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Meldung Stoppelbrache

Bei der VNP-Maßnahme Stoppelbrache (W05 bzw. H15) ist der Erhalt der Stoppelbrache auf Ackerflächen bis einschließlich 14. September in mindestens drei Jahren des fünfjährigen Verpflichtungszeitraums erforderlich.

Dem AELF ist jährlich möglichst bis zum 1. September mitzuteilen, ob die Verpflichtung zum Erhalt der Stoppelbrache eingehalten wird.

Meldung ab 2019 nur noch online über iBALIS möglich

Als Antragsteller können Sie ab Juli die Meldung unter dem Menüpunkt Meldungen/Stoppelbrachemeldungen online vornehmen. Der Menüpunkt wird dabei nur bei Betrieben mit den VNP-Maßnahmen W05 und H15 angeboten.

Es öffnet sich eine Liste mit allen Feldstücken, auf denen Sie die VNP-Maßnahme W05 oder H15 beantragt haben.
Durch Anklicken des Kästchen in der Spalte „Stoppelbrache“ beim entsprechenden Feldstück wird ein Haken gesetzt. Damit bestätigen Sie die Einhaltung der Verpflichtung.

Erfassungsmaske der Stoppelbrachemeldung

Haben Sie alle Flächen erfasst, schließen Sie die Erfassung mit "Speichern" ab.
Über "Drucken der Meldungen" können Sie einen Ausdruck Ihrer Meldungen aufrufen.
Unter "Historie Anzeigen" können Sie die Historie der Meldung anzeigen lassen, das heißt, wer die Meldung erfasst hat und das Datum und die Uhrzeit der Erfassung.

Historie der Stoppelbrachemeldung

Bitte beachten Sie

Ab 2019 ist die Meldung ausschließlich online möglich. Meldungen können, wie der Mehrfachantrag, auch von Dienstleistern eingegeben werden.
Als Antragsteller können Sie Änderungen bis zum jeweiligen Endtermin (14.09.) vornehmen.