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Meldung ÖR4 - tatsächliche Tiere im Haltungszeitraum

Eine Gewährung der im Mehrfachantrag beantragten Öko-Regelung 4 „ÖR4 - Dauergrünland-Extensivierung“ ist nur möglich, wenn im Haltungszeitraum vom 1. Januar 2023 bis 30. September 2023 der durchschnittliche Viehbesatz von mindestens 0,3 und höchstens 1,4 raufutterfressenden Großvieheinheiten (RGV) je ha förderfähiges Dauergrünland eingehalten wurde.

Geschätzter und tatsächlicher Tierbestand

Im Mehrfachantrag haben Sie bereits die geschätzte Tieranzahl für den oben genannten Haltungszeitraum angegeben.
Maßgeblich für die Gewährung der ÖR4 ist der tatsächliche durchschnittliche RGV-Besatz.
Daher müssen Sie für die Auszahlung der ÖR4 nun Ihren tatsächlichen Tierbestand im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2023 im iBALIS mitteilen.

Meldungserstellung

Im iBALIS-Menü unter "Meldungen / Anzeigen" unter dem Menüpunkt "ÖR4 - tatsächliche Tiere im Haltungszeitraum" oder über die gleichlautende Kachel können Sie die Meldungserstellung aufrufen.

Aufruf der Meldung zu Ökoregelung4

1: Tatsächliche Tieranzahl eintragen

In der Tabelle auf der Meldungsseite werden alle Tierarten aufgeführt, die zu den Raufutterfressern zählen. Relevant für die ÖR4 sind nur die Tierarten, bei denen der GV-Wert je Tier nicht Null ist.
Der geschätzte Tierbestand aus den Angaben des Mehrfachantrags wurde in die Tabelle übernommen.
Geben Sie in der Spalte "Anzahl tatsächlich" die Zahlen des tatsächlichen Tierbestands während des maßgeblichen Haltungszeitraums ein.
Neben Veränderungen der geschätzten Angaben können dabei auch nach der Antragstellung in den Betrieb neu hinzugekommene Tierarten erfasst werden.

2: Keine Meldung für Rinder notwendig

Für Tiere im Codebereich 1-18 (Rinder) wird der Tierbestand automatisiert direkt aus der HI-Tier übernommen.
Hier muss keine Meldung erfolgen.
Die Felder in der Spalte "Anzahl tatsächlich" sind gesperrt.

3: Meldung abschließen

Mit "Speichern" wird die Meldungserfassung abgeschlossen.

4: Angaben exportieren

Über den PDF-Export können Sie ein PDF Ihrer Angaben herunterladen.

Ökoregelung4 Meldungserstellung