Zur Sicherstellung einer möglichst frühzeitigen Auszahlung des Erschwernisausgleichs ist die Pflege der Flächen mit nachfolgend aufgelisteten beantragten VNP-Maßnahmen dem AELF baldmöglichst nach der Durchführung zu melden.
Mahdmeldung bei beantragten Maßnahmen
Beachten Sie
Eine Nachmeldung einzelner Flächen bis spätestens 14. März des Folgejahres ist möglich.
Bis Ende des Meldezeitraums, d.h. bis einschließlich 14.03. des Folgejahres, können Sie Ihre Eingaben ändern!
Können oder wollen Sie die Meldung nicht selbst online vornehmen, so haben Sie die Möglichkeit, sich an einen Dienstleister zu wenden.
Wie Sie in iBALIS eine Mahdmeldung erfassen können, sehen Sie in diesem Video.
Die Mahdmeldung wird in der Feldstückskarte (FeKa) erstellt.
Sie müssen hierzu nur die gemähte Fläche in der Ebene "Mahdmeldung" erfassen und den Mähzeitpunkt eingeben.
Die Ebene "Mahdmeldung" finden Sie in der Legende der Feldstückskarte unter "Betrieb".
Wird die Ebene nicht gleich angezeigt, können Sie die Ebene auch über die Ebenenauswahl hinzufügen.
Wählen Sie zunächst die Ebene "Mahdmeldung" aus, damit Ihnen die Werkzeuge zur Meldungserfassung angezeigt werden.
Dann stehen Ihnen in der Werkzeugleiste der FeKa zwei unterschiedliche Werkzeuge zur Meldungserstellung zur Verfügung.
Mit diesen Werkzeugen können Sie die gemähte Fläche in der Karte erfassen.
Mit diesem Werkzeug können Sie entweder eine Fläche freihändig digitalisieren oder sie übernehmen eine vorhandene Geometrie zum Beispiel die Geometrie des Feldstücks.
Geben Sie hier auch den Mähzeitpunkt ein. Mit Klick auf "Speichern" ist die Meldung erstellt.
Mit diesem Werkzeug können Sie entweder einen Streifen basierend auf einer bestehenden Grundlinie oder einer frei digitalisierten Grundline erstellen.
Geben Sie hier auch den Mähzeitpunkt ein. Mit Klick auf "Speichern" ist die Meldung erstellt.
Wenn Sie Ihre digitalisierte gemähte Fläche in der Ebene Mahdmeldung selektieren, stehen Ihnen in der Werkzeugleiste Bearbeitungswerkzeuge zur Verfügung mit denen Sie die Fläche oder auch den Mähzeitpunkt im Anschluss nochmals bearbeiten können.
Wenn Sie Ihre digitalisierte gemähte Fläche in der Ebene Mahdmeldung selektieren, wird in der Werkzeugleiste ein Löschwerkezeug angezeigt, mit dem sie die erstellte Fläche wieder löschen können.
Landschaftselemente müssen ebenfalls in das Mahdmeldungspolygon erfasst werden, um zur Auszahlung zu gelangen.
Sie sollten deshalb im Rahmen der grafischen Mahdmeldung sämtliche, tatsächlich gemähten Flächen einschließlich der LE digitalisieren.
Nachfolgend werden anhand mehrerer Abbildungen die einzelnen Fallkonstellationen erläutert.
Digitalisierte LE dürfen unabhängig von der tatsächlichen Bewirtschaftung in das Mahdmeldungspolygon einbezogen werden. Z. B. Konditionalitäts-Feldraine über 2 m Breite müssen nicht gemäht sein (siehe Konditionalitätsbroschüre unter II.8.2).
Verpflichtende Altgrasstreifen (Maßnahmen W14 und Q34), sowie freiwillige Altgrasstreifen und andere über angeschnittene LEs hinausgehende, nicht gemähte Flächen sind nicht in der Mahdmeldung zu digitalisieren bzw. als Abzugsfläche zu erfassen.
Hinweis
Mahdmeldungen sind nur möglich, wenn
• ein Mehrfachantrag abgegeben wurde
• eine Maßnahme des Erschwernisausgleichs im Betrieb vorhanden ist
• die Maßnahme bewilligt ist
Das Mähdatum darf nicht in der Zukunft liegen.
Feldstücke können nur einzeln erfasst werden.