Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EIF) Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, um zu einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft beizutragen und zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im ländlichen Raum zu schaffen. Ziel ist es, die Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes zu erhalten und zu stärken. Besonders berücksichtigt werden der Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutz.
Im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung wird für den Bereich der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung eine neue Online-Antragstellung eingeführt. Durch die Umstellung auf diese neue Form der digitalen Bürgerbeteiligung vereinfachen sich sowohl die Antragstellung als auch die Bearbeitung von Förderanträgen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Bitte wählen Sie Ihr zuständiges, regionales Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus der Liste der Ämter (AELF):
Bitte wenden Sie sich an das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV):
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Teilnahme und Antragstellung an Ihre zuständige Beratungsstelle:
Wir teilen Ihnen Ihre zuständige Bewilligungsbehörde mit, nachdem Sie Ihren online Antrag abgeschlossen haben.