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Ausnahme von der Pflicht zur jährlichen Durchführung einer Mindesttätigkeit

Aufruf der Meldungserfassung im iBALIS

Eine Ausnahme von der Pflicht zur jährlichen Durchführung einer Mindesttätigkeit könne Sie im IBALIS-Menü unter "Meldungen/Anträge" erfassen.

Neuen Eintrag anlegen

Schlag auswählen

Wählen sie im Eingabefeld den Nutzungsschlag für die Meldung aus oder geben Sie Feldstücksnummer, Feldstücksname oder FID ein.

Übernahme der Auswahl

In der "Liste meiner beantragten Ausnahmegenehmigungen" wird der gewählte Schlag übernommen.

Teilfläche angeben

Möchten Sie die Ausnahmegenehmigung nur für einen Teil der Fläche beantragen, so können sie bei Teilfläche einen Haken setzen und die Größe der Teilfläche angeben.
Beachten Sie hier bitte, dass Sie hier noch einen Nachweis beifügen.

Grund der Ausnahme

Um die Anzeige abschicken zu können, müssen Sie einen Grund der Ausnahme auswählen.
Bei der Angabe "Sonstiges" als Grund der Ausnahme ist eine zusätzliche Bemerkung im Eingabefeld daneben erforderlich.

Nachweise

Haben Sie nur eine Teilfläche angegeben, ist eine Abgrenzung dieser Teilfläche nötig. Dazu können Sie entweder in der Feldstückskarte in der Ebene "Skizzen/Entwürfe" ein entsprechendes Polygon erfassen oder Sie zeichnen dies in einen Ausdruck der Feldstückskarte deutlich ein und laden diesen Ausdruck über das Drag&Drop Feld "Nachweise" auf dieser Seite hoch.
Für das hochgeladene Dokument muss im Feld "Beschreibung" eine Erläuterung eingetragen werden.

Einreichen

Mit "Speichern" reichen Sie die Meldung ein.

Meldung bearbeiten / löschen / exportieren

Meldung bearbeiten

Ihre erstellten Meldungen finden Sie in der "Liste meiner beantragten Ausnahmegenehmigungen".
Sie können bereits eingereichte Ausnahmen bearbeiten, solange der Status "angelegt" ist.
Klicken Sie dazu auf das Stiftsymbol in der Spalte "Aktion".
Ändert der Sachbearbeiter den Status, da er Ihre Anzeige bereits bearbeitet, können Sie keine Änderung mehr vornehmen.
Dies ist dann nur noch dem Sachbearbeiter möglich.

Meldung löschen

Möchten Sie Ihre Anzeige komplett löschen, da das Feldstück beispielsweise doch bearbeitet wird, nehmen Sie bitte direkt mit Ihrem AELF Kontakt auf.

Meldung exportieren

Unter "PDF Export" können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihrer Ausnahme(n) exportieren und gegebenenfalls ausdrucken.

Ansprechpartner

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

https://www.stmelf.bayern.de/ministerium/liste-der-aemter-fuer-ernaehrung-landwirtschaft-und-forsten/index.html Externer Link