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Meldung Mutterschafe/-ziegen

Allgemeines zur Förderung von Mutterschafe und -ziegen

Für die Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 wird im Rahmen der fakultativen gekoppelten Stützung eine Förderung für Mutterschafe und -ziegen eingeführt.
Die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen wird für Tiere gewährt, die sich im Eigentum des Betriebsinhabers befinden. Dabei ist es unschädlich, wenn die beantragten Tiere in einem Pensionsbetrieb untergebracht sind.

Veränderungen melden

Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, jede Veränderung, die dazu führt, dass die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nicht mehr mit seinen Angaben oder Erklärungen im Antrag übereinstimmen, dem zuständigen AELF unverzüglich zu melden.

Weitere Infos finden Sie im Merkblatt Zahlung für Mutterschafe und -ziegen 2023 im Förderwegweiser

Merkblatt Zahlung für Mutterschafe und -ziegen 2023 Externer Link

Meldung erstellen

Videoanleitung "Meldung Mutterschafe/-ziegen"

In diesem Video zeigen wir Ihnen wie Sie Meldungen zu Veränderungen bei beantragten Mutterschafen und Mutterziegen im iBALIS erstellen können.

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Meldung Mutterschafe/-ziegen, 2023

Möchten Sie für Ihre beantragten Mutterschafe /- ziegen eine Meldung an Ihr zuständiges AELF senden, können Sie dies im iBALIS unter dem Menü „Meldungen/Anträge" Untermenü "Mutterschafe/-ziegen“ erledigen.

Folgende Möglichkeiten von Meldungen sind dabei möglich:

  • Abgang von Antragstieren
  • Meldung von Ersatztieren
  • Meldung von Pensionsbetrieben

Die Meldungen können im Zeitraum vom 16. Mai bis 15.August erfasst werden.
Die Meldungen können auch mehrfach im Zeitraum erfolgen z.B. bei Pensionsbetriebswechsel.

Meldungserfassung

Auf der Seite Mutterschafe/ -ziegen sehen Sie eine Liste aller Ihrer im Mehrfachantrag beantragten Mutterschafe und -ziegen.
Hier können Sie eine Meldungen erfassen.
Zu jedem beantragten Tier finden Sie in der Spalte Aktion ein Stiftsymbol zum Starten der Bearbeitung.

Hinweis
Die Meldung zu Mutterschafen/ -ziegen kann nur erfolgen, wenn auch Mutterschafe/-ziegen im Mehrfachantrag beantragt wurden. Liegt keine Beantragung vor, wird die Meldungsfunktion zu Mutterschafen/ -ziegen in iBALIS nicht angezeigt.

Abgang von Antragstieren melden

Wenn Sie "bearbeiten" angeklickt haben (Symbol "Stift" in der Spalte "Aktion"), können Sie ein der Spalte "Abgang" den Tag des Abgangs eintragen.
Sie können kein Datum in der Zukunft eintragen.

Meldung von Ersatztieren

Möchten Sie für Ihr abgegangenes Tier ein Ersatztier melden, können sie das über das Tiersymbol in der Spalte Aktion erfassen.
Über das Tiersymbol gelangen Sie zur Erfassungsseite des Ersatztieres.
Das Ersatztier muss zum Zeitpunkt der Antragstellung die Förderfähigkeitsbedingungen erfüllen.

Geben Sie hier die Ohrmarke oder gegebenenfalls auch die Nummer des Pensionsbetriebs des Ersatztieres an.
Für das erfasste Ersatztier wird nun auf der Meldungsseite eine weitere Zeile angelegt.
Auch für dieses Tier können dann wieder Meldungen erstellt werden.

Meldung von Pensionsbetrieben

Möchten Sie für Ihr beantragtes Tier einen Pensionsbetrieb melden, können Sie die Bearbeitung über das Stiftsymbol in der Aktionsspalte starten.
Geben sie nun die Betriebsnummer des Pensionsbetriebs ein.
Der Pensionsbetrieb darf nicht Ihr eigener Betrieb sein. Die Betriebsnummern müssen sich unterscheiden.
Sie können die Meldung auch mehrmals machen, sollte das Tier den Pensionsbetrieb wechseln.

Meldung bearbeiten / löschen

Meldung bearbeiten

Solange der Sachbearbeiter die Meldung noch nicht bearbeitet hat, kann die Meldung über das Stiftsymbol bearbeitet werden (grünes Stiftsymbol).
In der Spalte "Status Abgang" und "Status Ersatz" erkennen Sie ob der Sachbearbeiter die Meldung bearbeitet hat.
Hier wechselt der Eintrag nach der Bearbeitung durch den Sachbearbeiter von "angelegt" auf " in Bearbeitung", "anerkannt" oder "nicht anerkannt". Jetzt kann die Meldung nicht mehr bearbeitet werden (graues Stiftsymbol),

Meldung löschen

Möchten Sie eine Meldung löschen, so nehmen Sie bitte direkt mit Ihrem AELF Kontakt auf.

Ansprechpartner

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

https://www.stmelf.bayern.de/ministerium/liste-der-aemter-fuer-ernaehrung-landwirtschaft-und-forsten/index.html Externer Link