Ist auf einem Feldstück mehr als eine Nutzung vorhanden (z.B. Winterweizen und Winterraps), ist das Feldstück entsprechend der Anzahl und des Zuschnitts der Nutzungen in Nutzungsschläge zu unterteilen.
Eine Aufteilung auf mehrere Nutzungsschläge muss in folgenden Fällen erfolgen:
Im Werkzeug "Nutzungsschlag erstellen" finden Sie die Option "Geometrie übernehmen".
Mit dieser Funktion können Sie eine beliebige Geometrie kopieren.
Möchten Sie einen Schlag mit einheitlicher Breite erstellen bietet sich das Streifenwerkzeug an.
Sie können hier wählen ob Sie eine Grundlinie für den Streifen selbst erzeugen wollen oder die Streifengrundlinie aus einer vorhandenen Geometrie ( z.B. Feldstück) übernehmen möchten.
Mit diesem Werkzeug können Sie einen Nutzungsschlag frei erfassen.
Um Überlappungen und Lücken zwischen Flächen zu vermeiden, bieten sich folgende Hilfsmittel zur Unterstützung an:
Das Werkzeug "Nutzungsschlag ändern" wird verfügbar, wenn sie die Ebene "Nutzung" in der Legende aktiviert haben und einen Nutzungsschlag ausgewählt haben.
Wollen Sie lediglich einen bereits vorhandenen Nutzungsschlag teilen, ohne ihn ansonsten in seinen Abgrenzungen zu ändern, können Sie auf die Funktion "Nutzungsschlag teilen" zurückgreifen.
Das Werkzeug wird Ihnen angeboten, wenn Sie die Ebene Nutzung" in der Legende aktiviert haben und einen Nutzungsschlag ausgewählt haben.
Mehrere ausgewählte, zusammenhängende Nutzungsschläge lassen sich mit dem Werkzeug "Nutzungsschläge vereinen" zu einem Nutzungsschlag zusammenführen.
Sind bereits Nutzungsschläge erfasst, stehen Ihnen in der Funktionsleiste die Funktionen "Nutzungsschlag löschen" und "Alle Nutzungsschläge löschen" zur Verfügung.
Sind Sie direkt aus der Nutzungserfassung heraus über "Zur Schlagerfassung wechseln" gekommen, können Sie mit "Zurück" in der Funktionsleiste wieder direkt in die Nutzungserfassung zurückkehren und dort die Nutzungen abschließend erfassen.
Mit der Schaltfläche "Vorjahresnutzung übernehmen" erfolgt die Übernahme der Vorjahresnutzungen direkt in der Nutzungserfassung.
Eine Übernahme ist nur dann nicht möglich, wenn ein Feldstück
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten