Der Mehrfachantrag kann bis zum Antragsendtermin 15.05. online gestellt werden. Sollten Sie danach noch einen Mehrfachantrag stellen müssen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges AELF.
Weitere wichtige Termine rund um den Mehrfachantrag finden Sie im Förderwegweiser unter Termine im Kalenderjahr.
Der Mehrfachantrag ist nach Registern in einer logischen Reihenfolge aufgebaut. Obwohl Sie grundsätzlich zwischen den Registern wechseln können, empfehlen wir, die vorgegebene Reihenfolge einzuhalten. Nur so können die Plausibilisierungen im Programm optimal arbeiten. Zudem werden Register zu bestimmten Förderungen nur freigeschaltet, wenn Sie unter Beantragung den entsprechenden Haken gesetzt haben.
Damit bereits erfasste Daten nicht verloren gehen, vor dem Wechsel zu einem anderen Register oder zu einem anderen Menüpunkt Speichern nicht vergessen.
Hier finden Sie
Bitte beachten Sie: Mit Rücknahme des Antrages gilt dieser als nicht gestellt!
Denken Sie deshalb unbedingt daran, den zurückgenommenen Antrag erneut zu prüfen und zu senden!
Dies gilt auch dann, wenn Sie am Antrag keine Änderungen vorgenommen haben sollten!
Außerbayerische Flächen
Seit 2018 sind auch bei außerhalb Bayerns bewirtschafteten Flächen die Nutzungen graphisch zu erfassen. Dies erfolgt im Antragserfassungsprogramm des jeweiligen Belegenheitslandes (Land, in dem die betroffenen Flächen liegen).
Die entsprechende Schnittstelle finden Sie im Bedarfsfall auf der Übersichtsseite des Registers "Flächen- und Nutzungsnachweis".
Für weitergehende Informationen setzen Sie sich mit der im Belegenheitsland für Sie zuständigen Verwaltungsbehörde in Verbindung.
Hier sind die allgemeinen Angaben zum Antragsteller aufgeführt. Diese Daten sind sorgfältig zu prüfen.
Hier sind die Daten zur Bankverbindung aufgeführt. Die Daten sind zu prüfen (v.a. IBAN und BIC), Änderungen der Bankdaten sind gesondert schriftlich mit Hilfe des Formblattes Mitteilung "Mitteilung Betriebsinhaberwechsel/Änderung bei Adressdaten/Tierhaltung" dem zuständigen Amt vorab zu melden. Zudem ist anzugeben, ob es sich bei der angegebenen Bankverbindung um das Geschäftskonto handelt.
Sind Sie oder Ihr Unternehmen noch an weiteren Unternehmen beteiligt, dann wird erfolgt hier die Angabe dazu. Weitere Informationen erhalten Sie im verlinkten Merkblatt oder als Tooltip über das Fragezeichen.
Hier wird Ihnen - soweit vorhanden und gemeldet - eine abweichende Betriebsanschrift angezeigt. Änderungen sind nur in Schriftform unter Verwendung des Formblatts "Mitteilung Betriebsinhaberwechsel/Änderung bei Adressdaten/Tierhaltung" (s.o.) möglich.
Hier werden Ihnen - soweit vorhanden und gemeldet - weitere Betriebsstätten zur Tierhaltung angezeigt. Änderungen sind nur in Schriftform unter Verwendung des Formblatts "Mitteilung Betriebsinhaberwechsel/Änderung bei Adressdaten/Tierhaltung" (s.o.) möglich.
Hier müssen Sie angeben, ob der Betriebssitz Ihres Unternehmens in Bayern liegt. Der Mehrfachantrag ist grundsätzlich an dem AELF zu stellen, in dessen Dienstgebiet Ihr Betriebssitz liegt. Der Betriebssitz bestimmt sich nach dem Ort zur Festsetzung der Einkommensteuer. Zusätzlich müssen Sie für außerhalb Bayerns gelegene Flächen einen elektronischen Flächenantrag im Antragssystem des jeweiligen anderen Bundeslands stellen. Dazu finden Sie im Register "Allgemeine Angaben zur Nutzung" entsprechende Verlinkungen.
Der Zahlungsantrag für AUKM ist in dem Land zu stellen, in dem die Maßnahme bewilligt wurde.
Hier müssen Sie angeben, ob seit dem Mehrfachantrag des Vorjahres ein Betriebsinhaberwechsel oder eine Änderung des Gesellschaftsvertrags stattgefunden hat.
Haben Sie einen Dienstleister mit der Erstellung Ihres Mehrfachantrages beauftragt, wird dieser unter "Angabe der von mir zur Antragstellung beauftragten Person" automatisch eingetragen.
Die Beauftragung erfolgt über die Zentrale Invekos Datenbank (ZID).
Daten ändern
Sind die Angaben nicht korrekt, können diese unter dem iBALIS Menüpunkt "Betriebsinformation" > "Stammdaten" direkt geändert werden.
Für die Daten, die nur über ein schriftliches Formular geändert werden können, erfolgt die Mitteilung der Datenänderung über das Formular „Mitteilung Betriebsinhaberwechsel/Änderung bei Adressdaten/Tierhaltung“ an das zuständigen Amt.
Das Formular finden Sie auch auf der Seite der Stammdaten.
Unter dem Register "Beantragung" sind die jeweiligen Förderprogramme durch Anhaken zu beantragen. Für die AUKM-Maßnahmen (KULAP und VNP) wird hier die Auszahlung für das aktuelle Jahr, teilweise auch die Maßnahme an sich beantragt.
Erfassen Sie Angaben ausschließlich aufgrund Prämienzahlungen für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen markieren Sie bitte den Punkt "Prämienzahlungen für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen". Es werden nur für Sie relevante Register freigegeben.
Die Abfragen unter dem Register "Allgemeine Angaben" beziehen sich auf über die Stammdaten hinausgehende betriebsspezifische Fragen.
In den meisten Fällen genügt eine „ja/nein“- Angabe.
Unter dem Register Viehverzeichnis sind Angaben zum tatsächlichen Viehbestand im Jahresdurchschnitt des Vorjahres und zum voraussichtlichen Viehbestand im Jahresdurchschnitt des aktuellen Kalenderjahres zu machen.
Hier ist zu unterscheiden nach Rinden und sonstigen Tierarten
Diese Spalte ist für alle Tiere in jedem Fall auszufüllen. Dabei ist der Jahresdurchschnitt des aktuellen Jahres möglichst genau zu schätzen.
Betriebe, die an den KULAP-Maßnahmen B10, B20 - B23 sowie B25 teilnehmen, sind gehalten, die Schätzung im Laufe des aktuellen Jahres unter dem Menüpunkt "Meldungen/Anzeigen/Viehbestand" bzw. "Meldung/Anzeigen/B25-Meldung" zu korrigieren, sofern erkennbar ist, dass die o.g. Schätzung nicht der tatsächlichen Bestandsbildung entspricht. Die Korrektur hat spätestens mit dem MFA unter dem Register "Viehverzeichnis" zu erfolgen (s.o.).
Als Unterstützung zur Erfassung der Tieranzahl im Jahresdurchschnitts steht eine Rechnerfunktion (Symbol "Taschenrechner") zur Verfügung.
Flächen- und tierbezogene Zahlungen dürfen nach EU-Recht grundsätzlich nur an „aktive Betriebsinhaber“ gewährt werden (mit Ausnahme AUKM, GWZ und Umstrukturierung von Rebflächen).
Deshalb ist ein Nachweis des aktiven Betriebsinhabers nötig.
Nachweise
Hinweis
Sind Ihre Angaben im Mehrfachantrag 2023 zur Mitgliedschaft in der Unfallversicherung noch zutreffend, müssen Sie keinen Nachweis einreichen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt, das Sie oben im Register abrufen können.
In diesem Register machen Sie Angaben, die zur Gewährung der Einkommensgrundstützung und der Umverteilungseinkommensstützung relevant sind.
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt, das Sie oben im Register abrufen können.
Haben Sie im Register "Beantragung" die Junglandwirt-Einkommensstützung ausgewählt, können Sie in diesem Register wählen, ob Sie
Je nach Auswahl müssen Sie weitere Angaben machen. Die entsprechenden Eingabefelder werden angezeigt.
Beantragen Sie die Übergangsregelung als Einzelunternehmen, sind keine weiteren Angaben notwendig.
Bei allen anderen Rechtsformen erscheint eine Zusatzabfrage, ob seit dem letzten Mehrfachantrag Änderungen bei maßgeblichen Personen eingetreten sind. Unabhängig davon, ob Änderungen bei den Personen eingetreten sind, müssen alle Personen erneut erfasst werden.
Beantragen Sie erstmals eine Junglandwirte-Einkommensstützung als natürliche Person (Einzelunternehmer), müssen Sie Folgendes angeben:
Beantragen Sie erstmals eine Junglandwirte-Einkommensstützung als als Personengesellschaft, gemeinschaftlich Antrag stellendes Ehepaar, juristische Person oder Erbengemeinschaft, müssen Sie Folgendes angeben:
Bei der Neubeantragung muss zusätzlich ein Qualifikationsnachweis eingereicht werden.
Nachweise
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt, das Sie oben im Register abrufen können.
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt, das Sie oben im Register abrufen können.
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt, das Sie oben im Register abrufen können.
In diesem Register geben Sie an, ob Sie Hopfenerzeuger sind. Sind Sie Hopfenerzeuger, erweitert sich das Register um die Eingabe zur Hopfenerzeugergemeinschaft und zur Verwendung der Daten.
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt, das Sie oben im Register abrufen können.
Das Register kann nur geöffnet werden, wenn im Register "Beantragung" die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten ausgewählt ist. Im Register finden Sie die Sonderreglung bei der Degression für gemeinschaftlich bewirtschaftete Alm/Alpe. Sind Sie an einer solchen Alm/Alpe beteiligt, erweitert sich das Register um die Eingabemaske für die Mitgliedsbetriebe.
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt, das Sie oben im Register abrufen können.
Das Register kann nur geöffnet werden, wenn im Register "Beantragung" die Auszahlung für Maßnahmen des Ökolandbaus, Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), „Moorbauernprogramm“ und Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm inkl. Erschwernisausgleich (VNP) ausgewählt ist.
Sie machen hier Angaben zu:
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt, das Sie oben im Register abrufen können.
Das Register kann nur geöffnet werden, wenn Sie im Register "Beantragung" die Prämie für Sommerweidehaltung (Weideprämie KULAP - T10) beantragt haben.
Haben Sie Weideprämie beantragt, erscheint eine Erfassungsseite, auf der Angaben zu den Weidegruppen, zum voraussichtlichen Weidezeitraum und zur Aufnahme bzw. Abgabe von Pensionsrindern zu machen sind:
Mit „Speichern“ oder „Speichern und Weiter“ werden Ihre Eingaben auf Plausibilität geprüft. Möchten Sie alle Eingaben rückgängig machen, wechseln sie in das Register "Beantragung" und entfernen Sie den Haken bei "Prämie für Sommerweidehaltung (Weideprämie KULAP - T10)" und speichern Sie das Register zweimal ab.
Voraussichtlich ab ca. Mitte Dezember bis Mitte Januar haben Sie dann unter dem Menüpunkt „Meldungen/Anzeigen" die Möglichkeit, die tatsächlich abgegebenen/aufgenommenen Pensionsrinder online nachzumelden. Siehe dazu auch
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt, das Sie oben im Register abrufen können.
Das Register kann nur geöffnet werden, wenn Sie im Register "Beantragung" den Beitragszuschuss für Mehrgefahrenversicherungen beantragt haben.
Im Register machen Sie Angaben zur Auswahl des Pakets und des Versicherungsunternehmens. Sie können folgende Pakete versichern
Sie können für die verschiedenen Pakete Angebote unterschiedlicher Versicherungsunternehmen nutzen. Allerdings kann jedes Paket nur einmalig beantragt werden. Sie können damit nicht beispielsweise das Paket Acker von zwei verschiedenen Unternehmen nutzen. In der Erfassungsmaske können Pakete über das Stiftsymbol bearbeitet oder über das Mülltonnensymbol gelöscht werden.
Abhängig vom gewählten Paket können Sie in der Nutzungserfassung (Register "Flächen- und Nutzungsnachweis") bei jedem Feldstück angeben, ob Sie dies versichern wollen und bei welchem Versicherungsunternehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt, das Sie oben im Register abrufen können.
Der Erschwernisausgleich Pflanzenschutz kann nur für produktiv als Acker- oder Dauerkultur genutzte Flächen (keine Stilllegungen), die innerhalb von Natura 2000-Gebieten in einem Naturschutzgebiet, Nationalpark, Nationalen Naturmonument, Naturdenkmal oder gesetzlich geschütztem Biotop liegen, beantragt werden. Bei Feldstücken, die in einer dieser Kulissen liegen, können Sie im Flächen- und Nutzungsnachweis den Ausgleich beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt, das Sie oben im Register abrufen können.
Das Register kann nur geöffnet werden, wenn Sie im Register "Beantragung" die Zahlung für Teilnahme an Öko-Regelungen beantragt haben. Öko-Regelungen sind Unterstützungen für freiwillig (gemäß § 18 GAPDZG) übernommene Verpflichtungen im Bereich Klima und Umwelt. Öko-Regelungen sind teilweise mit AUKM-Maßnahmen kombinierbar. Beantragen Sie auf einer Fläche Öko-Regelungen und nicht damit kombinierbare AUKM, haben die Öko-Regelungen Priorität; eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Die Beantragung ist mit Ausnahme von Öko-Regelung 7 unabhängig von der Einkommensgrundstützung möglich.
In diesem Register können Sie folgende Öko-Regelungen (ÖR) jährlich beantragen
Sobald Sie eine der Öko-Regelungen auswählen, sehen Sie unter "Mir sind die Vorgaben bekannt", welche Voraussetzungen für die jeweilige Öko-Regelung gilt.
Mit Ausnahme der ÖR2 und ÖR4 kennzeichnen Sie im Flächen- und Nutzungsnachweis, für welches Feldstück Sie welche Öko-Regelung beantragen möchten. Am Feldstück stehen Ihnen nur die Öko-Regelungen zur Auswahl, die Sie in diesem Register beantragt haben und die zum eingegebenen Nutzungscode passen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt, das Sie oben im Register abrufen können.
Angaben im Register "Allgemeine Angaben zur Nutzung":
Hinweis
Um Eingaben im Flächen- und Nutzungsnachweis machen zu können, müssen Sie vorher dieses Register speichern.
Auf dieser Seite sehen Sie eine tabellarische Feldstücksübersicht von der aus Sie mit Klick auf einen Feldstücksnamen eines bayerischen Feldstücks direkt zur Nutzungserfassung wechseln.
In der Spalte "Feldstück geprüft" erhalten Sie Hinweise über den Stand der Feldstücksprüfung.
Sind noch ungeprüfte Feldstücke vorhanden, klicken Sie auf "Ungeprüft" und nehmen Sie die Prüfung vor.
Ist die Prüfung abgeschlossen, kehren Sie mit Klick auf "Zurück zur Feldstücksübersicht" wieder zurück auf diese Seite.
Hinweis
Ein Absenden des Mehrfachantrags ist erst möglich, wenn alle bayerischen Feldstücke geprüft, geändert oder zur Änderung gemeldet sind.
In dieser Spalte wird die Schlagnummer, der Nutzungscode, die Schlaggröße in ha, ob der Schlag beantragt wird und die geplante Winterbedeckung angezeigt.
In der Spalte "Rest (ha)" können Sie auf einen Blick sehen, ob die ganze Fläche mit einer Nutzung belegt ist. Gerade bei mehreren Schlägen auf einem Feldstück kann so eine Leerfläche vermieden werden
In der Spalte "Weitere Angaben" wird angezeigt, ob Sie bei bestimmten Nutzungen Zusatzangaben gemacht haben.
Eine Bearbeitung dieser Zusatzangaben ist nur in der Nutzungserfassung selbst möglich.
Lediglich die Änderung von Rebsorten einschließlich Pflanz-/Rodungsdatum und zugehöriger Fläche erfolgt direkt von dieser Seite aus in der Spalte "Rebflächen" mit Klick auf die "Weintraube".
Die Erfassung/Änderung ist dadurch ganzjährig möglich.
Eine ausführliche Beschreibung zur Nutzungserfassung finden Sie in der Benutzerhilfe unter der Rubrik
Im Register "Öko-Regelungen und Konditionalität" finden Sie eine Zusammenstellung Ihrer Angaben zur Konditionalität.
Die Symbole auf der Seite zeigen Ihnen, ob Sie die Vorgaben eingehalten haben.
Bitte prüfen und beachten Sie die Ergebnisse vor der Antragstellung.
weitere Infos zu Öko-Regelungen und Konditionalität finden Sie hier:
Auf dieser Seite finden Sie Übersichten, Ergebnisse und Zusammenstellungen zu
Bitte prüfen und beachten Sie die Ergebnisse vor der Antragstellung.
Im Register Erklärungen sind die Richtigkeit der gemachten Angaben, die Kenntnisnahme von Förderauflagen und die Verpflichtung zur Einhaltung der mit der Antragstellung einhergehenden Auflagen durch Setzen der entsprechenden Haken und anschließendes Speichern zu bestätigen.
Im diesem Register können Sie geforderte Nachweise/Dokumente direkt als Anlage zu Ihrem
Antrag hochladen.
Im Register "Betriebsdatenblatt" erhalten Sie einen Gesamtüberblick über Ihre Angaben und beantragten Maßnahmen.
Soweit Sie von den Greeningauflagen betroffen sind, wird im Betriebsdatenblatt zusätzlich ausgewiesen, ob Sie die Auflagen erfüllen oder nicht. Prüfen Sie die Eingaben auf Plausibilität und korrigieren Sie gegebenenfalls unplausible Daten im entsprechend betroffenen Register. Sind die Angaben in Ordnung klicken Sie auf "Weiter" (oder direkt auf das Register "Datenprüfung"). Ein Ausdrucken des Betriebsdatenblatts ist nach dem Absenden des Antrags unter dem Menüpunkt "Dokumente/Flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmen " möglich. Dazu das PDF-Symbol in der Zeile "Betriebsdatenblatt", Spalte "elektronisch abgesendet" anklicken und das PDF öffnen.
Unter dem Register "Antrag stellen" erfolgt die abschließende Prüfung und das Absenden des Antrags.
Mit Klick auf „Prüfen durchführen" wird die abschließende Gesamtprüfung aller Eingaben angestoßen. Die Datenprüfung kann je nach Betriebsgröße und Browsergeschwindigkeit einige Zeit in Anspruch nehmen, es wird deshalb zusätzlich der Fortschritt der Prüfung angezeigt.
Ist der Antrag fehlerfrei wird Ihnen die Meldung "Prüfung erfolgreich!" angezeigt und Sie können ihn anschließend mit Klick auf "Antrag senden" (s.u.) absenden.
Ergeben sich noch Hinweise auf Unstimmigkeiten, werden diese als Fehler (rot), Warnungen (gelb), Hinweis (blau), Infos (grün) und/oder Unterlagen (grau) ausgegeben.
Mit Klick auf "Hinweis" erhalten Sie zusätzliche Informationen zur ausgegebenen Meldung. Fehler müssen zwingend abgearbeitet werden, da sie das Absenden verhindern. Warnungen sollten soweit als möglich abgearbeitet werden, verhindern aber nicht das Absenden.
Beachten Sie
Eine selbstständige Korrektur ist nach dem Senden nur noch möglich, wenn Sie unter dem Register "Information" den Antrag zurücknehmen. Der Antrag gilt dann als nicht gestellt und muss nach erfolgter Korrektur erneut unter "Prüfen/Senden" geprüft und gesendet werden. Unabhängig davon können Sie Änderungen wie bisher auch in Schriftform melden und vom Sachbearbeiter machen lassen. Nutzen Sie dazu den für Sie vorgesehenen Besprechungstermin.
Um Korrekturen vorzunehmen, klicken Sie unter „Kategorie“ auf die Verlinkung (z.B. „Fehler“) und Sie werden - soweit technisch zuordenbar - direkt an die zu korrigierende Stelle geführt.
Nach der Bearbeitung kehren Sie aus dem entsprechenden Registerblatt – soweit bereits eingerichtet – mit Klick auf „Zurück zum Prüfen“ oder durch direkte Auswahl des Registers in das Register „Prüfen/Senden“ zurück. Auch über den „Zurück“-Button des Browsers (ganz links oben) können Sie zur Datenprüfung zurück gelangen. Rufen Sie dann den nächsten Punkt in der Prüfliste auf. So kann die Liste Stück für Stück abgearbeitet werden, ohne zwischenzeitlich erneut „Prüfen durchführen“ aufzurufen (die bearbeiteten Fehler bleiben auf der Liste stehen).
Durch erneuten Klick auf „Prüfen durchführen“ verschwinden die zwischenzeitlich abgearbeiteten Fehler oder Warnungen automatisch.
Oberhalb der Liste wird angezeigt, wann die letzte Prüfung durchgeführt wurde. Wird das Programm verlassen, ist es beim nächsten Einstieg in MFA-Online notwendig, über das Register „Prüfen/Senden“ die Prüfung erneut anzustoßen.
Ist der Antrag abgesendet und nicht wieder zurückgenommen (s.o.), ist ein Prüfen nur noch eine bestimmte Zeit über das Register „Prüfen/Senden“ (s.u.) möglich.
Wurde der Prüfvorgang erfolgreich abgeschlossen, wird die Schaltfläche "Antrag senden" aktiv.
Ist der Antrag völlig frei von Fehlern und Warnungen und haben Sie keine weiteren offenen Fragen, ist der Besprechungstermin nicht unbedingt erforderlich.
Klicken Sie anschließend innerhalb des durch die "rückwärts zählende Uhr" vorgegebenen Zeitraums auf "Antrag senden", wird der Sendevorgang angestoßen. Ansonsten ist der Prüfvorgang noch einmal zu wiederholen (s.o.).
Der Sendevorgang kann je nach Betriebsgröße mehrere Minuten in Anspruch nehmen.
Mit dem „Senden“ haben Sie Ihren Antrag rechtsverbindlich eingereicht. Sie können in diesem Register die Bestätigungsmeldung aufrufen und die Antragsdaten ausdrucken. Speichern Sie sich diese Bestätigungsmeldung und drucken Sie sie im Bedarfsfall aus.
Auf der Bestätigungsmeldung finden Sie evtl. noch offene Warnungen und Hinweise.
Sind noch Warnungen vorhanden, sollten diese beim Besprechungstermin, spätestens aber im Rahmen der Anstehenden Aufgaben mit dem zuständigen Sachbearbeiter geklärt werden.
Dieses Register wird nach Antragsendtermin freigeschaltet.
Hier werden Sie auf auf Unklarheiten nach Einreichen des MFA hingewiesen.
Voraussichtlich ab Mitte Mai finden Sie hier unter anderem Hinweise zu eventuellen Unstimmigkeiten in Ihrem Antrag.
Unter dem Menüpunkt "Dokumente/Flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmen" haben Sie auch nach dem Absenden des Mehrfachantrags jederzeit die Möglichkeit, die Antragsdaten einzusehen, auszudrucken oder extern als PDF zu speichern.
Änderungen an den Daten sind bis Antragsendtermin nach Rücknahme des Antrags möglich. Wenden Sie sich bei Bedarf umgehend an Ihr AELF und nutzen Sie Ihren Besprechungstermin.
Wollen Sie Ihre aktuellen Antragsdaten drucken, wählen Sie den Menüpunkt "Dokumente/Flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmen" und klicken Sie auf das gewünschte PDF. Unter Ausdrucke können Sie u.a. auch Feldstückskarten für nachträgliche Flächenänderungen ausdrucken. Dazu nach Klick auf "PDF" in der Zeile "Feldstückskarten" die entsprechenden Feldstücke in der Liste anklicken und die Auswahl mit Klick auf „Feldstückskarten ausdrucken“ bestätigen. Die Auswahl wird dadurch automatisch (trotz voreingestellter Auswahl"Alle Feldstücke") auf die gewählten Feldstücke eingeschränkt.
Um Informationen zu früheren Jahren einschließlich Druckfunktionen zu erhalten, wechseln Sie in das jeweilige Jahr (unter „Betrieb/Jahr“) und wählen Sie im Hauptmenü den Punkt „Dokumente/Flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmen“.
Weitergehende Hinweise zu den Druckfunktionen finden Sie in der Rubrik
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bitte wählen Sie Ihr zuständiges, örtliches Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus der Liste der Ämter:
Internet: https://www.stmelf.bayern.de/ministerium/liste-der-aemter-fuer-ernaehrung-landwirtschaft-und-forsten/index.html