Die Einwilligung zur Flächendatenabfrage können Sie dabei gezielt an die jeweiligen Bedürfnisse anpassen. So können Sie zum Beispiel der Buchstelle die Einwilligung zum Abruf aller Flächendaten mit jeweiligen Nutzungen für die Buchführung oder dem Maschinenring nur für die Zuckerrübenflächen zur Organisation der Ernte und Abfuhr erteilen.
Die Einwilligung zur Datenweitergabe erfolgt unter dem Register "Flächendaten-Freigabe erteilen".
Geben Sie im Feld "Betriebsnummer" die zehnstellige Nummer des Betriebes ein, dem Sie die Einwilligung erteilten wollen. Beachten Sie dabei, dass dieser Betrieb vorab für den Datenabruf autorisiert sein muss. Nach Erfassung der Betriebsnummer läuft eine Plausibilisierung, bei der dies geprüft wird.
Die Gültigkeit können sie auf unbestimmte Zeit oder zeitlich begrenzt erteilen. (z.B. nur auf die Erntephase).
Zwingend zu erfassen ist der Beginn der Gültigkeit. Da hier nur das tagaktuelle Datum zulässig ist, ist das Feld "Gültig von" bereits vorbelegt.
Unter "Gültig bis" können Sie optional das Laufzeitende vorgeben. Wird hier kein Datum erfasst, läuft die Einwilligung auf unbestimmte Zeit.
Für beide Eingabefelder steht Ihnen eine Kalenderfunktion zur Verfügung.
Mit der Einwilligung können Sie gezielt festgelegen, welche Daten dem autorisierten Betrieb zum Abruf als XML-Datei und (bei Geo-Daten) zusätzlich als Shape-Datei übermittelt werden sollen.
Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:
Mit der Einwilligung müssen Sie gezielt angeben, für welche Feldstücke Daten übermittelt werden sollen. Von den drei angebotenen Möglichkeiten ist zwingend eine auszuwählen:
Dort haben Sie abschließend die Möglichkeit,
Aufgrund der aktuellen Vorschriften zum Datenschutz darf die staatliche Beratung persönliche und betriebliche Daten, die im Rahmen von Förderanträgen und der Zuteilung einer Betriebsnummer von Ihrer Seite bereitgestellt und elektronisch erfasst wurden, nur mit Ihrer Zustimmung nutzen. Diese Zustimmung können Sie hier erteilen. Die Freigabe umfasst Betriebsdaten und die Gesamtfläche. Es ist hier keine Selektion möglich.
Um die Einwilligung zu erteilen, müssen Sie den Haken bei "Ja, ich/wir..." setzen.
Erfassen Sie dieses Einwilligung neu, so ist das Gültig-von-Datum mit dem heutigen Datum vorbelegt. Sie können nun ein Gültig-bis-Datum eingeben, um die Einwilligung für einen festgelegten Zeitraum zu erteilen. Geben Sie kein Gültig-bis-Datum ein, so gilt die Einwilligung unbegrenzt. Sie können die gespeicherte Einwilligung jedoch jederzeit unter "Freigabeübersicht" ändern oder löschen.
Möchten Sie eine bestehende Einwilligung ändern, so rufen Sie die Freigabeübersicht auf. Hier können Sie entweder die gesamte Einwilligung löschen, indem Sie auf das Mülltonnensymbol klicken, oder die Eingabemaske öffnen, indem Sie auf das Stiftsymbol klicken. Anschließend können Sie die Daten ändern und abspeichern.
Sie können auf dieser Seite der Klärschlammdatenbank die Einwilligung zur Verwendung und Nutzung von Betriebsdaten erteilen. Dabei werden die Angaben aus dem Mehrfachantrag (Jahr; Betriebsnummer; Vorname, Nachname, Bezeichnung; PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, Ortsteil; Postfach PLZ, Postfach Nummer; GV-Einheiten pro ha landwirtschaftlicher Fläche des Vorjahres; Feldstückdaten mit Nutzungen, Geometrien und AUKM-Daten) zum Vollzug der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) genutzt.
Die Einwilligung gilt ab dem Tag, an dem Sie sie erfassen, für den Zeitraum von 5 Jahren. Soll die Freigabe zu einem anderen Datum erfasst werden, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges AELF.
Sie können die Freigabe jederzeit wieder einsehen. Wählen Sie dafür die Kachel "Klärschlammdatenbank - Freigabe erteilen".
Möchten Sie die Freigabe beenden, Rufen Sie die Kachel "Freigabeübersicht" auf.
Unter dem Register "Freigabeübersicht" finden Sie alle bereits erteilten Freigaben. Das Register können Sie direkt unter dem Menüpunkt Datenweitergabe oder - nach gerade erfolgter Freigabe - über "Erteilte Freigaben" aufrufen.
Auch die Einwilligung zur Datenweitergabe an den BBV erscheint nun in iBALIS. Alle bisher gespeicherten Einwilligungen wurden hierher überführt und können unter dem Menüpunkt Betriebsinformation, Auswahl Freigabeübersicht eingesehen werden.
Bei Einwilligung hat der BBV die Möglichkeit, aus dem Mehrfachantrag die Adressdaten, die LF einschließlich der Alm- und Alpflächen, Teiche sowie die forstwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebes zu exportieren. Die Verwaltung von Einwilligungen zur Datenweitergabe an den BBV erfolgt ausschließlich durch die BBV-Geschäftsstellen. Diese teilen alle Änderungen bei Einwilligungen (z. B. Neumitgliedschaft, Beendigung der Mitgliedschaft) in regelmäßigen Abständen ihrer zentralen IT-Stelle in München mit. Die Änderungen werden dort zusammengefasst und dem StMELF zum Import in die Datenbank übermittelt.
Hier können Sie ganzjährig einsehen, ob eine Einwilligung erteilt ist, und diese bei Bedarf ändern oder löschen.
Sie können die Freigabe jederzeit wieder einsehen. Wählen Sie dafür die Kachel "Klärschlammdatenbank - Freigabe erteilen".
Ebenso können Sie die Freigabe in der "Freigabeübersicht" sehen. Hier können Sie eine bestehende Freigabe löschen.
Klicken Sie dafür auf das Mülltonnensymbol und bestätigen Sie im aufploppenden Dialogfenster, dass die Freigabe gelöscht werden soll. Ab diesem Zeitpunkt besteht keine Freigabe mehr.
Hier können Sie die gespeicherten Einwilligungen ganzjährig einsehen und bei Bedarf ändern oder löschen.
Darüber hinaus können Sie von hier aus mit "Neue Freigabe zu Feldstücken" auch zusätzliche Einwilligungen erfassen.
Um eine Einwilligung zu ändern, klicken Sie auf den entsprechenden "Stift" in der Spalte "Ändern".
Sie werden zur Erfassungsseite weitergeleitet und finden dort die aktuellen Daten bereits vorbelegt vor.
Nehmen Sie dort die entsprechenden Änderungen unter Berücksichtigung der im Kapitel "Flächendaten-Freigabe erteilen" beschriebenen Hinweise vor und schließen Sie den Vorgang mit Speichern ab.
Um eine Einwilligung zu löschen, klicken Sie auf die entsprechende "Mülltonne" in der Spalte "Löschen".
Um versehentliche Löschungen zu vermeiden, öffnet sich ein Fenster, in dem Sie die Löschung mit "OK" zusätzlich bestätigen müssen.
Wurde trotzdem versehentlich gelöscht, müssen Sie die Einwilligung wieder neu erfassen.
Mit "Neue Freigabe zu Feldstücken" werden Sie zur Erfassungsseite weitergeleitet und können dort unter Berücksichtigung der im Kapitel "Flächendaten-Freigabe erteilen" beschriebenen Hinweise eine weitere Einwilligung erfassen.