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Online-Hilfen im iBALIS

In dieser Online-Hilfe finden Sie Unterstützung zu allen wichtigen Aufgaben im iBALIS, gegliedert nach einzelnen Hilfeseiten (Rubriken).
Dabei können Sie zwischen den einzelnen Rubriken beliebig wechseln. Bei komplizierten Sachverhalten sind zusätzlich Videohilfen mit eingebettet.
Zur besseren Übersichtlichkeit sind die Hilfen weiter untergliedert.
Wollen sie z.B. Hilfe zur Feldstücksprüfung erhalten, wählen Sie die Rubrik "Feldstückskarte (FeKa)" und im dann erweiterten Hilfemenü die Rubrik "Feldstücke prüfen" (siehe Abbildung).

Tipp

Die Hilfen können Sie auch über die auf allen iBALIS-Seiten jeweils rechts oben ausgegebenen Fragezeichen aufrufen. Sie werden so direkt zur für diese Seite verfügbare Hilfeseite (Rubrik) geleitet.

Beispiel: Nutzung des Fragezeichens auf der iBALIS-Seite "Feldstücke prüfen" führt direkt zur Rubrik "Feldstücke prüfen".

Um iBALIS optimal nutzen zu können, müssen eine Reihe von technischen Voraussetzungen erfüllt sein.

Technische Voraussetzungen zur Nutzung von iBALIS

Anschluss und Browser

Für die Funktionen in der digitalen Feldstückskarte ist ein DSL- oder Breitbandanschluss erforderlich. Wo kein kabelgebundenes DSL verfügbar, jedoch Handyempfang möglich ist, bietet sich die Nutzung eines mobilen Internetzugangs (z. B. LTE, UMTS-Stick) an.
Für die Anwendung sind grundsätzlich alle gängigen Internetbrowser geeignet. Um eine optimale Funktionalität zu gewährleisten sollte immer die aktuellste Version genutzt werden.
Zum Ausdrucken des Antrages benötigen Sie einen PDF-Reader wie beispielsweise den Adobe Reader.

Dauerhafter Hinweis auf Wartungsarbeiten

Gelegentlich muss iBALIS für Wartungsarbeiten abgeschaltet werden. Dabei kann es vorkommen, dass der Wartungshinweis im Browserverlauf gespeichert wird und dort „hängenbleibt“. Die Folge ist eine dauerhafter Hinweis auf Wartungsarbeiten, der Zugang ist nicht möglich.
Um dies zu beheben reicht es im Regelfall, den Browserverlauf zu löschen (i.d.R. mit Klick auf die F5-Taste oder über Extras…).

Aktivierung "Javaskript"

Da ein produktives „Surfen“ ohne „Javascript“ kaum mehr möglich ist, ist diese Browser-Sprache bei allen aktuellen Browsern normalerweise automatisch aktiviert.
Auch iBALIS funktioniert nur dann vollumfänglich, wenn Javascript aktiviert ist. Dies gilt vor allem für die Nutzung der „Feldstückskarte“.
Sollte iBALIS also vor allem dort Probleme machen, kann es daran liegen, dass bei Ihnen Javascript deaktiviert ist.

Allgemeine Hinweise zur Nutzung vom iBALIS

Automatische Abmeldung

Zu Ihrer persönlichen Sicherheit ist iBALIS so eingestellt, dass es sich automatisch abmeldet, wenn binnen 30 Minuten kein Speichervorgang stattfindet.
Nicht gespeicherte Eingaben sind dann verloren. Achten Sie also bitte darauf, rechtzeitig und regelmäßig zu speichern.

Optimale Bildschirmausnutzung

Vor allem bei der Arbeit mit der Feldstückskarte kann es sinnvoll sein, den Bildschirm in seiner ganzen Höhe auszunutzen. Der Aufruf des Vollbildmodus ist bei gängigen Browsers beispielsweise durch einmaliges Drücken der Funktionstaste F11 möglich, wobei Sie durch nochmaliges Drücken von F11 zurück zur vorherigen Ansicht kehren.
Genaueres zum Vollbildmodus Ihres Browsers entnehmen Sie bitte der entsprechenden Anleitung.

Häufig gestelle Fragen (FAQ)
Habe ich eine Möglichkeit, zu berechnen, ob ich die im Rahmen der Agrarreform gültigen Anforderungen an das „Greening“ einhalte?

Unter dem Menüpunkt "Betriebsinformation/Greeningrechner" wurde eine Möglichkeit geschaffen, im Vorfeld der Antragstellung selbst zu berechnen, ob die im Rahmen der Agrarreform ab 2015 gültigen Grenzen eingehalten werden. Im MFA-Online steht ab Beginn der Antragstellung das Register „Greening“ zur Verfügung, in dem die Einhaltung nach erfolgter Nutzungserfassung exakt berechnet und ausgegeben wird.
Näheres dazu siehe Rubrik

Planungshilfe Greening

Ab wann kann ich Feldstückszugänge -abgänge und -änderungen online melden und die Feldstücksprüfung vornehmen?

Diese Funktionen stehen ab Ende November bis zur Abgabe / zum Absenden des Mehrfachantrags zur Verfügung. Die Meldungen sollten nach Möglichkeit noch vor Beginn der Erfassung der Antragsdaten zum Mehrfachantrag abgeschlossen werden. Nachmeldungen oder Änderungen nach dem Absenden des Mehrfachantrages bedürfen der Schriftform.
Näheres dazu siehe Rubrik

Feldstücke pflegen

Was hat es mit den „auffälligen“ Feldstücken auf sich?

Im Zeitraum von zwei (bislang drei) Jahren werden für ganz Bayern regelmäßig neue Luftbilder erstellt. Im Sommer 2018 sind die Regierungsbezirke Schwaben, Ober- und Niederbayern an der Reihe, im Folgejahr Ober-, Mittel- und Unterfranken sowie die Oberpfalz. Im Nachgang zu diesen „Neubefliegungen“ erfolgt eine automatisierte Feldstücksprüfung, bei der mittels Farberkennungssoftware Feldstücke herausgefiltert werden, bei denen Farbunterschiede im Bestand oder zu Nachbarflächen die Vermutung nahelegen, dass die Feldstücksabgrenzung nicht korrekt ist. Diese Feldstücke werde als auffällig eingestuft und in der Regel ab Dezember zur Überprüfung bereitgestellt und sollten von den betroffenen Betrieben im Rahmen der Feldstücksprüfung vorrangig und besonders intensiv geprüft und ggf. angepasst werden.
Nähere Hinweise dazu siehe Rubrik

Feldstücke prüfen

Ab wann kann ich meinen Mehrfachantrag online erfassen und absenden?

Der Menüpunkt MFA-Online wird in der Regel Mitte März des jeweiligen Jahres freigeschaltet.
Ab diesem Zeitpunkt können alle für die Antragstellung erforderlichen Angaben erfasst werden. Das Absenden des fertig erfassten Mehrfachantrages sollten Sie bis zum für Sie vorgesehenen Besprechungstermin vornehmen. Diesen finden Sie nach Freischaltung des Programms u.a. auf der Startseite von iBALIS und im Ministeranschreiben. Antragsendtermin ist üblicherweise der 15. Mai.
Näheres dazu siehe Rubrik

Anträge - Mehrfachantrag

Die genauen Daten für das jeweilige Jahr entnehmen Sie bitte dem

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Kann ich meine Winterbegrünungsflächen und meine aufgenommenen bzw. abgegebenen Pensionsrinder im Rahmen der Weideprämie online melden?

Die Meldung der Winterbegrünungsflächen ist (soweit nicht im Mehrfachantrag erfasst) üblicherweise bis 1. Oktober vorzunehmen. Die Meldung der Pensionsrinder ist von 07.01.19 bis 15.02.19 online möglich.
Seit 2019 sind auch Abfischmeldungen, Mahdmeldungen und Stoppelbrachemeldungen ausschließlich online vorzunehmen.
Näheres dazu siehe Rubrik

Meldungen und sonstige Funktionen im Jahresablauf

Die genauen Daten für das jeweilige Jahr entnehmen Sie bitte dem

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