Die Feldstückspflege umfasst alle Arbeiten rund um das Feldstück wie
Sachbearbeiter können darüber hinaus
Beachten Sie
Als Antragsteller stehen Ihnen die Funktionen nur im aktuellen Jahr zur Vorbereitung auf die Mehrfachantragstellung zur Verfügung, in der Regel ab Dezember für die kommende Mehrfachantragsphase.
Nach Auswahl des betroffenen Feldstücks können Sie zwischen den nachfolgenden Funktionen wählen:
Mit dem Werkzeug „Feldstück aufnehmen“ wird ein gewähltes Feldstück in den Bestand aufgenommen.
Soll eine Fläche aufgenommen werden, die bislang noch nicht beantragt wurde und für die dementsprechend noch kein Feldstück vorhanden ist, muss für diese Fläche zunächst ein neues Feldstückspolygon erstellt werden. Dies kann nur der Sachbearbeiter am AELF.
Dafür ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Zu verwenden ist das Formblatt
Mitteilung über den Zugang von in der Feldstückskarte (FeKa) bisher nicht erfassten Feldstücken
Sie können nur Feldstücke abgeben, für die im aktuellen Jahr noch keine Nutzung erfasst ist. Im Bedarfsfall vorher die Nutzung unter „Anträge / MFA-Online / Flächen- und Nutzungsnachweis“ wieder löschen! Näheres hierzu siehe Rubrik
mögliche Änderungen:
folgende Funktionen können Sie bei der Bearbeitung der Feldstücke unterstützen:
Wird eine Teilfläche innerhalb eines Feldstücks oder am Feldrand dauerhaft nicht mehr landwirtschaftlich genutzt, ist diese Fläche aus dem Feldstück auszugrenzen. Ein typischer Fall dafür ist die Errichtung von Starkstrommasten (siehe Beispiel) oder sonstigen dauerhaften Einrichtungen (z.B. befestigtes Fahrsilo…).
Für diese Fälle steht das Werkzeug „Abzugsfläche erstellen“ zur Verfügung.
Bitte beachten SIe
Nicht auszugrenzen sind Teilflächen, die nur befristet für ein Jahr aus der Nutzung genommen werden (z.B. zur Lagerung von Mist, als Behelfssilo oder als Holzlagerplatz). In diesen Fällen verbleibt die Fläche im Feldstück und ist in der Nutzungserfassung mit NC 990, 994 oder 996 anzugeben.
Ist an der betroffenen Stelle des Feldstücks im aktuellen Jahr bereits eine Nutzung erfasst, erfolgt grundsätzlich eine automatische Verkleinerung des Nutzungsschlags.
Handelt es ich bei der Nutzung jedoch um eine Nutzungsart, bei der in einem Zusatzfenster Angaben zu machen sind (z.B. GL oder Hopfen), ist die Nutzung vor der Verkleinerung zu löschen und anschließend erneut zu erfassen.
Handelt es sich beim betroffenen Feldstück um ein Zupachtfläche, ist als Abgangsgrund "Pachtrückgabe" anzugeben.
Informationen zur Bearbeitung von weiteren Inhalten finden Sie hier:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten