Die bayerische Landwirtschaftsverwaltung bietet den Kuhhaltern die Möglichkeit, ihrer Berufsgenossenschaft für Zwecke der Beitragsberechnung die tatsächliche Anzahl der gehaltenen Mutter- bzw. Ammenkühe mitzuteilen. Der Arbeitsbedarf von Mutter- bzw. Ammenkühen ist geringer als der von Milchkühen.
Ohne Ihre Angaben wird die Anzahl der in HIT gespeicherten Kühe für die Berechnung herangezogen.
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist Bestandteil der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach dem Willen des Gesetzgebers sind bei der Beitragsbemessung künftig die "strukturellen Änderungen bei den landwirtschaftlichen Betrieben und deren Auswirkungen auf das Unfallgeschehen" zu berücksichtigen. Eine geforderte risikogerechtere Beitragsgestaltung soll andererseits den Solidargedanken nicht vernachlässigen. Die Vertreterversammlungen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in Bayern haben deshalb ein neues Beitragssystem beschlossen. Bisher war der Flächenwert/Fläche des Unternehmens die Grundlage für die Beitragsberechnung. Dieser ist jetzt nur eine Komponente der Berechnung, die mit den Jahren auch noch abnimmt. Neu ist, dass der Arbeitsbedarf (zum Beispiel für die Tierhaltung oder die Feldbewirtschaftung) als zweite Komponente eingeführt wird und zwar mit zunehmender Bedeutung. Damit wird der tatsächliche betriebliche Ablauf im Beitrag abgebildet und das damit verbundene Unfallrisiko berücksichtigt und der Solidargedanke bleibt angemessen erhalten.
Weitere Informationen zur Beitragsberechnung finden Sie auf der Homepage der SvLFG unter
Quelle:
Landwirtschaftliche Sozialversicherung Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben
Landwirtschaftliche Sozialversicherung Franken und Oberbayern
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SvLFG)