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Erneuerung umweltsensibles DG

Anzeige und Erfassung der Erneuerung von umweltsensiblem Dauergrünland (DG) und DG in gesetzlich geschützten Biotopen

Meldungserfassung

  • Wählen Sie zunächst das entsprechende Jahr aus.
  • Klicken Sie auf "Neuen Eintrag anlegen".
  • Wählen Sie dann das entsprechende Feldstück aus.
  • Um die Anzeige abschicken zu können, müssen Sie das Datum der geplanten Erneuerung, den geplanten Flächenumfang und eine Art der Maßnahme (z.B. pflügen, grubbern,...) angeben.
  • Haben Sie angegeben, nur eine Teilfläche umgepflügt zu haben, ist eine Abgrenzung dieser Teilfläche nötig. Dazu können Sie entweder in der Feldstückskarte in der Ebene "Skizzen/Entwürfe" ein entsprechendes Polygon erfassen oder Sie zeichnen dies in einen Ausdruck der Feldstückskarte deutlich ein und laden diesen Ausdruck über "Nachweise" hoch.
Nachweise hochladen

Es ist notwendig einen Nachweis zu Ihrer Anzeige der Erneuerung vom umweltsensiblen Dauergrünland hochzuladen. Hierbei kann es sich z.B. um ein Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde (UnB) handeln. Zusätzlich können hier Skizzen bei Teilflächen hochgeladen werden.

Speichern

Wenn die Feldstücke vollständig erfasst sind und mindestens ein Nachweis hochgeladen und beschrieben wurde, muss die "Bestätigung" noch abgehakt und die Ausnahme gespeichert werden.
Die eingereichte Anzeige ist nun unter "Liste meiner eingereichten Anzeigen" zu sehen.

Meldung exportieren

Unter PDF Export können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihrer Anzeige(n) exportieren und gegebenenfalls ausdrucken.

Meldung bearbeiten

Sie können bereits eingereichte Anzeigen bearbeiten, solange der Status "angelegt" ist. Klicken Sie dazu auf das Stiftsymbol in der Spalte "Aktion" Ändert der Sachbearbeiter den Status, da er Ihre Anzeige bereits bearbeitet, können Sie keine Änderung mehr vornehmen. Dies ist nur noch dem Sachbearbeiter möglich. Möchten Sie Ihre Anzeige bearbeiten oder eine Anzeige komplett löschen, da Sie das Feldstück beispielsweise doch erneuert wird, nehmen Sie bitte direkt mit Ihrem AELF Kontakt auf.

Ansprechpartner

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

https://www.stmelf.bayern.de/ministerium/liste-der-aemter-fuer-ernaehrung-landwirtschaft-und-forsten/index.html Externer Link