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Mehrfachantrag


Der Mehrfachantrag kann bis zum Antragsendtermin 15.05. online gestellt werden. Sollten Sie danach noch einen Mehrfachantrag stellen müssen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges AELF.
Weitere wichtige Termine rund um den Mehrfachantrag finden Sie im Förderwegweiser unter Termine im Kalenderjahr.

Termine im Kalenderjahr Externer Link

Allgemeine Hinweise

Der Mehrfachantrag ist nach Registern in einer logischen Reihenfolge aufgebaut. Obwohl Sie grundsätzlich zwischen den Registern wechseln können, empfehlen wir, die vorgegebene Reihenfolge einzuhalten. Nur so können die Plausibilisierungen im Programm optimal arbeiten. Zudem werden Register zu bestimmten Förderungen nur freigeschaltet, wenn Sie unter Beantragung den entsprechenden Haken gesetzt haben.

Damit bereits erfasste Daten nicht verloren gehen, vor dem Wechsel zu einem anderen Register oder zu einem anderen Menüpunkt Speichern nicht vergessen.

  • Wollen Sie im jeweiligen Register bleiben und lediglich prüfen, ob die erfassten Daten plausibel sind, klicken Sie auf "Speichern".
  • Wollen Sie die Eingabe im aktuellen Register abschließen und zum nächsten Register wechseln, klicken Sie auf "Speichern und Weiter". Es erfolgt ebenfalls die Plausibilisierung und (soweit erfolgreich) gleichzeitig die Weiterleitung zum nächsten Register. Bei Warnmeldungen müssen Sie gegebenenfalls mit erneutem Klick auf "Speichern und Weiter" bestätigen, dass Sie diese zur Kenntnis genommen haben.
Daumensymbol
Im Kopf sehen Sie bei allen Registern, bei denen Sie Daten eingeben können, ein Daumensymbol angezeigt.
Dadurch sehen Sie auf einem Blick, ob die Eingaben im Register vollständig sind. In diesem Fall ist der Daumen grün nach oben, fehlen noch Eingaben, ist der Daumen rot nach unten.
Nach dem Speichern werden die Eingaben plausibilisiert. Sind Ihre Eingaben fehlerhaft erscheint eine Fehlermeldung oben auf der Seite und zusätzlich an der Stelle, an der eine Eingabe fehlt oder nicht plausibel ist.

Hinweise zu den einzelnen Registern

Die nachfolgenden Beschreibungen orientieren sich an der Reihenfolge der Register.

Information

Hier finden Sie

  • Ihr persönliches Anschreiben, das Merkblatt zum Mehrfachantrag und die Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungsnachweises.
  • eine Verlinkung zum Förderwegweiser, in dem online alle wichtigen Unterlagen zu finden sind.
  • einen Hinweis auf die länderübergreifende grafische Antragstellung in anderen Bundesländern gelegener Flächen.
  • Ihr zuständiges AELF und ggf. Ihren persönlichen Termin.
  • den Fortschritt der Antragserfassung mit dem jeweiligen Änderungsdatum. Es sind die Bearbeitungsstände "in Erfassung", "abgesendet", "zurückgenommen" und "wieder in Erfassung" möglich.
  • die Möglichkeit, den Antrag wieder zurückzunehmen. Sie können bis zum Antragsendtermin 15.05. einen bereits abgesendeten Antrag ändern indem Sie ihn wieder zurücknehmen, ändern und erneut senden.
    Die Rücknahme des Antrages ist nur dann nicht möglich, wenn bei Ihnen bereits eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt oder eine Unregelmäßigkeit festgestellt wurde. In diesen Fällen ist die Schaltfläche "Antrag zurücknehmen" ausgegraut.
    Erforderliche Änderungen sind dann nur noch durch das AELF möglich.

Bitte beachten Sie: Mit Rücknahme des Antrages gilt dieser als nicht gestellt!
Denken Sie deshalb unbedingt daran, den zurückgenommenen Antrag erneut zu prüfen und zu senden!
Dies gilt auch dann, wenn Sie am Antrag keine Änderungen vorgenommen haben sollten!

Außerbayerische Flächen
Seit 2018 sind auch bei außerhalb Bayerns bewirtschafteten Flächen die Nutzungen graphisch zu erfassen. Dies erfolgt im Antragserfassungsprogramm des jeweiligen Belegenheitslandes (Land, in dem die betroffenen Flächen liegen).
Die entsprechende Schnittstelle finden Sie im Bedarfsfall auf der Übersichtsseite des Registers "Flächen- und Nutzungsnachweis".
Für weitergehende Informationen setzen Sie sich mit der im Belegenheitsland für Sie zuständigen Verwaltungsbehörde in Verbindung.

Antragsteller
Angaben zum Antragsteller

Hier sind die allgemeinen Angaben zum Antragsteller aufgeführt. Diese Daten sind sorgfältig zu prüfen.

Bankverbindung

Hier sind die Daten zur Bankverbindung aufgeführt. Die Daten sind zu prüfen (v.a. IBAN und BIC), Änderungen der Bankdaten sind gesondert schriftlich mit Hilfe des Formblattes Mitteilung "Mitteilung Betriebsinhaberwechsel/Änderung bei Adressdaten/Tierhaltung" dem zuständigen Amt vorab zu melden. Zudem ist anzugeben, ob es sich bei der angegebenen Bankverbindung um das Geschäftskonto handelt.

Gruppenzugehörigkeit

Sind Sie oder Ihr Unternehmen noch an weiteren Unternehmen beteiligt, dann wird erfolgt hier die Angabe dazu. Weitere Informationen erhalten Sie im verlinkten Merkblatt oder als Tooltip über das Fragezeichen.

Zusätzliche Betriebsanschrift

Hier wird Ihnen - soweit vorhanden und gemeldet - eine abweichende Betriebsanschrift angezeigt. Änderungen sind nur in Schriftform unter Verwendung des Formblatts "Mitteilung Betriebsinhaberwechsel/Änderung bei Adressdaten/Tierhaltung" (s.o.) möglich.

Zusätzliche Betriebsstätten

Hier werden Ihnen - soweit vorhanden und gemeldet - weitere Betriebsstätten zur Tierhaltung angezeigt. Änderungen sind nur in Schriftform unter Verwendung des Formblatts "Mitteilung Betriebsinhaberwechsel/Änderung bei Adressdaten/Tierhaltung" (s.o.) möglich.

Betriebsitz

Hier müssen Sie angeben, ob der Betriebssitz Ihres Unternehmens in Bayern liegt. Der Mehrfachantrag ist grundsätzlich an dem AELF zu stellen, in dessen Dienstgebiet Ihr Betriebssitz liegt. Der Betriebssitz bestimmt sich nach dem Ort zur Festsetzung der Einkommensteuer. Zusätzlich müssen Sie für außerhalb Bayerns gelegene Flächen einen elektronischen Flächenantrag im Antragssystem des jeweiligen anderen Bundeslands stellen. Dazu finden Sie im Register "Allgemeine Angaben zur Nutzung" entsprechende Verlinkungen.
Der Zahlungsantrag für AUKM ist in dem Land zu stellen, in dem die Maßnahme bewilligt wurde.

  • Betriebsstätten außerhalb Bayerns:
    Haben Sie nur eine Betriebsstätte und liegt diese Betriebsstätte in einem anderen Bundesland als der Betriebssitz, können Sie den Antrag mit Einwilligungen der zuständigen Behörde in dem Bundesland stellen, in dessen Dienstbezirk sich die Betriebsstätte befindet.
    Bewirtschaften Sie mehrere Betriebsstätten (z. B. innerhalb und außerhalb Bayerns), ist das zuständige Bundesland durch den Ort zur Festsetzung der Einkommensteuer bestimmt.
  • Betriebsstätten nur innerhalb Bayerns:
    Hier stellen Sie den Antrag bei dem AELF in dessen Dienstgebiet sich die Mehrzahl der Flächen befindet.
Betriebsinhaberwechsel / Änderung des Gesellschaftsvertrags

Hier müssen Sie angeben, ob seit dem Mehrfachantrag des Vorjahres ein Betriebsinhaberwechsel oder eine Änderung des Gesellschaftsvertrags stattgefunden hat.

Angabe der von mir zur Antragstellung bevollmächtigten Person(en)

Haben Sie einen Dienstleister mit der Erstellung Ihres Mehrfachantrages beauftragt, wird dieser unter "Angabe der von mir zur Antragstellung beauftragten Person" automatisch eingetragen.
Die Beauftragung erfolgt über die Zentrale Invekos Datenbank (ZID).

Zentrale Invekos Datenbank (ZID) Externer Link

Daten ändern
Sind die Angaben nicht korrekt, können diese unter dem iBALIS Menüpunkt "Betriebsinformation" > "Stammdaten" direkt geändert werden.

Für die Daten, die nur über ein schriftliches Formular geändert werden können, erfolgt die Mitteilung der Datenänderung über das Formular „Mitteilung Betriebsinhaberwechsel/Änderung bei Adressdaten/Tierhaltung“ an das zuständigen Amt.
Das Formular finden Sie auch auf der Seite der Stammdaten.

Beantragung

Unter dem Register "Beantragung" sind die jeweiligen Förderprogramme durch Anhaken zu beantragen. Für die AUKM-Maßnahmen (KULAP und VNP) wird hier die Auszahlung für das aktuelle Jahr, teilweise auch die Maßnahme an sich beantragt.

Verpflichtende Angaben

Erfassen Sie Angaben ausschließlich aufgrund Prämienzahlungen für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen markieren Sie bitte den Punkt "Prämienzahlungen für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen". Es werden nur für Sie relevante Register freigegeben.

Allgemeine Angaben

Die Abfragen unter dem Register "Allgemeine Angaben" beziehen sich auf über die Stammdaten hinausgehende betriebsspezifische Fragen.
In den meisten Fällen genügt eine „ja/nein“- Angabe.

Viehverzeichnis

Unter dem Register Viehverzeichnis sind Angaben zum tatsächlichen Viehbestand im Jahresdurchschnitt des Vorjahres und zum voraussichtlichen Viehbestand im Jahresdurchschnitt des aktuellen Kalenderjahres zu machen.

Tatsächlicher Bestand im Jahresdurchschnitt des Vorjahres

Hier ist zu unterscheiden nach Rinden und sonstigen Tierarten

  • Bei Rindern wurde der Durchschnittsbestand des Vorjahres auf Grundlage der am Stichtag in der HIT-Datenbank gespeicherten Daten ermittelt und auf zwei Nachkommastellen gerundet direkt im Programm eingespielt. Es besteht entsprechend kein weiterer Handlungsbedarf.
    Ausgenommen davon sind lediglich Betriebe mit auf Almen/Alpen in Österreich gehaltenen Rindern (gemeldet an die Sammelbetriebsnummer 162 000 2222) und Betriebe mit außerbayerischem Hauptsitz und zusätzlicher Antragstellung in Bayern. Zählen Sie zur Gruppe dieser Betriebe, sind die Daten unter dem Klapper „Rinder nicht in HI-Tier gemeldet bzw. mit Meldung in HIT an BN 162 000 2222“ wie bei allen anderen Tierhaltungen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren (s.u.).
  • Für alle anderen Tiere (z.B. Schweine, Schafe, Geflügel) sind die im Mehrfachantrag des Vorjahres angegebenen voraussichtlichen Durchschnittsbestände ebenfalls unter dem jeweiligen Klapper in der Spalte „Vorjahr Anzahl (tatsächlich)“ zum Prüfen und gegebenenfalls Korrigieren vorgegeben.
    Unterlag bei einzelnen Tierarten der Bestand im Vorjahresverlauf stärkeren Schwankungen oder wurden Tiere nur einen Teil des Jahres gehalten, kann der Durchschnittsbestand angegeben werden.
Geschätzter Bestand im Jahresdurchschnitt des aktuellen Jahres

Diese Spalte ist für alle Tiere in jedem Fall auszufüllen. Dabei ist der Jahresdurchschnitt des aktuellen Jahres möglichst genau zu schätzen.

Betriebe mit einer der KULAP-Maßnahmen B10, B20 - B23, B25

Betriebe, die an den KULAP-Maßnahmen B10, B20 - B23 sowie B25 teilnehmen, sind gehalten, die Schätzung im Laufe des aktuellen Jahres unter dem Menüpunkt "Meldungen/Anzeigen/Viehbestand" bzw. "Meldung/Anzeigen/B25-Meldung" zu korrigieren, sofern erkennbar ist, dass die o.g. Schätzung nicht der tatsächlichen Bestandsbildung entspricht. Die Korrektur hat spätestens mit dem MFA unter dem Register "Viehverzeichnis" zu erfolgen (s.o.).

Rechnerfunktion

Als Unterstützung zur Erfassung der Tieranzahl im Jahresdurchschnitts steht eine Rechnerfunktion (Symbol "Taschenrechner") zur Verfügung.

Aktiver Betriebsinhaber

Flächen- und tierbezogene Zahlungen dürfen nach EU-Recht grundsätzlich nur an „aktive Betriebsinhaber“ gewährt werden (mit Ausnahme AUKM, GWZ und Umstrukturierung von Rebflächen).
Deshalb ist ein Nachweis des aktiven Betriebsinhabers nötig.

Nachweise

  • Register "Anlagen"
    Am besten reichen Sie den Nachweis im Register "Anlagen" direkt im Mehrfachantrag ein.
  • Mitteilungsfunktion
    Auch über die Mitteilungsfunktion in iBALIS ist eine Einreichung möglich.
  • schriftlich
    Sie können den Nachweis aber auch auf anderem Weg schriftlich dem AELF zusenden. Bitte beachten Sie, dass der Nachweis bis spätestens am 31.05.am AELF eingegangen sein muss!

Hinweis
Sind Ihre Angaben im Mehrfachantrag 2023 zur Mitgliedschaft in der Unfallversicherung noch zutreffend, müssen Sie keinen Nachweis einreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt, das Sie oben im Register abrufen können.

Direktzahlungen

In diesem Register machen Sie Angaben, die zur Gewährung der Einkommensgrundstützung und der Umverteilungseinkommensstützung relevant sind.

Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt, das Sie oben im Register abrufen können.

Junglandwirte-Einkommensstützung

Haben Sie im Register "Beantragung" die Junglandwirt-Einkommensstützung ausgewählt, können Sie in diesem Register wählen, ob Sie

  • bereits im Zeitraum vor 2023 die Zahlung für Junglandwirte erhalten haben, noch antragsberechtigt sind und deshalb beantragen die Junglandwirte-Einkommensstützung im Rahmen der Übergangsregelung.
  • im Jahr 2023 erstmals die Zahlung für Junglandwirte erhalten haben, noch antragsberechtigt sind und beantragen die Junglandwirte-Einkommensstützung für das Jahr 2024 (keine Übergangsregelung).
  • erstmalig im Jahr 2024 die Junglandwirte-Einkommensstützung beantragen

Je nach Auswahl müssen Sie weitere Angaben machen. Die entsprechenden Eingabefelder werden angezeigt.

Beantragung der Übergangsregelung

Beantragen Sie die Übergangsregelung als Einzelunternehmen, sind keine weiteren Angaben notwendig.
Bei allen anderen Rechtsformen erscheint eine Zusatzabfrage, ob seit dem letzten Mehrfachantrag Änderungen bei maßgeblichen Personen eingetreten sind. Unabhängig davon, ob Änderungen bei den Personen eingetreten sind, müssen alle Personen erneut erfasst werden.

Neubeantragung als natürliche Person

Beantragen Sie erstmals eine Junglandwirte-Einkommensstützung als natürliche Person (Einzelunternehmer), müssen Sie Folgendes angeben:

  • Das erstmalige Datum der Niederlassung und
  • ggf. die Betriebsnummer der erstmaligen Niederlassung sowie den EU Staat falls dies nicht in Deutschland war.
Neubeantragung als Personengesellschaft, gemeinschaftlich Antrag stellendes Ehepaar, juristische Person oder Erbengemeinschaft

Beantragen Sie erstmals eine Junglandwirte-Einkommensstützung als als Personengesellschaft, gemeinschaftlich Antrag stellendes Ehepaar, juristische Person oder Erbengemeinschaft, müssen Sie Folgendes angeben:

  • Bestätigung und Datum der erstmals wirksamen und langfristigen Entscheidung bei Betriebsführung usw.
  • Alle natürlichen Personen, die Sie in der Tabelle erfassen müssen.
  • Rechtsform des Unternehmens. Je nach Auswahl werden weitere Angaben gefordert z. B. bei einer GbR der Nachweis des Gesellschaftsvertrags.
Qualifikationsnachweis

Bei der Neubeantragung muss zusätzlich ein Qualifikationsnachweis eingereicht werden.

Nachweise

  • Register "Anlagen"
    Nachweise, die ggf. in diesem Register zu machen sind (Änderung eines Gesellschaftsvertrags, Qualifikationsnachweis), können Sie am einfachsten über das Register "Anlagen" im Mehrfachantrag einreichen.
  • Mitteilungsfunktion
    Auch über die Mitteilungsfunktion in iBALIS ist eine Einreichung möglich.
  • schriftlich
    Sie können den Nachweis aber auch auf anderem Weg schriftlich dem AELF zuleiten. Bitte beachten Sie, dass der Nachweis bis spätestens am 15.05.am AELF eingegangen sein muss!

Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt, das Sie oben im Register abrufen können.

Zahlung Mutterkühe
  • Das Register kann nur geöffnet werden, wenn im Register "Beantragung" die Zahlung für Mutterkühe ausgewählt ist.
  • Im oberen Teil des Registers finden Sie Verpflichtungen und Hinweise, die Sie bestätigen müssen.
  • Alle förderfähigen Mutterkühe, das heißt alle weiblichen Rinder mit einem Erstkalbedatum, werden direkt aus der HIT Datenbank importiert und in der Tabelle im unteren Teil des Registers angezeigt.
  • Weitere Tiere erfassen
    Zusätzlich können Sie weitere Tiere über das Pluszeichen unterhalb der Tabelle erfassen.
    Es öffnet sich eine Erfassungsmaske, in der Sie die Pflichteingaben Ohrenmarkennummer und Erstkalbedatum erfassen können.
    Mit "Daten übernehmen" werden Ihre Daten übernommen und ebenfalls in der Tabelle angezeigt.
  • Beantragen
    Für alle Tiere, für die Sie die Zahlung beantragen möchten, haken Sie das Feld in der Spalte "Beantragt" beim jeweiligen Tier an.
    Zusätzlich können Sie diesen Haken für alle Tiere gleichzeitig beantragen; klicken Sie dazu auf "Alle Tiere beantragen" unterhalb der Tabelle.
  • Löschen
    In der Tabelle können Sie über das Mülltonnensymbol ein Tier löschen.
  • Pensionsbetrieb
    Über das Stiftsymbol können Sie eine optionale Pensionsbetriebsnummer eingeben.
  • Suchen und Filtern
    Über der Tabelle finden Sie eine Such- bzw. Filterfunktion, mit der Sie gezielt und schnell beispielsweise ein bestimmtes Tier oder alle beantragte Tiere suchen können.


Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt, das Sie oben im Register abrufen können.

Zahlung Mutterschafe/-ziegen
  • Das Register kann nur geöffnet werden wenn im Register "Beantragung" die Zahlung für Mutterschafe/ Mutterziegen ausgewählt ist.
  • Im oberen Teil des Registers finden Sie Verpflichtungen und Hinweise, die Sie bestätigen müssen.
  • Aus der HIT-Datenbank wird über die Stichtagsmeldung abgeholt, wie viele Tiere über 10 Monate Sie halten. Dies ist die maximal mögliche Anzahl an Tieren, die gefördert werden können.
  • Tiere erfassen
    Um die Förderung zu beantragen, müssen Sie die Tiere mit Ohrenmarkennummer und ggf. Pensionsbetrieb erfassen. Dies können Sie über das Plussymbol unterhalb der Tabelle machen. Es öffnet sich eine Erfassungsmaske, in der Sie die Daten eingeben können.
  • Importieren
    Bei größeren Beständen können Sie die Ohrenmarkennummer auch als Datei importieren. Befüllen Sie die im Register zur Verfügung stehende Musterdatei mit Ihren Daten, laden Sie die Datei hoch und importieren Sie den Inhalt über Klick auf die Schaltfläche "Tiere importieren". In der Tabelle sehen Sie nun eine Übersicht Ihrer Eingaben.
  • Beantragen
    Für alle Tiere, für die Sie die Zahlung beantragen möchten, haken Sie das Feld in der Spalte "Beantragt" beim jeweiligen Tier an. Zusätzlich können Sie diesen Haken für alle Tiere gleichzeitig beantragen; klicken Sie dazu auf "Alle Tiere beantragen" unterhalb der Tabelle.
  • Löschen
    In der Tabelle können Sie über das Mülltonnensymbol ein Tier löschen.
  • Pensionsbetrieb
    Über das Stiftsymbol können Sie eine optionale Pensionsbetriebsnummer eingeben.
  • Suchen und Filtern
    Über der Tabelle finden Sie eine Such- bzw. Filterfunktion, mit der Sie gezielt und schnell beispielsweise ein bestimmtes Tier oder alle beantragte Tiere suchen können.

Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt, das Sie oben im Register abrufen können.

Hopfen

In diesem Register geben Sie an, ob Sie Hopfenerzeuger sind. Sind Sie Hopfenerzeuger, erweitert sich das Register um die Eingabe zur Hopfenerzeugergemeinschaft und zur Verwendung der Daten.

Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt, das Sie oben im Register abrufen können.

Ausgleichszulage

Das Register kann nur geöffnet werden, wenn im Register "Beantragung" die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten ausgewählt ist. Im Register finden Sie die Sonderreglung bei der Degression für gemeinschaftlich bewirtschaftete Alm/Alpe. Sind Sie an einer solchen Alm/Alpe beteiligt, erweitert sich das Register um die Eingabemaske für die Mitgliedsbetriebe.

Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt, das Sie oben im Register abrufen können.

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Das Register kann nur geöffnet werden, wenn im Register "Beantragung" die Auszahlung für Maßnahmen des Ökolandbaus, Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), „Moorbauernprogramm“ und Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm inkl. Erschwernisausgleich (VNP) ausgewählt ist.

Sie machen hier Angaben zu:

  • Förderbedingungen
  • Betriebsinhaberwechsel seit Abgabe des Mehrfachantrags im Vorjahr in Verbindung mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
  • hofeigener Biogasanlage bei Teilnahme am KULAP

Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt, das Sie oben im Register abrufen können.

Weideprämie

Das Register kann nur geöffnet werden, wenn Sie im Register "Beantragung" die Prämie für Sommerweidehaltung (Weideprämie KULAP - T10) beantragt haben.

Haben Sie Weideprämie beantragt, erscheint eine Erfassungsseite, auf der Angaben zu den Weidegruppen, zum voraussichtlichen Weidezeitraum und zur Aufnahme bzw. Abgabe von Pensionsrindern zu machen sind:

  • Festlegung der Weidegruppen: Wählen Sie die entsprechenden Weidegruppen aus (z.B. Weidegruppe Kälber bis sechs Monate). Beachten Sie dabei, dass sich bestimmte Gruppen gegenseitig ausschließen („oder“). Erfassen Sie anschließend - sofern Sie den Weidezeitraum aufteilen wollen - die Weidezeiträume. Die Zeiträume müssen zusammen mindestens zwei Monate umfassen und dürfen vier Monate nicht überschreiten.
  • Erklärungen zum Unternehmen: Bestätigen Sie die angegebenen Punkte durch Anhaken.
  • Pensionsrinderhaltung: Geben Sie mit "ja/nein" an, ob Sie Rinder zur Pension aufnehmen oder abgeben.
    Wenn ja, wird der Erfassungsbereich erweitert. Geben Sie hier die Betriebsnummer(n) der Betriebe an, von denen Sie Pensionstiere aufnehmen bzw. an die Sie Pensionstiere abgeben. Soweit es sich um Betriebe mit Betriebssitz in Bayern handelt, werden mit dem Speichern Name und Anschrift der betroffenen Betriebe automatisch ausgewiesen.
    Zusätzliche Zeilen erzeugen Sie mit Klick auf „+“, überflüssige Zeilen löschen Sie mit Klick auf das Tonnensymbol.
  • Herausnahme von Rindern aus den o.g. Weidegruppen: Wollen Sie Einzeltiere von der Weidehaltung ausnehmen, erfassen Sie hier die entsprechenden Ohrmarkennummern, beginnend z.B. mit "DE 09" für bayerische Rinder. Zusätzliche Zeilen erzeugen Sie mit Klick auf „+“.

Mit „Speichern“ oder „Speichern und Weiter“ werden Ihre Eingaben auf Plausibilität geprüft. Möchten Sie alle Eingaben rückgängig machen, wechseln sie in das Register "Beantragung" und entfernen Sie den Haken bei "Prämie für Sommerweidehaltung (Weideprämie KULAP - T10)" und speichern Sie das Register zweimal ab.
Voraussichtlich ab ca. Mitte Dezember bis Mitte Januar haben Sie dann unter dem Menüpunkt „Meldungen/Anzeigen" die Möglichkeit, die tatsächlich abgegebenen/aufgenommenen Pensionsrinder online nachzumelden. Siehe dazu auch

Meldung Pensionsrinder

Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt, das Sie oben im Register abrufen können.

Mehrgefahrenversicherung

Das Register kann nur geöffnet werden, wenn Sie im Register "Beantragung" den Beitragszuschuss für Mehrgefahrenversicherungen beantragt haben.
Im Register machen Sie Angaben zur Auswahl des Pakets und des Versicherungsunternehmens. Sie können folgende Pakete versichern

  • Paket Ackerbau
  • Paket Grünland
  • Paket Obst, Wein, Baumschulen, Hopfen.

Sie können für die verschiedenen Pakete Angebote unterschiedlicher Versicherungsunternehmen nutzen. Allerdings kann jedes Paket nur einmalig beantragt werden. Sie können damit nicht beispielsweise das Paket Acker von zwei verschiedenen Unternehmen nutzen. In der Erfassungsmaske können Pakete über das Stiftsymbol bearbeitet oder über das Mülltonnensymbol gelöscht werden.
Abhängig vom gewählten Paket können Sie in der Nutzungserfassung (Register "Flächen- und Nutzungsnachweis") bei jedem Feldstück angeben, ob Sie dies versichern wollen und bei welchem Versicherungsunternehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt, das Sie oben im Register abrufen können.

Erschwernisausgleich Pflanzenschutz

Der Erschwernisausgleich Pflanzenschutz kann nur für produktiv als Acker- oder Dauerkultur genutzte Flächen (keine Stilllegungen), die innerhalb von Natura 2000-Gebieten in einem Naturschutzgebiet, Nationalpark, Nationalen Naturmonument, Naturdenkmal oder gesetzlich geschütztem Biotop liegen, beantragt werden. Bei Feldstücken, die in einer dieser Kulissen liegen, können Sie im Flächen- und Nutzungsnachweis den Ausgleich beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt, das Sie oben im Register abrufen können.

Öko-Regelungen

Das Register kann nur geöffnet werden, wenn Sie im Register "Beantragung" die Zahlung für Teilnahme an Öko-Regelungen beantragt haben. Öko-Regelungen sind Unterstützungen für freiwillig (gemäß § 18 GAPDZG) übernommene Verpflichtungen im Bereich Klima und Umwelt. Öko-Regelungen sind teilweise mit AUKM-Maßnahmen kombinierbar. Beantragen Sie auf einer Fläche Öko-Regelungen und nicht damit kombinierbare AUKM, haben die Öko-Regelungen Priorität; eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Die Beantragung ist mit Ausnahme von Öko-Regelung 7 unabhängig von der Einkommensgrundstützung möglich.

In diesem Register können Sie folgende Öko-Regelungen (ÖR) jährlich beantragen

  • ÖR1 - Bereitstellung von Flächen, um Biodiversität und Erhalt von Lebensräumen zu verbessern (nichtproduktive Flächen)
    • ÖR1a – nichtproduktive Flächen auf Ackerland
    • ÖR1b – Blühstreifen/-flächen auf Ackerland
    • ÖR1c – Blühstreifen/-flächen in Dauerkulturen
    • ÖR1d – Altgrasstreifen/-flächen in Dauergrünland
  • ÖR2 – Anbau vielfältiger Kulturen
  • ÖR3 – Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland
  • ÖR4 – Dauergrünland-Extensivierung
  • ÖR5 – Kennarten in Dauergrünland
  • ÖR6 – Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
  • ÖR7 – Natura 2000

Sobald Sie eine der Öko-Regelungen auswählen, sehen Sie unter "Mir sind die Vorgaben bekannt", welche Voraussetzungen für die jeweilige Öko-Regelung gilt.
Mit Ausnahme der ÖR2 und ÖR4 kennzeichnen Sie im Flächen- und Nutzungsnachweis, für welches Feldstück Sie welche Öko-Regelung beantragen möchten. Am Feldstück stehen Ihnen nur die Öko-Regelungen zur Auswahl, die Sie in diesem Register beantragt haben und die zum eingegebenen Nutzungscode passen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt, das Sie oben im Register abrufen können.

Allgemeine Angaben zur Nutzung

Angaben im Register "Allgemeine Angaben zur Nutzung":

  • Zusatzangaben zu Nutzungen
    • Bejagungsschneisen oder Blühstreifen anlegen
    • Ackerfrüchte als GPS nutzen
    • Hanf als Zwischenfrucht anbauen
    • Im Flächen- und Nutzungsnachweis können Sie dann bei den Einzelflächen nach Eingabe eines Nutzungscodes auswählen, was auf das jeweilige Feldstück bzw. den jeweiligen Schlag zutrifft. Abhängig von eingegebenen Nutzungscode kann hier eine Auswahlmöglichkeit fehlen, obwohl Sie sie unter den allgemeinen Angaben angegeben haben. Dann ist dies bei dem gewählten Nutzungscode nicht erlaubt.
  • Ausnahmeregelung für GLÖZ8
  • Ökologische Landwirtschaft im Betrieb
  • Bewirtschaftung von Flächen in anderen Ländern
    • Soweit Sie als bayerischer Betrieb Flächen in einem anderen Bundesland bewirtschaften, geben Sie dies hier an.
    • Nachdem Sie "ja" ausgewählt haben , können Sie über das Klapp-Menü das betreffende Bundesland auswählen. Nun wird Ihnen ein Zugangslink zum Erfassungssystem des jeweiligen Bundeslandes angezeigt.
    • Haben Sie fälschlicherweise ein Bundesland ausgewählt, können Sie das Bundesland über das Tonnensymbol neben dem Link zum Erfassungssystem löschen. Einen kleinen Überblick über die jeweiligen Ansprechpartner, Voraussetzungen und Systeme finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
    • Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich direkt an die dortige Verwaltung.

Hinweis
Um Eingaben im Flächen- und Nutzungsnachweis machen zu können, müssen Sie vorher dieses Register speichern.

Flächen- und Nutzungsnachweis

Feldstücksübersicht

Auf dieser Seite sehen Sie eine tabellarische Feldstücksübersicht von der aus Sie mit Klick auf einen Feldstücksnamen eines bayerischen Feldstücks direkt zur Nutzungserfassung wechseln.

Feldstücke prüfen

In der Spalte "Feldstück geprüft" erhalten Sie Hinweise über den Stand der Feldstücksprüfung.
Sind noch ungeprüfte Feldstücke vorhanden, klicken Sie auf "Ungeprüft" und nehmen Sie die Prüfung vor.
Ist die Prüfung abgeschlossen, kehren Sie mit Klick auf "Zurück zur Feldstücksübersicht" wieder zurück auf diese Seite.

Mehr Infos zu Feldstücke prüfen

Hinweis
Ein Absenden des Mehrfachantrags ist erst möglich, wenn alle bayerischen Feldstücke geprüft, geändert oder zur Änderung gemeldet sind.

Erfasste Nutzungen

In dieser Spalte wird die Schlagnummer, der Nutzungscode, die Schlaggröße in ha, ob der Schlag beantragt wird und die geplante Winterbedeckung angezeigt.

Rest (ha)

In der Spalte "Rest (ha)" können Sie auf einen Blick sehen, ob die ganze Fläche mit einer Nutzung belegt ist. Gerade bei mehreren Schlägen auf einem Feldstück kann so eine Leerfläche vermieden werden

Weitere Angaben

In der Spalte "Weitere Angaben" wird angezeigt, ob Sie bei bestimmten Nutzungen Zusatzangaben gemacht haben.
Eine Bearbeitung dieser Zusatzangaben ist nur in der Nutzungserfassung selbst möglich.

Rebflächen

Lediglich die Änderung von Rebsorten einschließlich Pflanz-/Rodungsdatum und zugehöriger Fläche erfolgt direkt von dieser Seite aus in der Spalte "Rebflächen" mit Klick auf die "Weintraube".
Die Erfassung/Änderung ist dadurch ganzjährig möglich.

Nutzungserfassung

Eine ausführliche Beschreibung zur Nutzungserfassung finden Sie in der Benutzerhilfe unter der Rubrik

Nutzungen erfassen

Öko-Regelungen und Konditionalität

Im Register "Öko-Regelungen und Konditionalität" finden Sie eine Zusammenstellung Ihrer Angaben zur Konditionalität.
Die Symbole auf der Seite zeigen Ihnen, ob Sie die Vorgaben eingehalten haben.
Bitte prüfen und beachten Sie die Ergebnisse vor der Antragstellung.

Register Öko-Regelung und Konditionalität- Einhaltung der Vorgaben

weitere Infos zu Öko-Regelungen und Konditionalität finden Sie hier:

AUKM-Ergebnisübersicht

Auf dieser Seite finden Sie Übersichten, Ergebnisse und Zusammenstellungen zu

  • laufende Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ( AUKM) je Feldstück
  • Korridormaßnahmen
  • vielfältige Fruchtfolge

Bitte prüfen und beachten Sie die Ergebnisse vor der Antragstellung.

Erklärungen

Im Register Erklärungen sind die Richtigkeit der gemachten Angaben, die Kenntnisnahme von Förderauflagen und die Verpflichtung zur Einhaltung der mit der Antragstellung einhergehenden Auflagen durch Setzen der entsprechenden Haken und anschließendes Speichern zu bestätigen.

Anlagen

Im diesem Register können Sie geforderte Nachweise/Dokumente direkt als Anlage zu Ihrem
Antrag hochladen.

  • Je nach Beantragung oder gesetzten Codes werden bestimmte Anlagenkategorien vorgeblendet.
    z. B. Nachweis bei Mutterkühe
  • Anlagen müssten vollständig und korrekt ausgefüllt sein
  • Das Bearbeiten/Löschen von Dokumenten ist so lange möglich, bis der Antrag abgesendet wurde.
    Ist der Antrag im Status "abgesendet", können Sie auch die Mitteilungsfunktion verwenden.
  • Die Dateitypen pdf , jpg oder jpeg sind möglich.
  • Die Einzeldatei darf max.10 MB umfassen.
  • Über das (+) können neue Kategorien hinzugefügt werden.
  • Benutzen Sie die Kategorie "Sonstiges" wenn Sie keine der vorgegebenen Kategorien zu Ihrem Nachweis passt.
Betriebsdatenblatt

Im Register "Betriebsdatenblatt" erhalten Sie einen Gesamtüberblick über Ihre Angaben und beantragten Maßnahmen.
Soweit Sie von den Greeningauflagen betroffen sind, wird im Betriebsdatenblatt zusätzlich ausgewiesen, ob Sie die Auflagen erfüllen oder nicht. Prüfen Sie die Eingaben auf Plausibilität und korrigieren Sie gegebenenfalls unplausible Daten im entsprechend betroffenen Register. Sind die Angaben in Ordnung klicken Sie auf "Weiter" (oder direkt auf das Register "Datenprüfung"). Ein Ausdrucken des Betriebsdatenblatts ist nach dem Absenden des Antrags unter dem Menüpunkt "Dokumente/Flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmen " möglich. Dazu das PDF-Symbol in der Zeile "Betriebsdatenblatt", Spalte "elektronisch abgesendet" anklicken und das PDF öffnen.

Antrag stellen

Unter dem Register "Antrag stellen" erfolgt die abschließende Prüfung und das Absenden des Antrags.

Antragsdaten prüfen

Mit Klick auf „Prüfen durchführen" wird die abschließende Gesamtprüfung aller Eingaben angestoßen. Die Datenprüfung kann je nach Betriebsgröße und Browsergeschwindigkeit einige Zeit in Anspruch nehmen, es wird deshalb zusätzlich der Fortschritt der Prüfung angezeigt.
Ist der Antrag fehlerfrei wird Ihnen die Meldung "Prüfung erfolgreich!" angezeigt und Sie können ihn anschließend mit Klick auf "Antrag senden" (s.u.) absenden.
Ergeben sich noch Hinweise auf Unstimmigkeiten, werden diese als Fehler (rot), Warnungen (gelb), Hinweis (blau), Infos (grün) und/oder Unterlagen (grau) ausgegeben.
Mit Klick auf "Hinweis" erhalten Sie zusätzliche Informationen zur ausgegebenen Meldung. Fehler müssen zwingend abgearbeitet werden, da sie das Absenden verhindern. Warnungen sollten soweit als möglich abgearbeitet werden, verhindern aber nicht das Absenden.

Beachten Sie
Eine selbstständige Korrektur ist nach dem Senden nur noch möglich, wenn Sie unter dem Register "Information" den Antrag zurücknehmen. Der Antrag gilt dann als nicht gestellt und muss nach erfolgter Korrektur erneut unter "Prüfen/Senden" geprüft und gesendet werden. Unabhängig davon können Sie Änderungen wie bisher auch in Schriftform melden und vom Sachbearbeiter machen lassen. Nutzen Sie dazu den für Sie vorgesehenen Besprechungstermin.
Um Korrekturen vorzunehmen, klicken Sie unter „Kategorie“ auf die Verlinkung (z.B. „Fehler“) und Sie werden - soweit technisch zuordenbar - direkt an die zu korrigierende Stelle geführt.
Nach der Bearbeitung kehren Sie aus dem entsprechenden Registerblatt – soweit bereits eingerichtet – mit Klick auf „Zurück zum Prüfen“ oder durch direkte Auswahl des Registers in das Register „Prüfen/Senden“ zurück. Auch über den „Zurück“-Button des Browsers (ganz links oben) können Sie zur Datenprüfung zurück gelangen. Rufen Sie dann den nächsten Punkt in der Prüfliste auf. So kann die Liste Stück für Stück abgearbeitet werden, ohne zwischenzeitlich erneut „Prüfen durchführen“ aufzurufen (die bearbeiteten Fehler bleiben auf der Liste stehen).
Durch erneuten Klick auf „Prüfen durchführen“ verschwinden die zwischenzeitlich abgearbeiteten Fehler oder Warnungen automatisch.
Oberhalb der Liste wird angezeigt, wann die letzte Prüfung durchgeführt wurde. Wird das Programm verlassen, ist es beim nächsten Einstieg in MFA-Online notwendig, über das Register „Prüfen/Senden“ die Prüfung erneut anzustoßen.
Ist der Antrag abgesendet und nicht wieder zurückgenommen (s.o.), ist ein Prüfen nur noch eine bestimmte Zeit über das Register „Prüfen/Senden“ (s.u.) möglich.

Antrag absenden

Wurde der Prüfvorgang erfolgreich abgeschlossen, wird die Schaltfläche "Antrag senden" aktiv.
Ist der Antrag völlig frei von Fehlern und Warnungen und haben Sie keine weiteren offenen Fragen, ist der Besprechungstermin nicht unbedingt erforderlich.
Klicken Sie anschließend innerhalb des durch die "rückwärts zählende Uhr" vorgegebenen Zeitraums auf "Antrag senden", wird der Sendevorgang angestoßen. Ansonsten ist der Prüfvorgang noch einmal zu wiederholen (s.o.).
Der Sendevorgang kann je nach Betriebsgröße mehrere Minuten in Anspruch nehmen.

Bestätigungsmeldung

Mit dem „Senden“ haben Sie Ihren Antrag rechtsverbindlich eingereicht. Sie können in diesem Register die Bestätigungsmeldung aufrufen und die Antragsdaten ausdrucken. Speichern Sie sich diese Bestätigungsmeldung und drucken Sie sie im Bedarfsfall aus.
Auf der Bestätigungsmeldung finden Sie evtl. noch offene Warnungen und Hinweise.
Sind noch Warnungen vorhanden, sollten diese beim Besprechungstermin, spätestens aber im Rahmen der Anstehenden Aufgaben mit dem zuständigen Sachbearbeiter geklärt werden.

Anstehende Aufgaben

Dieses Register wird nach Antragsendtermin freigeschaltet.
Hier werden Sie auf auf Unklarheiten nach Einreichen des MFA hingewiesen.
Voraussichtlich ab Mitte Mai finden Sie hier unter anderem Hinweise zu eventuellen Unstimmigkeiten in Ihrem Antrag.

Antragsdaten einsehen und drucken

Unter dem Menüpunkt "Dokumente/Flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmen" haben Sie auch nach dem Absenden des Mehrfachantrags jederzeit die Möglichkeit, die Antragsdaten einzusehen, auszudrucken oder extern als PDF zu speichern.
Änderungen an den Daten sind bis Antragsendtermin nach Rücknahme des Antrags möglich. Wenden Sie sich bei Bedarf umgehend an Ihr AELF und nutzen Sie Ihren Besprechungstermin.
Wollen Sie Ihre aktuellen Antragsdaten drucken, wählen Sie den Menüpunkt "Dokumente/Flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmen" und klicken Sie auf das gewünschte PDF. Unter Ausdrucke können Sie u.a. auch Feldstückskarten für nachträgliche Flächenänderungen ausdrucken. Dazu nach Klick auf "PDF" in der Zeile "Feldstückskarten" die entsprechenden Feldstücke in der Liste anklicken und die Auswahl mit Klick auf „Feldstückskarten ausdrucken“ bestätigen. Die Auswahl wird dadurch automatisch (trotz voreingestellter Auswahl"Alle Feldstücke") auf die gewählten Feldstücke eingeschränkt.
Um Informationen zu früheren Jahren einschließlich Druckfunktionen zu erhalten, wechseln Sie in das jeweilige Jahr (unter „Betrieb/Jahr“) und wählen Sie im Hauptmenü den Punkt „Dokumente/Flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmen“.
Weitergehende Hinweise zu den Druckfunktionen finden Sie in der Rubrik

Ausdrucke

Ansprechpartner

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bitte wählen Sie Ihr zuständiges, örtliches Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus der Liste der Ämter:
Internet: https://www.stmelf.bayern.de/ministerium/liste-der-aemter-fuer-ernaehrung-landwirtschaft-und-forsten/index.html Externer Link