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Hilfsmittel Hangneigungsberechnung § 38a WHG / § 5 DüV

Hilfsmittel Hangneigungsberechnung zur Umsetzung des § 38a WHG und zur Ermittlung des einzuhaltenden Düngeabstands

iBALIS bietet Landwirten eine möglichst einfache, praktikable und rechtssichere Ermittlung der Betroffenheit bei den Gewässerrandstreifen nach § 38a Wasserhaushaltsgesetzt und gleichzeitig auch die einzuhaltenden Düngeabstände zum Gewässer. Die Bayerischen Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt und Verbraucherschutz stellen hier ein Hilfsmittel zur Verfügung, dessen Nutzung dringend empfohlen wird.

Das Hilfsmittel erstellt auf dem Layer "Hangneigung § 38a WHG/§ 5 DüV" eine Prüffläche am Gewässerrand eines Feldstücks, für welche die mittlere Hangneigung berechnet wird.
Aus der berechneten mittleren Hangneigung können neben der Betroffenheit bei den Gewässerrandstreifen nach § 38a Wasserhaushaltsgesetz gleichzeitig auch die einzuhaltenden Düngeabstände zum Gewässer nach den Vorgaben der Düngeverordnung auf der ausgewählten Fläche ermittelt werden.

Unterschiedliche Betroffenheiten
Breite PrüfflächeMittlere HangneigungBetroffenheit
20 Meter< 5%Gewässerrandstreifen nach §38a WHG nicht notwendig.
Mindestabstand von 1 Meter bei der Düngung einhalten.
Wenn die Streubreite nicht der Arbeitsbreite entspricht, gilt es einen Abstand von 4 Metern beziehungsweise 5 Metern in eutrophierten Gebieten einzuhalten.

Achtung: zusätzlich GLÖZ-Verpflichtung (3m Abstand zum Gewässer) beachten!
20 Meter>= 5 %5 Meter Gewässerrandstreifen nach §38a WHG erforderlich.
Mindestabstand von 3 Metern bei der Düngung einhalten.
Wenn die Streubreite nicht der Arbeitsbreite entspricht, gilt es einen Abstand von 4 Metern beziehungsweise 5 Metern in eutrophierten Gebieten einzuhalten.
20 Meter>= 10%5 Meter Gewässerrandstreifen nach §38a WHG erforderlich.
Mindestabstand von 5 Metern bei der Düngung einhalten. (10 Meter bei eutrophiertem Gebiet)
20 Meter>= 15%5 Meter Gewässerrandstreifen nach §38a WHG erforderlich.
2. Hilfspolygon mit einer Breite von 30 Metern erfassen.
30 Meter < 15%5 Meter Gewässerrandstreifen nach §38a WHG erforderlich.
Mindestabstand von 5 Metern bei der Düngung einhalten. (10 Meter bei eutrophiertem Gebiet)
30 Meter >= 15%5 Meter Gewässerrandstreifen nach §38a WHG erforderlich.
Mindestabstand von 10 Metern bei der Düngung einhalten.

Achtung
Antragsteller auf Agrarzahlungen müssen aufgrund der sog. GLÖZ-Verpflichtungen bei der Düngung und beim Pflanzenschutz, unabhängig von der Hangneigung, immer mindestens einen Abstand von 3 Metern zu den entsprechenden Gewässern einhalten.

Durchführung

Videoanleitung zur Benutzung des Hilfsmittels Hangneigungsberechnung

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Hilfsmittel Hangneigungsberechnung § 38a WHG / § 5 DüV, 2023

Konsequenzen für die Bewirtschaftung

An der Prüffläche wird die errechnete mittlere Hangneigung des Streifens angezeigt. Ebenfalls der Hinweis, ob ein Gewässerrandstreifen anzulegen ist und wie groß die Düngeabstände sind, die zum Gewässer eingehalten werden müssen.
Dadurch können Sie die Konsequenzen für die Bewirtschaftung der Fläche direkt feststellen.
Die Vorgaben zum Gewässerabstand gelten immer auf der gesamten Feldstücksfläche, welche direkt an ein relevantes Gewässer angrenzt – sowohl beim Gewässerrandstreifen nach § 38a WHG als auch bei der Düngeverordnung.
Sie, die dieses Hilfsinstrument im iBALIS korrekt anwenden und die Böschungsoberkante (BÖK) den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend digitalisieren, erlangen die notwendige Sicherheit, ob Gewässerrandstreifen anzulegen bzw. welche Düngeabstände einzuhalten sind. Das Ergebnis wird von der Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltung verbindlich anerkannt - Ihre korrekte Anwendung vorausgesetzt.

Prüfflächen ändern

Die Stützpunkte der Prüffläche können nach der Erstellung nicht mehr geändert werden. Bei Bedarf müssen Sie daher die Prüffläche löschen und neu erstellen. Nur die Notizen können geändert werden.

Prüfflächen löschen

Wenn Sie erstellte Prüfflächen löschen möchten, markieren Sie bitte den Layer „Hangneigung §38a WHG/§5 DÜV in der Legende. Dann selektieren Sie die Prüffläche. Anschließend klicken Sie auf den löschen Button in der Werkzeugleiste.

Weitere nützliche Layer

Geländerelief
Eine Hilfestellung der Ermittlung der Böschungsoberkante kann der Layer „Geländerelief“ geben. Hier ist der Gewässerverlauf noch deutlicher sichtbar.
Hangneigungsklassen Düngeverordnung
Auch die Ebene „Hangneigungsklassen Düngeverordnung“ ist hilfreich, weil hier alle Bereiche mit mehr als 5 % Hangneigung angezeigt werden. So kann man das Feldstück besser einschätzen.

Hinweise

keine Böschung vorhanden
Ist keine ausgeprägte Böschung vorhanden, so kann auch die Mittelwasserstandslinie als Bezugslinie verwendet werden.
maßgebliche Gewässer
Hilfestellung zu maßgeblichen Gewässern finden Sie bei den Kartierungen der Wasserwirtschaftsämter oder im Umweltatlas des Bayerischen Landesamts für Umwelt.

UmweltAtlas (LfU) Externer Link

Gewässerrandstreifen vorhanden
Falls ein Gewässerrandstreifen (GWR) nach Volksbegehren „Rettet die Bienen“ bereits vorhanden ist aber laut Prüffläche ein Gewässerrandstreifen nach §38a WHG angelegt werden muss, dann ist der bereits vorhandene GWR zu einem GWR nach §38a WHG zu korrigieren.
Benutzen sie hierfür das Werkzeug Gewässerrandstreifen ändern.
weitere Infos zur Düngung
Auf den Seiten der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL) finden Sie weitergehende Informationen zu Düngevorgaben.

https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/207027/index.php Externer Link

Ansprechpartner

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

https://www.stmelf.bayern.de/ministerium/liste-der-aemter-fuer-ernaehrung-landwirtschaft-und-forsten/index.html Externer Link