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Erklärung zur Barrierefreiheit iBALIS

Das Serviceportal iBALIS und Zentraler Anmeldedienst des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus ist bemüht, seine Internetseiten im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.ibalis.bayern.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Vorgaben der Bayerischen E-Government-Verordnung – BayEGovV teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Anwendung ist derzeit noch nicht vollständig für das responsive Design verfügbar.
  • Nicht bei allen Bedienelementen sind die Kontrastwerte ausreichend.
  • Alternativtexte sind noch nicht für alle Bilder und Links erfasst.
  • Die Strukturierung durch Überschriften ist nicht auf allen Seiten konsequent umgesetzt.
  • Das Menü kann nicht ausschließlich mit der Tastatur bedient werden, sowie der Tastaturfokus ist teilweise nicht gegeben.
  • Die Funktionen im Kartenviewer Agrar und in der Feldstückskarte sind nicht barrierefrei bedienbar.

Barrierefreiheit von PDF-Dateien

PDF-Dateien werden in der Regel nicht barrierefrei angeboten. Wir bemühen uns jedoch darum PDF-Dateien barrierefrei anzubieten. Die Umstellung sämtlicher Dateien ist mit einem umfangreichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.01.2022 erstellt. Die Bewertung beruht auf einem Selbsttest.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.ibalis.bayern.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?


Dann können Sie sich bei uns melden unter:
E-Mail: ibalis@stmelf.bayern.de


Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:


Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Ludwigstraße 2
80539 München
E-Mail: ibalis@stmelf.bayern.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV Externer Link

Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:


Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html Externer Link