Der Kartenviewer Agrar gibt allgemein zugängliche Informationen zur Erosionsgefährdung, zu benachteiligten Gebieten, zur Ausführungsverordnung Düngeverordnung, zur Moorbodenkulisse, zum Herdenschutz Wolf und zum Flächenstatus 2007 (Nachhaltigkeitsverordnungen).
Um allgemein zugänglich zu sein, ist der Kartenviewer Agrar nicht im Serviceportal für die Bayerische Landwirtschaft (iBALIS) selbst angesiedelt, sondern diesem vorgeschaltet.
Der Aufruf erfolgt von der Anmeldeseite des iBALIS' aus durch Anklicken der Verlinkung "Kartenviewer Agrar". Dies ist ohne Eingabe einer Benutzerkennung möglich. Bei der Suche mittels Internetsuchmaschinen gelangen Sie mitunter auch direkt in den Kartenviewer, auf die Suchfunktionsseite.
Der Aufruf des Kartenviewers Agrar führt Sie direkt auf die Seite der Suchfunktion. Das Register "Suche" ermöglicht eine bayernweite Suche nach unterschiedlichen Parametern: Feldstück, Gemarkung oder Gemeinde.
Mit Klick auf "Suchen" werden Sie automatisch zum Register "Karte" weitergeleitet. Dort ist die ausgewählte Fläche bereits größtmöglich dargestellt.
Wollen Sie von der Eingangsseite ohne vorherige Suche direkt zur Karte wechseln, klicken Sie auf die Schaltfläche "Weiter zur Karte ohne Suche", die sich unten links befindet, oder direkt auf das Register "Karte".
Für die Kartendarstellung haben Sie rechts oben im Bildausschnitt die Möglichkeit, zwischen klassischer Kartendarstellung (Webkarte) in Farbe oder in Graustufen und einem Luftbild zu wechseln. Standardmäßig wird die Webkarte in Graustufen dargestellt.
Es stehen Ihnen in dieser Menüleiste noch weitere Funktionen zur Verfügung (Beschreibung von links nach rechts):
Über "+" und "-" können Sie die Zoomstufe erhöhen oder verringern.
Die Pfeiltaste nach links ermöglicht Ihnen, in den vorher angezeigten Kartenausschnitt zu springen. Ist dies nicht möglich, bleibt die Anzeige unverändert.
Der unterbrochene Kreis mit dem Standort-Symbol in der Mitte zentriert die Ansicht. Es wird Ihnen die Bayernkarte in Zoomstufe 2 angezeigt.
Das Standort-Vektorsymbol ermöglicht Ihnen, zum aktuellen GPS-Standort des Gerätes (PC/Laptop/Handy) sowie zur Standortidentifizierung zu springen. Die Verfügbarkeit dieser Funktion hängt u.a. von der Verbindungsqualität ab.
Die Pfeiltaste nach rechts ermöglicht es Ihnen, wieder einen Kartenausschnitt nach vorne zu springen. Ist dies nicht möglich, bleibt die Anzeige unverändert.
Unter dem Register "Karte" können Sie nun durch Anklicken unter "Ebenenauswahl" festlegen, welche Ebenen (Layer) angezeigt werden.
Die Layer können erst ab bestimmten Zoomstufen angezeigt werden.
Die aktuelle Zoomstufe sehen Sie am linken unteren Bildrand eingeblendet. Sie ist durch Scrollen des Mausrades oder Drücken der Knöpfe "+" oder "-" veränderbar.
Um den Bildausschnitt der Karte zu verschieben klicken Sie in die Karte und bewegen Sie die Maus bei gedrückter Taste in die entsprechende Richtung.
Haben Sie eine zu geringe Zoomstufe ausgewählt, erscheint der Name der Ebene im Legendenfeld in grauer Schrift. Die Ebenen, die in der aktuell gewählten Zoomstufe angezeigt werden können, erscheinen in schwarzer Schrift.
In der Anzeigeleiste der Zoomstufe werden Ihnen beim Überfahren mit dem Mauszeiger die Koordinaten (und das genutzte Koordinatensystem) der Stelle, an der Sie zuletzt in die Karte geklickt haben, angezeigt.
Unter "Erosionsgefährdung" können Sie sich die Erosionsgefährdungsklassen für Wasser und für Wind in der Karte darstellen lassen. Diese werden ab Zoomstufe 8 angezeigt.
Wählen Sie die beide Ebenen "Wasser" und "Wind" gleichzeitig aus, so wird die Ebene "Wind" überlagert und ist nicht sichtbar. Sie können die beiden Ebenen nicht gleichzeitig anzeigen lassen!
Die Einstufung der Wassererosionsgefährdung erfolgt in Form von Rasterzellen mit einer Gitterweite von 5 x 5 Metern. Das Maß für die Erosionsgefährdung durch Wasser wird durch den RKS-Wert ausgedrückt. Eine Erklärung, was der RKS-Wert bedeutet, finden Sie auf der Erklärungsseite des StMELF.
Bei der Wassererosion werden drei Gefährdungsklassen unterschieden:
Für die standortabhängige Erosionsgefährdung wird die Erodierbarkeit des Bodens durch die Windgeschwindigkeit ermittelt. Die Einstufung der standortabhängigen Winderosionsgefährdung erfolgt mit einer Gitterweite von 10 x 10 Metern.
Eine Erosionsgefährdung durch Wind liegt nur dann vor, wenn bei der standortabhängigen (natürlichen) Erosionsgefährdung Enat die Stufe 5 erreicht wird.
Bei der Winderosion werden zwei Gefährdungsklassen unterschieden:
Unter "Gefährdete Gebiete (AVDüV)" sind die eutophierte (Phosphat) und nitratbelastete Gebiete, wie sie gemäß der Düngeverordnung und deren Ausführungsverordnung festgelegt sind, zu sehen. Die unterschiedlichen Gebiete werden ab Zoomstufe 6 angezeigt.
In den Gebietskulissen finden Sie die Moorbodenkulisse, wie sie für GLÖZ2 relevant ist.
Unter "FeKa Bayern" können Sie sich bayernweit bestimmte Informationen zu den Flächen anzeigen lassen:
Unter "Benachteiligte Gebiete" können die Sie sich die Gebietskulissen bis 2018 bzw. ab 2019 anzeigen lassen.
Aufgrund der ELER-Verordnung 1305/2013 Anhang III mussten die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligten Gebiete (bisher Benachteiligte Agrarzone einschließlich Kerngebiet) anhand biophysikalischer Kriterien aus den Bereichen Klima und Boden sowie der Hangneigung neu abgegrenzt werden.
In Bayern werden dafür einheitlich folgende übergreifende Eckpunkte angewendet:
Die Bergkulisse wurde neben dem Alpenraum erweitert um die ostbayerischen Mittelgebirgslagen, Spessart und Rhön sowie Teile des Jura, da auch hier die Landwirte mit Bewirtschaftungsnachteilen aufgrund der Höhenlage (verkürzte Vegetationszeit) und Bewirtschaftungserschwernissen infolge der Hangneigung konfrontiert sind. Angelehnt an das unmittelbar angrenzende österreichische Berggebiet hat Bayern deshalb Gemarkungen neu als Berggebiet abgegrenzt, in denen die
Berechnungsgrundlage für Höhenlage und Hangneigung ist dabei die gesamte Gebietsfläche einer Gemarkung.
Die Kriterien zur Abgrenzung dieser Gebietskategorie sind detailliert und abschließend in Anhang III der ELER-Verordnung festgelegt. Für die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligten Gebiete musste zwingend auch eine Feinabstimmung vorgenommen werden.
Das bedeutet: Wenn trotz festgestellter Benachteiligung sehr gute Standortvoraussetzungen z. B. für einen erfolgreichen Anbau von Intensivkulturen vorliegen, müssen diese Gemarkungen wieder aus der Kulisse entfernt werden.
In Bayern trifft dies für Gemarkungen mit einer durchschnittlichen EMZ je Ar > 46 zu.
Gemarkungen sind aus anderen spezifischen Gründen benachteiligt, wenn sie bei beiden folgenden Punkten einen Schwellenwert überschreiten:
Unter "Herdenschutz" können die Sie sich die Gemeindegebiete, die in der Förderkulisse "Herdenschutz Wolf" liegen, anzeigen lassen.
Ein wesentlicher Bestandteil zur Nachweisführung der in der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (BioKraft-NachV) und der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) in Artikel 4-6 aufgeführten Kriterien zum Nachhaltigkeitsnachweis ist die Kenntnis des Ackerstatus der Flächen zum 01.01.2008.
Zur Unterstützung der Nachweisführung für Landwirte, Anlagenbetreiber und Aufkäufer wird der Flächenstatus von Feldstücken basierend auf den Angaben zur Flächennutzung aus dem Mehrfachantrag 2007 abgeleitet:
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.