Ibalis Header Pic2

Vorzeitige Ernte - Großkörnige Leguminosen

Nach § 32 Abs. 2 der DirektZahlDurchfV müssen sich großkörnige Leguminosen mindestens vom 15. Mai bis 15. August auf der Fläche befinden, damit die Auflagen als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) erfüllt sind. Tritt die Erntereife der Körner oder Früchte bereits vor dem 15. August ein, darf die Ernte vor dem 15. August erfolgen sofern die Ernte spätestens drei Tage vor deren Beginn dem AELF angezeigt wird.

Sofern Sie einen Mehrfachantrag eingereicht und im Flächen- und Nutzungsnachweis großkörnige Leguminosen als ÖVF mit einem zulässigen Nutzungscode beantragt haben, können Sie diese Anzeige auch elektronisch im iBALIS erfolgen. Hierzu wurde unter dem Menüpunkt „Meldungen“ die neue Funktion „Vorzeitige Ernte – Großkörniger Leguminosen“ geschaffen, die bis zum 15. August freigeschaltet ist.
Daneben ist eine Anzeige weiterhin auch telefonisch, schriftlich oder über die Mitteilungsfunktion im Mehrfachantrag möglich.

Bei Aufruf der Maske wird Ihnen eine aktuelle Liste Ihrer mit großkörnigen Leguminosen (ÖVF) beantragten Schläge dargestellt. Zur Anzeige der vorzeitigen Ernte setzen Sie den Haken bei „Anzeige Ernte“ für den ausgewählten Schlag.

Übersicht aller Feldstücke

Das System ermittelt automatisch das Datum der Anzeige und weist Ihnen das früheste zulässige Erntedatum für die großkörnigen Leguminosen aus. Ein Speichern der erfassten Daten ist im Anschluss zwingend erforderlich.

Bitte beachten Sie:

Die Anzeige einer Ernte kann beim Vorliegen mehrerer Schläge separat für jeden Schlag erfolgen. Die Erfassung je Schlag ist jedoch nur einmalig möglich.

Abschließen der Meldung durch Speichern

Nach dem Speichern sehen Sie in einem Hinweisfeld, dass Ihre Angaben gespeichert wurden. Von Ihnen abgesendete Daten können nicht mehr geändert werden. Bei Schlägen, zu denen Sie noch keinen vorzeitigen Erntetermin erfasst haben, ist eine Eingabe weiterhin möglich.
Eine Übersicht über die von Ihnen abgegebenen Anzeigen der vorzeitigen Ernte großkörniger Leguminosen können Sie als PDF abrufen. Klicken Sie dafür auf die entsprechende Schaltfläche unten links.
Dieses PDF dient lediglich zu Dokumentationszwecken und muss daher nicht dem AELF vorgelegt werden.

Bestätigung des Meldungseingangs

Bitte beachten Sie

Außerbayerische Flächen bzw. Antragsteller

Bewirtschaften Sie in anderen Bundesländern Flächen mit beantragten großkörnigen Leguminosen (ÖVF), kann die Anzeige der vorzeitigen Ernte nur telefonisch, schriftlich oder über die Mitteilungsfunktion im Mehrfachantrag erfolgen!
Sind Sie außerbayerischer Antragsteller mit Flächen in Bayern, so zeigen Sie eine vorzeitige Ernte von großkörnigen Leguminosen (ÖFV) auch für die bayerischen Flächen bei Ihrer zuständigen Behörde im Betriebssitzland an. Die Behörde meldet diese Anzeige dann dem zuständigen AELF in Bayern weiter.