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Meldung Mutter- und Ammenkühe SVLFG

Die bayerische Landwirtschaftsverwaltung bietet den Kuhhaltern die Möglichkeit, ihrer Berufsgenossenschaft für Zwecke der Beitragsberechnung die tatsächliche Anzahl der gehaltenen Mutter- bzw. Ammenkühe mitzuteilen.
Der Arbeitsbedarf von Mutter- bzw. Ammenkühen ist geringer als der von Milchkühen.
Ohne Ihre Angaben wird die Anzahl der in HIT gespeicherten Kühe für die Berechnung herangezogen.

Die Meldung ist freiwillig und kann von Beginn der Mehrfachantragstellung bis Ende August vorgenommen werden.


Weitere Informationen zur Beitragsberechnung finden Sie auf der Homepage der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SvLFG) unter:

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