Für die Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 wird im Rahmen der fakultativen gekoppelten Stützung eine Förderung für Mutterkühe eingeführt.
Die Zahlung für Mutterkühe wird für Tiere gewährt, die sich im Eigentum des Betriebsinhabers befinden. Dabei ist es unschädlich, wenn die beantragten Tiere in einem Pensionsbetrieb untergebracht sind.
Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, jede Veränderung, die dazu führt, dass die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nicht mehr mit seinen Angaben oder Erklärungen im Antrag übereinstimmen, dem zuständigen AELF unverzüglich zu melden.
Weitere Infos finden Sie im Merkblatt Zahlung für Mutterkühe 2023 im Förderwegweiser.
In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie Sie im iBALIS Veränderungen bei beantragten Mutterkühen an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten melden können.
Möchten Sie für Ihre beantragten Mutterkühe eine Meldung an Ihr zuständiges AELF senden, können Sie dies im iBALIS unter dem Menü „Meldungen/Anträge" Untermenü "Mutterkühe“ erledigen.
Folgende Möglichkeiten von Meldungen sind dabei möglich:
Die Meldungen können im Zeitraum vom 16. Mai bis 15.August erfasst werden.
Die Meldungen können auch mehrfach im Zeitraum erfolgen z.B. bei Pensionsbetriebswechsel.
Auf der Seite "Meldung Mutterkühe" sehen Sie zur Meldungserfassung eine Liste aller Ihrer im Mehrfachantrag beantragten Mutterkühe .
Zu jedem beantragten Tier finden Sie in der Spalte Aktion Symbole zur Meldungserstellung und Meldungsbearbeitung.
Hinweis
Die Meldung zu Mutterkühen kann nur erfolgen, wenn auch Mutterkühe im Mehrfachantrag beantragt wurden.
Liegt keine Beantragung vor, wird die Meldungsfunktion zu Mutterkühe in iBALIS nicht angezeigt.
Wenn Sie "bearbeiten" angeklickt haben (Symbol "Stift" in der Spalte "Aktion"), können Sie in der Spalte "Abgang Tier" den Tag des Abgangs eintragen.
Sie können kein Datum in der Zukunft eintragen.
Mit dem Symbol "Diskette" speichern und beenden Sie die Bearbeitung der Zeile.
Mit dem Symbol "X" können Sie die Bearbeitung abbrechen.
Möchten Sie für Ihr abgegangenes Tier ein Ersatztier melden, können sie das über das Tiersymbol in der Spalte Aktion erfassen.
Über das Tiersymbol gelangen Sie zur Erfassungsseite des Ersatztieres.
Das Ersatztier muss zum Zeitpunkt der Antragstellung die Förderfähigkeitsbedingungen erfüllen.
Erfassen Sie zunächst das Abgangsdatum.
Das Ersatztier können Sie entweder über die Ohrmarke erfassen oder über das Feld "nichtbeantragtes Ersatztier" ein nicht beantragtes Ersatztier aus der HIT-Datenbank auswählen.
Gegebenenfalls Können Sie hier auch die Betriebsnummer des Pensionsbetriebs des Ersatztieres angeben.
Wenn ein Erstkalbedatum für das Ersatztier aus der HIT-Datenbank vorliegt wird das Feld "Erstkalbedatum" automatisch befüllt.
Wird kein Erstkalbedatum angezeigt, müssen Sie das Erstkalbedatum manuell eingeben.
Dann ist auch ein Nachweis der ersten Kalbung für das Ersatztier notwendig.
Ein Nachweis zum Ersatztier ist nur notwendig, wenn die erste Kalbung eines Ersatztieres nachgewiesen werden muss und keine Daten zum Erstkalbedatum aus der HIT-Datenbank übernommen werden konnten.
Den Nachweis zum Ersatztier können Sie über das Hochladefeld auf dieser Seite nach iBALIS hochladen.
Das Nachweisdokument können Sie entweder in das das Hochladefeld ziehen oder über "Datei auswählen" aus Ihrem System auswählen.
Es werden nur Dateien im PDF-Format akzeptiert.
Die Hochgeladene Datei wird Ihne im Feld "Nachweis Ersatztier" angezeigt. Im Erfassungsfenster erscheint unter dem Feld "Nachweis Ersatztier" und ganz oben auf der Seite der Hinweis, dass das Dokument hochgeladen wurde.
Mit Speichern wird die Meldungserstellung beendet.
Über die Schaltfläche "Abbrechen" können Sie die Bearbeitung ohne zu speichern beenden.
Das erfasste Ersatztier kann über die Schaltfläche "Löschen Ersatztier" wieder entfernt werden.
Für das erfasste Ersatztier wird auf der Meldungsseite eine weitere Zeile angelegt.
Auch für dieses Tier können dann wieder Meldungen erstellt werden.
Über die Spalte "Download" gelangen Sie zu Ihren hochgeladenen Dokumenten.
Möchten Sie für Ihr beantragtes Tier einen Pensionsbetrieb melden, können Sie die Bearbeitung über das Stiftsymbol in der Aktionsspalte starten.
Geben sie nun die Betriebsnummer des Pensionsbetriebs ein.
Der Pensionsbetrieb darf nicht Ihr eigener Betrieb sein. Die Betriebsnummern müssen sich unterscheiden.
Sie können die Meldung auch mehrmals machen, sollte das Tier den Pensionsbetrieb wechseln.
Mit dem Symbol "Diskette" speichern und beenden Sie die Bearbeitung der Zeile.
Mit dem Symbol "X" können Sie die Bearbeitung abbrechen.
Die Tabellenspalten können in aufsteigender oder absteigender Reihenfolge sortiert werden.
Solange die zuständige Sachbearbeitung die Meldung noch nicht bearbeitet hat, kann die Meldung über das Stiftsymbol bearbeitet werden (grünes Stiftsymbol).
In der Spalte "Status Abgang" und "Status Ersatztier" erkennen Sie, ob die Sachbearbeiter die Meldung bearbeitet haben.
Hier wechselt der Eintrag nach der Bearbeitung durch die Sachbearbeiter von "angelegt" auf " in Bearbeitung", "anerkannt" oder "nicht anerkannt". Dann kann die Meldung nicht mehr bearbeitet werden (graues Stiftsymbol).
Hinweis
Erstellte Meldungen können nicht mehr gelöscht werden.