Bestimmte Landschaftselemente (LE) sind nach EU-Recht als Teil der förderfähigen Fläche zu erfassen. Angezeigt werden nur die Teile, die zur Feldstücksfläche gerechnet werden. Dies können sein:
Stand: tagesaktuell
Sichtbar ab Zoomstufe 10
Verantwortlich: jeweiliger Betriebsinhaber
Aufruf einer Datentabelle möglich
Bei diesem Layer kann eine Datentabelle aufgerufen werden. Hier finden Sie folgende Informationen zu allen Landschaftselementen im Bildschirmausschnitt: Laufende Nummer, Feldstücksname, Art, Fläche, gewichtete Fläche.