Liegen auf einem Feldstück oder direkt an das Feldstück angrenzend Landschaftselemente (LE), für die ein Bewirtschaftungsrecht besteht, sind diese beim jeweiligen Feldstück mit aufzunehmen.
Landschaftselemente werden differenziert in
Landschaftselemente erfüllen wichtige Funktionen für den Umwelt- und Naturschutz. Aus Sicht der Artenvielfalt haben sie in der Agrarlandschaft häufig eine herausragende Bedeutung, indem sie besondere Lebensräume bieten. Gleichzeitig sind sie eine Bereicherung des Landschaftsbildes.
Um ein neues Landschaftselement erstellen zu können, müssen Sie zunächst das Feldstück in der Feldstückskarte auswählen, auf dem das LE liegt. Liegt das LE bislang noch außerhalb der Feldstücksgrenzen, müssen Sie zunächst die Feldstücksgrenzen soweit anpassen, dass das LE einbezogen ist. Beachten Sie dabei, dass für das LE ein Bewirtschaftungsrecht vorliegen muss.
Ist das betroffene Feldstück ausgewählt gehen Sie wie folgt vor:
Eine fehlerhafte oder ungenaue Abgrenzung sowie falsche Angaben zur LE-Art sind zwingend zu berichtigen.
Beachten Sie
Das Ändern der LE-Art ist nur möglich, wenn das LE im aktuellen Jahr erfasst und noch nicht beantragt wurde. Bei bereits im Vorjahr vorhandenen bzw. im aktuellen Jahr ist das Ändern nur durch den Sachbearbeiter möglich.
Wenden Sie sich im Bedarfsfall an das für Sie zuständige AELF.
Ist eine Änderung erforderlich, gehen Sie wie folgt vor:
Mit dem Werkzeug „Landschaftselement löschen“ können Sie ein ausgewähltes Landschaftselement löschen.
Beachten Sie
Das Löschen von bereits im Vorjahr vorhandenen bzw. im aktuellen Jahr bereits beantragten LE ist nur durch den Sachbearbeiter möglich.
Wenden Sie sich im Bedarfsfall an das für Sie zuständige AELF.