index.html Externer Link