Das Bayerische Programm Tierwohl (BayProTier) unterstützt den Ausgleich laufender Kosten für mehr Tierwohl im Bereich der Schweinehaltung sowie ab 2023 der Haltung von Mast- und Aufzuchtrindern. Im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung wird für die investive Förderung im Bereich Tierwohl eine neue Online-Antragstellung eingeführt. Durch die Umstellung auf diese neue Form der digitalen Bürgerbeteiligung vereinfachen sich generell die Handhabung von Förderanträgen und - für Sie als Landwirt - Ihre Arbeitsschritte in diesem Prozess. Weiterführende Informationen finden Sie unter folgenden Link:
https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/bayerisches-programm-tierwohl-bayprotier/index.html
Bitte beachten Sie hier insbesondere das Merkblatt.
Anfragen zur Teilnahme, Antragstellung und Abrechnung
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Kompetenzzentrum Förderprogramme
Porschestraße 5 a
84030 Landshut
Tel.: 0871 9522 4600
Fax: 0871 9522 4399
E-Mail: poststelle@fueak.bayern.de
Anfragen zu Stammdaten des Antragstellers
(wie z. B. Adress- und Kontaktdaten, Bankverbindung, Betriebsnummer, etc.)
Bitte wählen Sie Ihr zuständiges, örtliches Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus der Liste der Ämter:
Internet: https://www.stmelf.bayern.de/ministerium/liste-der-aemter-fuer-ernaehrung-landwirtschaft-und-forsten/index.html
Anfragen zur PIN (Passwort)
LKV Bayern e.V.
Tel.: 089 544348-71
Fax: 089 544348-70
E-Mail: pin@lkv.bayern.de
Internet: https://www.lkv.bayern.de/angebot/tierkennzeichnung-und-registrierung