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B25-Meldungen

Die Meldung der Ausbringmengen des flüssigen Wirtschaftsdüngers für Betriebe, die an der Maßnahme B25 teilnehmen, muss seit dem Förderjahr 2018 grundsätzlich online in der Anwendung „B25-Meldung“ durch den Antragsteller erfolgen.

Den Zeitraum, in der die Meldung möglich ist, sehen Sie im Förderwegweiser unter

Wichtige Termine im Förderjahr Externer Link

B25-Meldung

Die Eingabemaske ist unter dem Menüpunkt "Meldungen / Anzeigen" zu finden.

Programmkachel B25-Meldung

Die Anwendung kann nur aufgerufen werden, wenn Sie im betreffenden Förderjahr einen offenen AUM-Antrag mit der Maßnahme B25 haben, die allgemeine Meldefrist bzw. die Nachfrist noch nicht überschritten ist, und der tatsächliche Tierbestand des Vorjahres vollständig über die Anwendung „tatsächlicher Viehbestand“ oder das Viehverzeichnis (VVZ) des Mehrfachantrags (MFA) des aktuellen Jahres gemeldet wurde.
Betriebe, die im VVZ erklärt hatten, dass sie keine Viehhaltung betreiben und Betriebe, die bei den geschätzten Tieren des Vorjahres ausschließlich Rinder erfasst haben, können die Anwendung direkt ohne Viehbestandsmeldung aufrufen. Mit der Schaltfläche „Speichern und weiter zur B25-Meldung“ gelangen Sie vom Meldemodul „tatsächlicher Viehbestand“ direkt in die B25-Meldung.
Ab der Öffnung des Mehrfachantrages des aktuellen Jahres ist eine Tierbestandsmeldung nur noch über das VVZ möglich.

Sie werden über fünf Register durch die Meldung geführt. Bitte beginnen Sie im Register Viehbestand.

Register Viehbestand

Aufbau der Eingabemaske für den Viehbestand

Nach dem Aufruf erscheint das Register „Viehbestand“. Angezeigt werden für die förderrelevanten Tierarten die tatsächlichen Tiere des Vorjahres aus der Meldung „tatsächlicher Viehbestand“ oder dem VVZ des aktuellen Jahres.
Sie müssen nun folgende Punkte erfassen: Den Jahresdurchschnitt der Anzahl an Tieren sowie den jeweiligen Jahresdurchschnitt für die Haltungsformen Festmist sowie Weide und Freiland. Bei nur halbtägigem Weidegang ist ein entsprechend niedrigerer Jahresdurchschnittsbestand anzugeben. In beiden Feldern "davon Tiere Festmistverfahren" und "davon Tiere Weidehaltung/Freilandhaltung" ist zwingend ein Wert (mindestens 0) anzugeben, sofern für die Tierart ein tatsächlicher Bestand ausgewiesen wird.
Unter dem Link „GV-Übersicht“ kann der maximal förderfähige Wirtschaftsdüngeranfall aus eigener Tierhaltung angezeigt werden.

Register Biogas

Mit Klick auf „speichern und weiter“ öffnet sich das Register "Biogas".
Hier stehen Ihnen drei Auswahlmöglichkeiten zur Auswahl:

Aufbau der Eingabemaske für Biogas

Wählen Sie den Punkt 3, „ja, zur Ermittlung der maximal förderfähigen Ausbringmenge soll die elektrische Leistung meiner hofeigenen Biogasanlage im Kalenderjahr herangezogen werden“ aus, öffnet sich der Klapper für die erforderlichen Zusatzangaben.

Aufbau der Eingabemaske für Biogas erweitert um die Eingabemöglichkeit für Leistungsdaten

Ist der Wert der eingespeisten Strommenge / 8000 kleiner als die installierte Leistung, wird für die spätere Berechnung dieser Wert und nicht die installierte Leistung herangezogen.
Die Nachweise (Baugenehmigung, Stromabrechnung) müssen Sie zwingend bestätigen (Markieren eines der Kästchen in der Eingabemaske).

Register Zu- und Abgänge

Mit Klick auf „speichern und weiter“ öffnet sich das Register "Zu- und Abgänge".
Haben Sie flüssigen Wirtschaftsdünger aufgenommen oder abgegeben, können Sie hier die Mengen angeben. Sobald Sie "ja" anklicken, öffnet sich die dazu nötige Eingabemaske.

Aufbau der Eingabemaske für Zu- oder Abgänge von Wirtschaftsdünger

Die aufgenommenen und abgegebenen Mengen erfassen Sie mit dem jeweiligen Lieferscheindatum. Um Angaben erfassen zu können, klicken Sie zunächst auf das kleine "+" unterhalb der Tabelle, in der Sie Daten erfassen möchten.

Aufbau der Eingabemaske für Zu- oder Abgänge mit Erfassungszeilen

Nun können Sie Lieferscheindatum und Ausbringmenge eingeben. Über das Mülltonnensymbol am Ende der Zeile können Sie diese löschen.
Haben Sie mehrere Lieferscheine, können Sie über das „+“ eine weitere Eingabezeile hinzufügen. Unterhalb der letzten Eingabezeilen wird Ihnen die Gesamtsumme Ihrer Eingaben angezeigt.
Haben Sie im Register „Biogas“ Punkt 3 gewählt und haben Sie flüssigen Wirtschaftsdünger aufgenommen, müssen Sie im Feld „über Biogasanlage verwertet“ zwingend einen Wert von mindestens „0“ eintragen. Diese Mengen fließen nur mit dem Faktor 0,85 in die Berechnung ein, da sie teilweise bereits über die elektrische Leistung abgegolten sind.

Register Technik

Mit Klick auf „speichern und weiter“ öffnet sich das Register "Technik".
Hier müssen Sie die eingesetzten eigenen, sowie gegebenenfalls fremden, Ausbringgeräte angeben. Bitte beachten Sie, dass die Angabe in zwei Tabellen, getrennt nach eigener Technik und Fremdtechnik, erfolgen muss.
Durch Anklicken des "Plus" wird eine (zusätzliche) Eingabezeile angezeigt. Nach Anklicken des Stiftsymbols rechts kann die Eingabezeile bearbeitet werden. Durch Klicken auf das Mülltonnensymbol löschen Sie die gesamte Zeile.

Aufbau der Eingabemaske für die verwendete Technik

Über das Drop-Down-Menü bei „Hersteller“ wählen Sie zunächst den Hersteller und dann unter "Typ" das von Ihnen eingesetzte eigene (oder gegebenenfalls fremde) Ausbringgeräte aus. Alle derzeit förderfähigen Ausbringgeräte (vgl. LfL-Collaboration-Center) sind in diesen Listen hinterlegt. Anerkannte Selbstbauvarianten und eigene Umbauten befinden sich am Ende der Liste bei "Hersteller" und sind mit dem vorangestellten Kürzel „SB_“ gekennzeichnet. In den meisten Fällen wird bei „Typ“ auch zusätzlich die Arbeitsbreite mit ausgegeben. Ist keine Arbeitsbreite hinterlegt, wird diese mit „0“ angezeigt. Je nachdem, ob das gewählte Gerät der Universal-, Acker- oder Hopfentechnik zuzuordnen ist, wird die Spalte „Technik“ entsprechend programmtechnisch gefüllt. Bei fremden Ausbringgeräten ist zwingend die ausgebrachte Menge laut Abrechnungen anzugeben. Wird bei der Eigenmechanisierung nur eine Technikart (z. B Universal) eingesetzt ist keine Mengenangabe erforderlich.
Andernfalls müssen Sie nach Auswahl des eingesetzten Gerätes immer die damit ausgebrachte Menge eingeben.

Zu Ihrer Unterstützung sehen Sie ganz oben auf der Seite welche Menge an Wirtschaftsdünger maximal gefördert werden kann.
Sollte der von Ihnen eingesetzte Hersteller oder Gerätetyp nicht aufgeführt sein, steht sowohl bei „Hersteller“ als auch bei „Typ“ zu Beginn der Liste der Auswahlpunkt „nicht in Liste enthalten“ zur Verfügung. Wählen Sie dies aus, wird Ihr AELF Kontakt mit Ihnen aufnehmen um zu klären, ob die eingesetzte Technik als förderfähig anerkannt werden kann.

Register Senden

Aufbau der Eingabemaske für die Prüfung der Meldung

Mit Klick auf „speichern und weiter“ öffnet sich das Register „Senden“.
Um die Meldung absenden zu können, ist zunächst eine Prüfung nötig.

Sendemöglichkeit der Meldung erscheint nach erfolgreicher Prüfung

War die Prüfung nicht erfolgreich, sehen Sie anhand der Fehlermeldungen welche Eingaben Sie ändern oder ergänzen müssen. Kehren Sie in das jeweilige Register zurück, passen die Eingaben an und speichern Sie. Anschließend führen Sie im Register "Senden" eine erneute Prüfung durch. War diese erfolgreich, erscheint die Senden-Schaltfläche.
Nach erfolgreichem Senden können Sie eine PDF Ihrer Meldung erzeugen lassen. Klicken Sie dazu auf "PDF Export". Dieser steht Ihnen auch unter dem Menüpunkt „Dokumente“ zur Verfügung. Die förderfähigen Güllemengen werden in die bekannte Anwendung „Wirtschaftsdüngerausbringung“ übertragen.
Eine gesendete Meldung können Sie innerhalb des Meldezeitraums beliebig oft zurücknehmen. Klicken Sie dazu "Meldung zurücknehmen" und bestätigen Sie im folgenden Fenster, dass Sie die Meldung zurücknehmen möchten.

Eine eingereichte Meldung kann beliebig oft zurückgenommen und neu abgesendet werden.

Wurde die Meldung zurückgenommen, erscheint eine Bestätigung.

Bitte beachten Sie:
Nach erfolgreichem Senden können Sie die tatsächlichen Tierzahlen weder in der Meldung „tatsächlicher Viehbestand“ noch im VVZ des MFA verändern!
Allerdings können Sie die Meldung im Register „Senden“ mit der Schaltfläche „Meldung zurücknehmen“ bis zum Meldeendtermin beliebig oft zurücknehmen. Nach der Rücknahme können die Daten einschließlich der tatsächlichen Tierzahlen wieder geändert werden.
Vergessen Sie aber das erneute Senden nicht, denn eine zurückgenommene Meldung gilt als nicht abgegeben!!
Wurde Ihnen eine Nachfrist gewährt, ist derzeit eine Online-Rücknahme nach dem Senden technisch noch nicht möglich.

Förderfähige Ausbringmenge

Bei Ermittlung über den Viehbestand ist die förderfähige Ausbringmenge 18 m³ je Flüssigmist-GV + 6 m³ je Festmist-GV.
Bei Ermittlung nach Biogasleistungsdaten ist der kleinere Wert aus kWel x 18m³ oder kWh / 8000 x 18 m³ förderfähig.
Übertragen werden die von Ihnen angegebenen Ausbringmengen jedoch nur bis zur maximalen Menge, die sich aus Ihrem Tierbestand bzw. Biogas-Leistungsdaten und dem Saldo aus Aufnahme und Abgabe ergibt. Die Mengen werden dabei in folgender Reighenfolge übertragen und berücksichtigt: Zunächst wird die Menge für „Hopfentechnik“ übertragen. Ist die förderfähige Ausbringmenge noch nicht erreicht, werden als nächstes die Mengen der „Universaltechnik“ übertragen. Verbleiben auch hier noch freie Fördermengen, werden die Mengen für „Ackertechnik“ übertragen. Weiterhin naben die belegten Mengen aus der Fremdmechanisierung grundsätzlich Vorrang bei der Übertragung. Freibleibende Mengen bis zur maximal förderfähigen Menge werden der Eigenmechanisierung angerechnet.

Antragsteller ohne Möglichkeit zur Onlinemeldung

Haben Sie Ihren Mehrfachantrag über einen Dienstleister eingereicht, können Sie Ihre Daten ebenfalls auf diesem Wege melden.