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Feldstücke pflegen

Die Feldstückspflege umfasst alle Arbeiten rund um das Feldstück wie

  • Feldstück aufnehmen
  • Feldstück abgeben
  • Feldstück ändern
  • Abzugsfläche erstellen oder löschen

Sachbearbeiter können darüber hinaus

  • neue Feldstücke erstellen
  • Feldstücke vereinen
  • Feldstücke teilen
  • Feldstücke löschen

Beachten Sie
Als Antragsteller stehen Ihnen die Funktionen nur im aktuellen Jahr zur Vorbereitung auf die Mehrfachantragstellung zur Verfügung, in der Regel ab Dezember für die kommende Mehrfachantragsphase.

Nach Auswahl des betroffenen Feldstücks können Sie zwischen den nachfolgenden Funktionen wählen:

Feldstück aufnehmen

Feldstück aufnehmen

Feldstück abgeben

Feldstück abgeben

Feldstück ändern

Feldstück ändern

Abzugsfläche erstellen

Abzugsfläche erstellen

feka_fs_pflege_abzugsflaeche_loeschen

Abzugsfläche löschen

Feldstück aufnehmen

Mit dem Werkzeug „Feldstück aufnehmen“ wird ein gewähltes Feldstück in den Bestand aufgenommen.

Was tun, wenn es auf der Fläche noch gar kein Feldstück gibt?

Soll eine Fläche aufgenommen werden, die bislang noch nicht beantragt wurde und für die dementsprechend noch kein Feldstück vorhanden ist, muss für diese Fläche zunächst ein neues Feldstückspolygon erstellt werden. Dies kann nur der Sachbearbeiter am AELF.

Dafür ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Zu verwenden ist das Formblatt

Mitteilung über den Zugang von in der Feldstückskarte (FeKa) bisher nicht erfassten Feldstücken Externer Link

Feldstück abgeben

Sie können nur Feldstücke abgeben, für die im aktuellen Jahr noch keine Nutzung erfasst ist. Im Bedarfsfall vorher die Nutzung unter „Anträge / MFA-Online / Flächen- und Nutzungsnachweis“ wieder löschen! Näheres hierzu siehe Rubrik

Nutzungen erfassen

Feldstück ändern

mögliche Änderungen:

  • Geometrie ändern: Stützpunkte löschen, hinzufügen, verschieben
  • Feldstücksname ändern

folgende Funktionen können Sie bei der Bearbeitung der Feldstücke unterstützen:

  • Geometrie übernehmen
    Eine bereits vorhandene Geometrie - auch aus einer anderen Ebene - kann übernommen werden und spart so das neu digitalisieren.
  • Feldstücksgrenzen anpassen
    Beachten Sie hier auch die Digitale Flurstückskarte (Ebene "DFK").
  • Überlappungsdialog nutzen
    Der Überlappungsdialog hilft Ihnen Flächen überlappungsfrei zu digitalisieren.
  • Snappingfunktion nutzen
    Mit der Schnappfunktion können Sie einfach auf vorhandene Stützpunkte einrasten und vermeiden so Lücken und Überlappungen
  • Toleranzgrenze
    Verkleinerungen am Feldstück mit Abgangsgrund „Feldstücksgrenzen anpassen“ sind nur innerhalb der sog. Toleranzgrenze möglich. Die Toleranzgrenze entspricht der Umfangsfläche des Feldstücks multipliziert mit dem Faktor 1,25.
    Wird diese Grenze überschritten, wird beim Speichern eine entsprechende Fehlermeldung ausgegeben, ein Speichern ist nicht möglich.
  • Bemerkung erfassen
    Zur Plausibilisierung ist es hilfreich, unter der "Pinnnadel" kurz zu beschreiben, was an welcher Stelle des Feldstücks geändert wurde und ggf. warum.

Abzugsfläche erstellen

Wird eine Teilfläche innerhalb eines Feldstücks oder am Feldrand dauerhaft nicht mehr landwirtschaftlich genutzt, ist diese Fläche aus dem Feldstück auszugrenzen. Ein typischer Fall dafür ist die Errichtung von Starkstrommasten (siehe Beispiel) oder sonstigen dauerhaften Einrichtungen (z.B. befestigtes Fahrsilo…).
Für diese Fälle steht das Werkzeug „Abzugsfläche erstellen“ zur Verfügung.

Bitte beachten SIe
Nicht auszugrenzen sind Teilflächen, die nur befristet für ein Jahr aus der Nutzung genommen werden (z.B. zur Lagerung von Mist, als Behelfssilo oder als Holzlagerplatz). In diesen Fällen verbleibt die Fläche im Feldstück und ist in der Nutzungserfassung mit NC 990, 994 oder 996 anzugeben.

Ist an der betroffenen Stelle des Feldstücks im aktuellen Jahr bereits eine Nutzung erfasst, erfolgt grundsätzlich eine automatische Verkleinerung des Nutzungsschlags.
Handelt es ich bei der Nutzung jedoch um eine Nutzungsart, bei der in einem Zusatzfenster Angaben zu machen sind (z.B. GL oder Hopfen), ist die Nutzung vor der Verkleinerung zu löschen und anschließend erneut zu erfassen.

Handelt es sich beim betroffenen Feldstück um ein Zupachtfläche, ist als Abgangsgrund "Pachtrückgabe" anzugeben.

Abzugsfläche löschen

  • Das Löschen von Abzugsflächen ist nur zulässig, wenn die Fläche dauerhaft (wieder) landwirtschaftlich genutzt wird.
  • Wurden auf dem Feldstück nach dem Erstellen der Abzugsfläche bereits Nutzungen erfasst, entsteht durch das Löschen eine „Leerfläche“. Die tatssächliche Nutzung ist auf dieser Leerfläche gegebenenfalls noch einmal nachzuerfassen.

Weitere Funktionen

Ansprechpartner

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

https://www.stmelf.bayern.de/ministerium/liste-der-aemter-fuer-ernaehrung-landwirtschaft-und-forsten/index.html Externer Link