Die in der Feldstückskarte Bayern gespeicherten Feldstücke können sich aus vielfältigen Gründen ändern und müssen daher jährlich anhand aktueller Luftbilder überprüft und angepasst werden.
Fehlerhaft abgegrenzte Feldstücke ergeben unrichtige Flächengrößen und können zur Kürzung der Fördermittel und sogar zu Rückforderungen führen. Alle auf dem Luftbild erkennbaren nicht beihilfefähigen Flächen müssen daher vom Feldstück ausgegrenzt werden. Dies sind insbesondere befestigte oder bebaute Flächen sowie der Umgriff von Hofstellen und fehlerhafte Abgrenzungen entlang von Waldrändern.
Hier ist die Anleitung zur Durchführung der Feldstücksprüfung (PDF-Datei) verlinkt.