Der Flächenantrag in Bayern kann bis zum Antragsendtermin 15. Mai gestellt werden. Der Flächenantrag ist in Registern aufgebaut. Wir empfehlen die vorgegebene Reihenfolge bei der Erfassung einzuhalten. Nur so können die Plausibilisierungen im Programm optimal arbeiten. Bitte beachten Sie das Merkblatt zum Flächenantrag Bayern, das Sie auch im Register "Information" abrufen können.
Anzugeben sind immer die Hauptkulturen. Die Hauptkultur ist diejenige Nutzung, die sich den größten Teil des Zeitraums vom 01. Juni bis 15. Juli auf der Fläche befindet.
Sind auf dem Feldstück mehrere Nutzungsschläge vorhanden und Sie sind sich nicht sicher, welcher Schlag zu welcher Schlagnummer gehört, können Sie die einzelnen Schläge mit Klick auf das Symbol "Auge" in der Spalte "Schlag" anwählen.
Sind mehrere Nutzungen vorhanden, z. B. Winterweizen und Wintergerste, sind diese zunächst graphisch voneinander abzugrenzen. Klicken Sie dazu auf "Zur Schlagabgrenzung wechseln" und erfassen in der Feldstückskarte den Nutzungsschlag.
Eine ausführliche Beschreibung zur Schlagabgrenzung sowie weitere Informationen zum Dauergrünland (DG/GL) finden Sie in der Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungsnachweis:
In der Nutzungserfassung werden Ihnen alle Ökoregelungen angezeigt, die Sie in Bayern beantragen können.
Alle Feldstücke müssen jährlich anhand aktueller Luftbilder überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um eine erfolgreiche Antragstellung zu gewährleisten.
Beachten Sie
Ein Absenden des Flächenantrags erst dann möglich, wenn alle bayerischen Feldstücke geprüft, geändert oder zur Änderung gemeldet sind!
Vor dem Absenden des Antrags sollte dieser sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden.
Das Einreichen des Antrags erfolgt in zwei Schritten: "Prüfung" und "Senden".
Der Antrag kann erst eingereicht werden, wenn die Prüfung fehlerfrei ist und keine Kategorie "Fehler" vorhanden ist. Mit dem Senden haben Sie Ihren Antrag rechtsverbindlich eingereicht.
Im Register "Antrag stellen" können Sie den Sendenachweis sowie weitere Dokumente abrufen und bei Bedarf ausdrucken.
Ist der Mehrfachantrag bereits eingereicht und sind trotzdem noch Änderungen oder Korrekturen notwendig, z.B. weil eine Fläche wegen Auswinterung neu bestellt werden muss, kann dies ebenfalls online erfolgen:
Beachten Sie
Mit Rücknahme des Antrages gilt dieser als nicht gestellt!
Achten Sie deshalb darauf, dass zurückgenommene Anträge anschließend erneut gesendet werden!
Weitere wichtige Termine rund um den Flächenantrag finden Sie im Förderwegweiser unter "Termine im Kalenderjahr".
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bitte wählen Sie Ihr zuständiges, örtliches Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus der Liste der Ämter:
Internet: https://www.stmelf.bayern.de/ministerium/liste-der-aemter-fuer-ernaehrung-landwirtschaft-und-forsten/index.html