Seit 2010 wird die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche Bayerns im Erosionsgefährdungskataster nach einem festgelegten Schema nach dem Grad Ihrer Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind eingeteilt. Aus dieser Einteilung in bestimmte Erosionsgefährdungsklassen ergeben sich bestimmte Anforderungen an die Bewirtschaftung.
Um allgemein zugänglich zu sein, ist das Erosionsgefährungskataster, jetzt Kartenviewer Agrar, nicht im Serviceportal für die Bayerische Landwirtschaft (iBALIS) selbst angesiedelt, sondern diesem vorgeschaltet.
Der Aufruf erfolgt von der Anmeldeseite des iBALIS' aus durch Anklicken der Schaltfläche "Kartenviewer Agrar". Dies ist ohne Eingabe einer Benutzerkennung möglich. Bei der Suche mittels Internetsuchmaschinen gelangen Sie mitunter auch direkt in den Kartenviewer, auf die Suchfunktionsseite.
Der Aufruf des Kartenviewers Agrar führt Sie direkt auf die Seite der Suchfunktion. Das Register "Suche" ermöglicht eine bayernweite Suche nach unterschiedlichen Parametern. Dazu öffnen Sie den gewünschten Klapper über das entsprechende Pluszeichen.
Mit Klick auf "Suchen" werden Sie automatisch zum Register "Karte" weitergeleitet. Dort ist die ausgewählte Fläche bereits größtmöglich dargestellt.
Wollen Sie von der Eingangsseite ohne vorherige Suche direkt zur Karte wechseln, klicken Sie auf die Schaltfläche "Weiter zur Karte ohne Suche", die sich unten links befindet, oder direkt auf das Register "Karte".
Unter dem Register "Karte" können Sie nun durch Anklicken unter "Ebenenauswahl" festlegen, welche Ebenen (Layer) angezeigt werden.
Die Layer können erst ab bestimmten Zoomstufen angezeigt werden.
Unter "Erosionsgefährdung" können Sie sich die Erosionsgefährdungsklassen für Wasser und für Wind in der Karte darstellen lassen. Diese werden ab Zoomstufe 8 angezeigt.
Wählen Sie die beide Ebenen "Wasser" und "Wind" gleichzeitig aus, so wird die Ebene "Wind" überlagert und ist nicht sichtbar. Sie können die beiden Ebenen nicht gleichzeitig anzeigen lassen!
Die Einstufung der Wassererosionsgefährdung erfolgt in Form von Rasterzellen mit einer Gitterweite von 5 x 5 Metern. Das Maß für die Erosionsgefährdung durch Wasser wird durch den KS-Wert ausgedrückt. Dieser Faktor wird aus der Erodierbarkeit des Bodens (K-Wert) und dem Hangneigungsfaktor (S-Wert) ermittelt. Sand- und Tonböden sind weniger erosionsgefährdet als Lehmböden.
Überschreitet der KS-Wert einen bestimmten Schwellenwert, wird der Rasterzelle eine Erosionsgefährdungsklasse zugeordnet.
Bei der Wassererosion werden drei Gefährdungsklassen unterschieden:
Für die standortabhängige Erosionsgefährdung wird die Erodierbarkeit des Bodens durch die Windgeschwindigkeit ermittelt. Die Einstufung der standortabhängigen Winderosionsgefährdung erfolgt mit einer Gitterweite von 10 x 10 Metern.
Eine Erosionsgefährdung durch Wind liegt nur dann vor, wenn bei der standortabhängigen (natürlichen) Erosionsgefährdung Enat die Stufe 5 erreicht wird.
Bei der Winderosion werden zwei Gefährdungsklassen unterschieden:
Ausführliche Hinweise zum Thema Erosionsschutz finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (www.lfl.bayern.de)
Dort finden Sie unter anderem die Publikation
Unter "Gefährdete Gebiete (AVDüV)" sind die eutophierte (Phosphat) und nitratbelastete Gebiete, wie sie gemäß der Düngeverordnung und deren Ausführungsverordnung festgelegt sind, zu sehen. Die unterschiedlichen Gebiete werden ab Zoomstufe 6 angezeigt.
Unter "FeKa Bayern" können Sie sich bayernweit bestimmte Informationen zu den Flächen anzeigen lassen:
Unter "Benachteiligte Gebiete" können die Sie sich die Gebietskulissen bis 2018 bzw. ab 2019 anzeigen lassen.
Aufgrund der ELER-Verordnung 1305/2013 Anhang III mussten die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligten Gebiete (bisher Benachteiligte Agrarzone einschließlich Kerngebiet) anhand biophysikalischer Kriterien aus den Bereichen Klima und Boden sowie der Hangneigung neu abgegrenzt werden.
In Bayern werden dafür einheitlich folgende übergreifende Eckpunkte angewendet:
Die Bergkulisse wurde neben dem Alpenraum erweitert um die ostbayerischen Mittelgebirgslagen, Spessart und Rhön sowie Teile des Jura, da auch hier die Landwirte mit Bewirtschaftungsnachteilen aufgrund der Höhenlage (verkürzte Vegetationszeit) und Bewirtschaftungserschwernissen infolge der Hangneigung konfrontiert sind. Angelehnt an das unmittelbar angrenzende österreichische Berggebiet hat Bayern deshalb Gemarkungen neu als Berggebiet abgegrenzt, in denen die
Berechnungsgrundlage für Höhenlage und Hangneigung ist dabei die gesamte Gebietsfläche einer Gemarkung.
Die Kriterien zur Abgrenzung dieser Gebietskategorie sind detailliert und abschließend in Anhang III der ELER-Verordnung festgelegt. Für die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligten Gebiete musste zwingend auch eine Feinabstimmung vorgenommen werden.
Das bedeutet: Wenn trotz festgestellter Benachteiligung sehr gute Standortvoraussetzungen z. B. für einen erfolgreichen Anbau von Intensivkulturen vorliegen, müssen diese Gemarkungen wieder aus der Kulisse entfernt werden.
In Bayern trifft dies für Gemarkungen mit einer durchschnittlichen EMZ je Ar > 46 zu.
Gemarkungen sind aus anderen spezifischen Gründen benachteiligt, wenn sie bei beiden folgenden Punkten einen Schwellenwert überschreiten:
Unter "Herdenschutz" können die Sie sich die Gemeindegebiete, die in der Förderkulisse "Herdenschutz Wolf" liegen, anzeigen lassen.
Ein wesentlicher Bestandteil zur Nachweisführung der in der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (BioKraft-NachV) und der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) in Artikel 4-6 aufgeführten Kriterien zum Nachhaltigkeitsnachweis ist die Kenntnis des Ackerstatus der Flächen zum 01.01.2008.
Zur Unterstützung der Nachweisführung für Landwirte, Anlagenbetreiber und Aufkäufer wird der Flächenstatus von Feldstücken basierend auf den Angaben zur Flächennutzung aus dem Mehrfachantrag 2007 abgeleitet:
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.