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Flächenantrag erfassen (außerbayerische Betriebe)

Allgemeine Hinweise

Der Mehrfachantrag in Bayern ist grundsätzlich nach Registern in einer logischen Reihenfolge aufgebaut.

Hier angezeigt werden nur die für reine Flächenantragsteller relevanten Register.

Um die Plausibilisierungen im Programm optimal nutzen zu können, sollten Sie - obwohl Sie grundsätzlich beliebig zwischen den Registern wechseln können - die vorgegebene Reihenfolge einhalten. Damit bereits erfasste Daten nicht verloren gehen, vor dem Wechsel zu einem anderen Register oder zu einem anderen Menüpunkt Speichern nicht vergessen:

  • Wollen Sie im jeweiligen Register bleiben und lediglich prüfen, ob die erfassten Daten plausibel sind, klicken Sie auf "Speichern".
  • Wollen Sie die Eingabe im aktuellen Register abschließen und zum nächsten Register wechseln, klicken Sie auf "Speichern und Weiter". Es erfolgt ebenfalls die Plausibilisierung und (soweit erfolgreich) gleichzeitig die Weiterleitung zum nächsten Register. Bei Warnmeldungen müssen Sie gegebenenfalls mit erneutem Klick auf "Speichern und Weiter" bestätigen, dass Sie diese zur Kenntnis genommen haben.

Hinweise zu den einzelnen Registern

Die nachfolgenden Beschreibungen orientieren sich an der Reihenfolge der Register.

Merkblatt zum Mehrfachantrag Externer Link

Information

Unter diesem Register finden Sie die Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungsnachweises sowie die Übersicht möglicher Nutzungscodierungen im PDF-Format. Zudem finden Sie eine Verlinkung zum Förderwegweiser mit weitergehenden Unterlagen.

Daran anschließend wird Ihnen der Fortschritt der Antragserfassung angezeigt.
Dort können Sie bis zum Antragsendtermin einen bereits abgesendeten Antrag auch wieder zurücknehmen, ändern und erneut senden.

Nach dem Antragsendtermin erforderliche Änderungen sind nur in Schriftform möglich.

Beachten Sie
Mit Rücknahme des Antrages gilt dieser als nicht gestellt!
Achten Sie deshalb darauf, dass zurückgenommene Anträge anschließend erneut gesendet werden!

Allgemeine Angaben zu Nutzungen

Unter dem Register "Allgemeine Angaben zu Nutzungen " können Sie auswählen, ob Sie auf einem Feldstück Blühstreifen oder Bejagungsschneisen anlegen möchten, eine Ackerfrucht als GPS nutzen, ob Sie beabsichtigen, Hanf als Zwischenfrucht anzubauen und/oder ob Sie Ihren Betrieb nur teilweise ökologisch bewirtschaften. Je nachdem sind bei den einzelnen Feldstücken die entsprechenden Zusatzangaben zu machen.
In diesem Register können sie auch die Ausnahmeregelung für GLÖZ8 in Anspruch nehmen.
Auch die Bestätigung der Kenntnisnahme der Flächenmonitoring-Aufgaben über die FAL-BY App und die Zustimmung zur Datenschutzerklärung und den Nutzungsbedingungen der FAL-BY App wird hier abgefragt.

Bei Anbau von Hanf als Zwischenfrucht sind entsprechende Zusatzangaben zu machen in der

Erklärung zum Anbau von Nutzhanf Externer Link

Öko-Regelungen - Beantragung

In diesem Register können Sie folgende Ökoregelungen beantragen:

  • ÖR1a – nichtproduktive Flächen auf Ackerland
  • ÖR1b – Blühstreifen/-flächen auf Ackerland
  • ÖR1c – Blühstreifen/-flächen in Dauerkulturen
  • ÖR1d – Altgrasstreifen/-flächen in Dauergrünland
  • ÖR3 – Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland
  • ÖR5 – Kennarten in Dauergrünlandd
  • ÖR6 – Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
  • ÖR7 – Natura 2000

ÖR2 und ÖR4 können außerbayrische Betriebe nicht beantragen.

Merkblatt Ökoregelungen Externer Link

Flächen- und Nutzungsnachweis

Das Register Flächen- und Nutzungsnachweis bietet einen Überblick über den aktuellen Stand der Nutzungserfassung.
Von der Feldstücksübersicht gelangen sie zur Feldstücksprüfung und zur Nutzungserfassung.

Übersichtsseite zum Flächen- und Nutzungsnachweis

In der Feldstücksübersicht können Sie mit Klick auf den jeweiligen Feldstücksnamen bayerische Feldstücke gezielt und direkt zur Bearbeitung auswählen.
Die Übersicht weist zum jeweiligen Feldstück die FS-Nr., den FS-Namen, sowie bereits erfasste Nutzungen nebst Schlag-Nummer, Nutzungscode, Fläche und Art der Beantragung sowie gegebenenfalls noch vorhandene Restflächen aus.

Feldstücke prüfen

Die Spalte "Feldstück geprüft" enthält Hinweise über den Stand der Feldstücksprüfung. Sind noch ungeprüfte Feldstücke vorhanden, ist vom Antragsteller die Prüfung, wie unter der Rubrik "Feldstückskarte/Feldstücke prüfen" beschrieben, vorzunehmen.
Sind Feldstücke geprüft, wird der Hinweis "ungeprüft" je nach Art der Abarbeitung ersetzt durch "Geprüft und korrekt (wenn keine Änderung vorgenommen wurde), durch "Geändert (und in Ordnung)", (wenn das Feldstück online geändert wurde) bzw. durch "Änderung notwendig" (wenn das AELF mit der Änderung betraut wurde).
Hat der Antragsteller „Änderung notwendig“ an das AELF gemeldet, ist die Korrektur durch den Sachbearbeiter vorzunehmen. Die Meldung wird dabei durch die Meldung „Geprüft und korrekt AELF " ersetzt.

Feldstücke prüfen

Nutzungen erfassen

Die Nutzungserfassung bei bayerischen Flächen erfolgt feldstücksbezogen.
Mit Klick auf den jeweiligen Feldstücksnamen wechseln Sie zu einer eigenständigen Erfassungsseite.
Eine ausführliche Beschreibung zur Nutzungserfassung finden Sie unter der Rubrik "Nutzungen erfassen"

Nutzungen erfassen

Weitere Angaben

In der Spalte "Weitere Angaben" in der Feldstückliste wird angezeigt, ob Sie bei bestimmten Nutzungen Zusatzangaben gemacht haben.
Im Einzelnen handelt es sich um Zusatzangaben zu „GL-Nutzungen“ (Erfassung der Beginn- bzw. Zähljahre bei Grünlandflächen), zu Hopfen bzw. Hanf, zu Niederwald mit Kurzumtrieb, zu Bejagungsschneisen, zu GPS-Nutzung. Außerdem wird hier angezeigt, ob Nutzungsschläge auf dem Feldstück als ökologisch bewirtschaftete Einzelflächen gekennzeichnet wurden.

Flächenantrag Zusatzangaben

Eine Bearbeitung dieser Zusatzangaben ist nur in der Nutzungserfassung selbst möglich.
Lediglich die Änderung von Rebsorten einschließlich Pflanz-/Rodungsdatum und zugehöriger Fläche erfolgt direkt von dieser Seite aus in der Spalte "Rebflächen" mit Klick auf die "Weintraube". Die Erfassung/Änderung ist dadurch ganzjährig möglich.

Beachten Sie
Ein Absenden des Flächenantrags erst dann möglich, wenn alle bayerischen Feldstücke geprüft, geändert oder zur Änderung gemeldet sind!

Flächenübersicht

Unter dem Register Flächenübersicht erhalten Sie einen Hinweis zum Bearbeitungsstand des Flächenantrages sowie eine Zusammenfassung der Angaben zur Flächennutzung und -beantragung in Bayern

Antrag stellen

Unter dem Register "Antrag stellen" erfolgt die abschließende Prüfung und das Absenden des Antrags.

Antragsdaten prüfen

Mit Klick auf „Prüfen durchführen" wird die abschließende Gesamtprüfung aller Eingaben angestoßen. Die Datenprüfung kann je nach Betriebsgröße und Browsergeschwindigkeit einige Zeit in Anspruch nehmen,es wird deshalb zusätzlich der Fortschritt der Prüfung angezeigt.
Ist der Antrag fehlerfrei wird Ihnen die Meldung "Prüfung erfolgreich!" angezeigt und Sie können ihn anschließend mit Klick auf "Antrag senden" (s.u.) absenden.
Ergeben sich noch Hinweise auf Unstimmigkeiten, werden diese als Fehler (rot), Warnungen (gelb) und/oder Infos (grün) ausgegeben.
Mit Klick auf "Hinweis" erhalten Sie zusätzliche Informationen zur ausgegebenen Meldung. Fehler müssen zwingend abgearbeitet werden, da sie das Absenden verhindern. Warnungen sollten soweit als möglich abgearbeitet werden, verhindern aber nicht das Absenden.

Korrektur des Antrags

Eine selbstständige Korrektur ist nach dem Senden nur noch möglich, wenn Sie unter dem Register "Information" den Antrag zurücknehmen. Der Antrag gilt dann als nicht gestellt und muss nach erfolgter Korrektur erneut unter "Prüfen/Senden" geprüft und gesendet werden. Unabhängig davon können Sie Änderungen wie bisher auch in Schriftform melden und vom Sachbearbeiter machen lassen. Nutzen Sie dazu den für Sie vorgesehenen Besprechungstermin.

Um Korrekturen vorzunehmen, klicken Sie unter „Kategorie“ auf die Verlinkung (z.B. „Fehler“) und Sie werden - soweit technisch zuordenbar - direkt an die zu korrigierende Stelle geführt.

Nach der Bearbeitung kehren Sie aus dem entsprechenden Registerblatt – soweit bereits eingerichtet – mit Klick auf „Zurück zum Prüfen“ oder durch direkte Auswahl des Registers in das Register „Prüfen/Senden“ zurück. Auch über den „Zurück“-Button des Browsers (ganz links oben) können Sie zur Datenprüfung zurück gelangen. Rufen Sie dann den nächsten Punkt in der Prüfliste auf. So kann die Liste Stück für Stück abgearbeitet werden, ohne zwischenzeitlich erneut „Prüfen durchführen“ aufzurufen (die bearbeiteten Fehler bleiben auf der Liste stehen).

Durch erneuten Klick auf „Prüfen durchführen“ verschwinden die zwischenzeitlich abgearbeiteten Fehler oder Warnungen automatisch.
Oberhalb der Liste wird angezeigt, wann die letzte Prüfung durchgeführt wurde.
Ist der Antrag abgesendet und nicht wieder zurückgenommen (s.o.), ist ein Prüfen nur noch eine bestimmte Zeit über das Register „Prüfen/Senden“ (s.u.) möglich.

Antrag absenden

Wurde der Prüfvorgang erfolgreich abgeschlossen, wird die Schaltfläche "Antrag senden" aktiv.
Klicken Sie anschließend innerhalb des durch die "rückwärts zählende Uhr" vorgegebenen Zeitraums auf "Antrag senden", wird der Sendevorgang angestoßen. Ansonsten ist der Prüfvorgang noch einmal zu wiederholen (s.o.).
Der Sendevorgang kann je nach Betriebsgröße mehrere Minuten in Anspruch nehmen.

Bestätigungsmeldung

Mit dem „Senden“ wurde der Antrag rechtsverbindlich eingereicht.
Auf der Bestätigungsmeldung finden Sie evtl. noch offene Warnungen und Hinweise.
Sind noch Warnungen vorhanden, sollten diese umgehend mit dem Sachbearbeiter am für Sie zuständigen AELF, spätestens aber im Rahmen der Vorabprüfung geklärt werden.

Antragsdaten einsehen und drucken

Unter dem Menüpunkt "Dokumente/Flächenantrag Bayern" haben Sie auch nach dem Absenden des Mehrfachantrags jederzeit die Möglichkeit, die Antragsdaten einzusehen, auszudrucken oder extern als PDF zu speichern.

Flächenantrag Dokumente

Anstehende Aufgaben

Dieses Register steht Ihnen ab Mitte Mai zur Verfügung.
Hier findet der Antragsteller u.a. Hinweise zu eventuellen Unstimmigkeiten im Antrag.
Das Ergebnis wird dabei letztmalig am 30.09.2023 (siehe Merkblatt MFA) aktualisiert.
Für alle dort noch ausgewiesenen Unstimmigkeiten haben Sie nach der letztmaligen Aktualisierung noch eine Woche Zeit, Ihrem AELF notwendige Korrekturen sanktionsfrei mitzuteilen. Dabei gelten weiterhin alle Regelungen zur Verspätung und Verfristung von Anträgen. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte dem Förderwegweiser.
Erforderliche Korrekturen können über die Mitteilungsfunktion oder schriftlich dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) gemeldet werden.

Förderwegweiser: Termine im Kalenderjahr Externer Link

Das Ergebnis der Plausibilitätsprüfung für anstehende Aufgaben können Sie hier oder unter dem Menüpunkt "Dokumente/Flächenantrag Bayern" als PDF herunterladen.

Ansprechpartner

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bitte wählen Sie Ihr zuständiges, örtliches Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus der Liste der Ämter:
Internet: https://www.stmelf.bayern.de/ministerium/liste-der-aemter-fuer-ernaehrung-landwirtschaft-und-forsten/index.html Externer Link